SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

12 Monate Verein oder Verband??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Würde ich lieber sp oder wiederlade Schein machen, da gibt's auch die regelüberprüfung. Oder halt einfach warten.

    Kommentar


      #17
      Beim Pulverschein sogar noch ne größere Prüfung

      Aber schliese mich denn anderen an.. Warts ab.. alles andere macht dich nur hibbelig
      Wiederlader aus leidenschaft die leiden schaft !

      9mm Para, .357 Mag, .45 ACP, .223 rem, .308 Win

      Kommentar


        #18
        So - Unterlagen sind dann endlich gekommen.
        Antrag bei der Polizei ist auch gestellt.
        Jetzt noch ca. 2 Wochen warten...

        Lustiges am Rande:

        Ich habe beim Papiere sortieren entdeckt, dass ich den Verbandsbeitrag beim BDMP schon anteilig ab dem 1.10.2017 gezahlt habe,
        meine Waffenbedürfnis-"Erlaubnis" aber erst ab dem 02.11.2018 gilt...

        Wo is'n da der Oktober abgeblieben - zahlen ja, Mitglied nein???

        Hm??

        Kommentar


          #19
          Zitat von RAKA Beitrag anzeigen

          Ich habe beim Papiere sortieren entdeckt, dass ich den Verbandsbeitrag beim BDMP schon anteilig ab dem 1.10.2017 gezahlt habe,
          meine Waffenbedürfnis-"Erlaubnis" aber erst ab dem 02.11.2018 gilt...

          Wo is'n da der Oktober abgeblieben - zahlen ja, Mitglied nein???

          Hm??
          Das könnte daran liegen dass die Bescheinigung zeitlich befristet ist und eine Rückdatierung nun wirklich keinen Vorteil bringt.

          Kommentar


            #20
            Zitat von johann Beitrag anzeigen

            Das könnte daran liegen dass die Bescheinigung zeitlich befristet ist und eine Rückdatierung nun wirklich keinen Vorteil bringt.
            Ich will ja jetzt nicht kleinlich sein - aber wenn der BDMP Erbsen zählt, kann ich das auch.

            Und wenn mir Geld ab dem 01.10.2017 abgezogen wird für die Verbandsmitgliedschaft, dann wäre ich ja auch im Oktober 1 Jahr im Verband gewesen, hätte meinen Bedürfnisantrag auch ab dem 01.10. dieses Jahr bewilligt bekommen und würde jetzt bereits eine eigene Waffe haben.
            So verzögert sich alles unnötig um einen Monat.
            Wie gesagt: Zahlen ab Oktober, Mitglied aber erst ab November. :-?

            Na ja - Behörden in Deutschland halt...

            Kommentar


              #21
              Ich hab die "Warterei" noch vor mir, ich bin seit Ende September im Verein und seit Anfang November im Verband (DSB eher Zwanghaft und im BDS). Die Wartezeit, bis ich mein Bedürfnis anmelden kann, nutze ich allerdings sinnvoll- zum üben, lernen und vorallem SPAREN. Da tut mir auch ein Monat mehr oder weniger nicht weh, im Gegenteil, ich hab etwas mehr "Puffer", sowohl finanziell (allein schon wegen dem Waffenschrank Klasse 0/1) und zeitlich für die Auswahl der ersten beiden Waffen, die ich gerne hätte.

              Kommentar


                #22
                Zitat von Brock Beitrag anzeigen
                Ich hab die "Warterei" noch vor mir [...]
                Mein Tip: lerne frühzeitig für die Waffensachkunde und lege dann zeitnah die Prüfung ab.
                Mit dem Prüfungsnachweis wird Nicht-WBK-Besitzer/innen auf fremden Schießständen eher eine Waffe geliehen und Schießen gestattet. Dann kommt man auch einfacher mal ohne wohlmeinende Vereinskameraden herum.
                Und jede Waffe die man schießen konnte verschafft einem mehr Klarheit darüber mit was man gut zurechtkommt und was man ersteinmal als eigene Waffe ausschließen kann.

                Viel Erfolg!

                Kommentar


                  #23
                  Bei mir ist es jetzt endlich so weit!
                  Meine Grüne WBK mit Voreintrag ist da.
                  Heute Abend wird eingekauft.
                  Eeendlich hat das Warten ein Ende und ich muss bei den anstehenden Turnieren nicht mit der ollen Vereinspistole schießen...

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von Olympia Beitrag anzeigen

                    Mein Tip: lerne frühzeitig für die Waffensachkunde und lege dann zeitnah die Prüfung ab.
                    Mit dem Prüfungsnachweis wird Nicht-WBK-Besitzer/innen auf fremden Schießständen eher eine Waffe geliehen und Schießen gestattet. Dann kommt man auch einfacher mal ohne wohlmeinende Vereinskameraden herum.
                    Und jede Waffe die man schießen konnte verschafft einem mehr Klarheit darüber mit was man gut zurechtkommt und was man ersteinmal als eigene Waffe ausschließen kann.

                    Viel Erfolg!
                    Jep! Termin ist gebucht und bestätigt, die 5 "Sitzungen" im März und April 2019 stehen fest, auf der Arbeit konnte ich das entsprechend regeln. Das Lernbuch wurde mir auch bereits zugesendet...
                    Aber die Jungs vom BDS haben mir auch so schon Leihwaffen zugesagt, falls ich mal was bräuchte, die sind fast immer da.

                    Kommentar


                      #25
                      Ich habe die Geschichte mal an das DWJ geschickt und die haben das als Leserbrief abgedruckt...
                      Und siehe da: Deren Jurist hat mir Recht gegeben!
                      Es kommt NICHT auf den Verband an!
                      Die VEREINszugehörigkeit ist maßgebend.
                      So, wie ich das schon immer gesagt/gedacht/angesprochen hatte...
                      Das läuft beim BDMP schlicht falsch...

                      Kommentar


                        #26
                        BSSB stellt dir nur ein Bedürfnis aus wenn du min. 12 Monate dort Mitglied bist. So ist es eigentlich bei allen anderen Verbände auch. Ob falsch oder nicht du kannst Sie nicht zwingen dir einen Bedürfnis auszustellen wenn die 12 Monate Mitgliedschaft nicht erreicht sind.

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von babbi Beitrag anzeigen
                          BSSB stellt dir nur ein Bedürfnis aus wenn du min. 12 Monate dort Mitglied bist. So ist es eigentlich bei allen anderen Verbände auch. Ob falsch oder nicht du kannst Sie nicht zwingen dir einen Bedürfnis auszustellen wenn die 12 Monate Mitgliedschaft nicht erreicht sind.
                          Nachdem die Verbandsmitgliedschaft aber obligatorisch für eine Vereinsmitgliedschaft ist, könnte man auch von einer noch nicht gültigen Vereinsmitgliedschaft sprechen.
                          Zuletzt geändert von johann; 26.01.2019, 10:51.

                          Kommentar


                            #28
                            Na ja - offensichtlich machen das dann andere Verbände auch falsch, weil sie weder das Gesetz noch die Waffenverordnung richtig verstehen...
                            Maßgebend ist, dass der VEREIN in einem offiziellen VERBAND ist.
                            Für den Schützen reicht aber die 12monatige VEREINszugehörigkeit.
                            Und somit verstoßen diverse Verbände mEn gegen geltendes Gesetz.

                            Im Prinzip ist es ja auch so, dass man in den Verein eintritt und dieser einen dann umgehend im Verband anmeldet - daher wohl diese Fehlinterpretation...
                            Bei mir (und einem Kollegen) waren da aber eben 2 Monate Differenz = 2 Monate "zu spät" die eigene Waffe, 2 Monate "zu spät" das nächste Bedürfnis mit neuer Waffe etc...

                            Und wenn man dann erst im November alles bewilligt bekommt, der Verbandsbeitrag aber schon Anfang Oktober abgebucht wurde, wird's ja ganz haarig...

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X