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12 Monate Verein oder Verband??

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    12 Monate Verein oder Verband??

    Hallo zusammen!


    Mir wurde mein angemeldetes Bedürfnis auf meine erste Waffe vom BDMP (noch) nicht anerkannt!

    Ich bin im September 2017 in einen Verein eingetreten.
    In den Verband bin ich aber erst November 2017 reingekommen (wer da „getrödelt“ hat, Verein o. Verband, ist unklar).

    Im Gesetz §14 des Waffengesetzes steht:

    (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

    Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
    1.
    das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
    2.
    die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

    Diese Bedingungen erfülle ich alle: Verein, 12 Monate, regelmäßig, zugelassen und erforderlich…


    Allerdings wurde mein Antrag abgelehnt!
    Begründung: Ich müsse 12 Monate im Verband sein.
    (Was dann erst im November zutreffen wird…)

    Mein Einwand, das Gesetz sehe nirgends eine 12-monatige Verbandszugehörigkeit, sondern eine Vereinszugehörigkeit vor, wurde nicht anerkannt.
    Selbst der Verweis, dass die eigene Verbandsordnung auch vom Verein und nicht dem Verband spricht, galt nicht.
    Auch die Gesetzesinterpretationen reden immer nur von Verein, nie Verband…

    Was ist denn jetzt fachlich-juristisch korrekt?

    LG

    RaKa



    #2
    Es gilt die Verbandszugehörigkeit. D.h. in deinem Verein hat Jemand gepennt, oder die Bearbeitung hat ewig lange gedauert.
    Aber die 2 Wochen wirst du wohl auch noch überleben?
    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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      #3
      Wer hat den Antrag abgelehnt? Die Behörde?

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        #4
        Hi!

        Der Verband - also der BDMP

        Nochmals: Es steht NIRGENDS etwas davon, dass man 12 Monate in einem Verband sein muss.
        ÜBERALL steht 12 Monate im VEREIN - im Gesetz, der Sportordnung des BDMP.
        Auch in der Waffenverwaltungsvorschrift - also den Regeln, wie das Gesetz auszulegen ist - steht:

        "14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
        darüber, dass
        – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat"

        "dass – der Antragsteller ihm angehört" : der Verband bescheinigt mir also, dass ich ihm (dem Verband) angehöre - kein Wort von irgendeiner Dauer...

        "und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig,..." : das hat der Verein dem Verband mit den Kopien des Schießbuches bestätigt = seit 12 Monaten regelmäßig...; kein Wort von 12 Monaten im Verband...

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          #5
          Dann ist doch alles ok. Wie lange du Mitglied sein muss bis der Verband das Bedürfnis bescheinigt kann jeder Verband selbst entscheiden, hat nichts mit dem Waffengesetz zu tun. Beim bds sind es z.B. 9 Monate bzw 3 wenn entsprechende Zeiträume in einem anderen Verband vorliegen. Wenn der BDMP also 12 verlangt ist das halt so.

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            #6
            Es zählt die Zeit im Verband, ist ja auch irgendwie logisch. Der Gesetzgeber will vermeiden das man schnell an eine Waffe kommt, und wenn nur der Verein bescheinigt wie lange du schießt, könnte es mauschelein geben und das will man vermeiden. 12 Monate Verband ist üblich, zumindest bei uns.

            Beim wsv ist es sogar so, daß du erst mit Vollendung des 12ten Monate dein Bedürfnis hin schicken darfst, beim bds dürftest bereits am 11 Monat beantragen.

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              #7
              Na ja - so ein Verband kann sich ja nicht über geltende Gesetze stellen.
              Das wäre ja so wie " Hier in NRW muss man bei Grün an der Ampel halten."
              Und wenn nirgends konkret eine 12montige VERBANDsmitgliedschaft verlangt wird, dann darf das der BDMP auch nicht tun.
              Im Verband sein und regelm. Schießen im VEREIN,
              das sind die überall niedergeschriebenen Vorgaben.

              Das ich da jetzt nix gegen tun kann, ist mir ja klar.
              Ich glaube jedoch, dass das nicht Rechtens ist.
              Von daher würde mich mal ein juristisch fundierte Aussage dazu interessieren.

              Viell. liest hier ja ein fachkundiger Kollege mit...

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                #8
                Na ja - so ein Verband kann sich ja nicht über geltende Gesetze stellen.
                Tut er ja nicht. Das würde er, wenn er dir nach 6 Monaten bereits ein Bedürfnis bescheinigen würde!

                Und wenn nirgends konkret eine 12montige VERBANDsmitgliedschaft verlangt wird, dann darf das der BDMP auch nicht tun.
                Klar darf er das. Er ist keine staatliche Institution. Du bist dort Mitglied, wenn der BDMP sagt "Sie müssen erst 3 Jahre Mitgliedschaft nachweisen, 2x pro Woche trainieren, die Waffenfachkunde nachweisen weil die Sachkunde nicht reicht..." dann wäre das eben so. Das Gesetz gibt das Minimum vor. Aber es liegt ganz allein beim Verband, ob er dieses Minimum ansetzt, oder die Hürde höher setzt. Ob man das nun gut findet oder nicht, ist eine andere Frage.

                Das Gesetz mag dämlich formuliert sein (wie die meisten Gesetze) weil dort öfter von "Verein" die Rede ist. Allerdings liegt die Kernaussage auf "von einem anerkannten Verband bestätigt". Der Verband bescheinigt dir das und hat dementsprechend das letzte Wort. Wenn die "Nö" sagen kann man das so hinnehmen, oder sich drüber Aufregen und den Verband wechseln. Damit der neue Verband dir dann auch wieder sagt "sie müssen bei uns erst 12 Monate Mitglied sein".
                Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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                  #9
                  Dann gehe einfach juristisch dagegen vor und Du bekommst eine fundierte aber höchstwarhscheinlich nicht die gewünschte Antwort.

                  Mag sein dass das Gesetz hier unsauber formuliert ist zumindest in anderen Sportverbänden ist es schließlich üblich dass aktive Mitglieder auch im Verband obligatorisch angemeldet sind.

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                    #10
                    Das ist zu sehen wie ein Hausrecht. Jugendliche dürfen ab 16 Bier trinken, aber wenn der Restaurant Besitzer sagt ab 18, liegt das an seinem ermessen.
                    ​​​​​​Du brauchst halt einfach die unterschrift des Verbandes, das ist vorgeschrieben.

                    Mein Tipp, verschärz es dir nicht mit dem bdmp, wenn du auf den dsb angewiesen bist wirds 110% noch schlimmer

                    Bds und bdmp sind eh schon sehr kulante Haufen, können wir alle mehr wie froh sein das es nicht nur den dsb gibt

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                      #11
                      Juristisch gegen vorgehen wäre mal interessant, damit diese Vereins\Verbandsgeschichte mal klar geregelt wäre.
                      So, wie ich juristischer Vollhonk das lese, bin ich im Recht.
                      Vielleicht "meinen"Gesetz, Sportordnung und Verwaltungsvorschrift ja auch "12 Monate Verein = autom. 12 Monate Verband" - macht ja auch Sinn.
                      Aber es steht dort eben VEREIN.
                      Und da dort nicht explizit "12 Monate im Verband" steht, glaube ich einfach, dass hier nicht dem Gesetz vom Wortlaut her entsprechend gehandelt wird.
                      Kommt noch dazu: Meine 1. Waffe liegt seit Wochen im Safe beim Büma und ich warte und warte...
                      Kommt nochnoch dazu: Der BDMP-Mensch ist ein echter Korinthenk...-Beamten-Pedant...
                      Der machts einem auch nicht leicht...
                      Da muss man alles doppelt und dreifach nachweisen, einreichen, per Post schicken (weil er mitm PC nicht umgehen kann...) - da wähnt man sich in den frühen 1970ern wieder...
                      Jetzt muss man auch nett zu dem sein, weil man uU in 1/2 Jahr wieder was von dem will...
                      Anstrengend.
                      Anyway - ich hoffe, dass meine Papiere jetzt bald kommen. Dann muss ich nur noch zur Bullerei und dann geht das Warten wieder von vorne los...

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                        #12
                        Soweit ich mich erinnere stand spätestens in einer Begründung zu den Entwürfen des Waffengesetzes, dass das Bedürfnis in Zukunft (also ab 2003) von Verbänden und nicht mehr nur von Vereinen zu bestätigen sei. Daher würde ich den Plan eher nicht gerichtlich verfolgen.

                        Und die Polizei könntest Du doch freundlich fragen, ob Du Deine Unterlagen schon vorab auch ohne Bedürfnisnachweis abgeben darfst und den nachreichst, wenn er Dir vorliegt.
                        Das ist bei manchen Sachbearbeitern bzw. Behörden möglich und verkürzt die Wartezeit insgesamt teilweise erheblich. Wenn Du dann ein paar Wochen später die Bedürfnisbescheinigung zum Amt bringst, kann Dir die WBK sofort ausgestellt werden, wenn alle anderen Tätigkeiten des Amts (Zuverlässigkeitsprüfung etc.) bereits erledigt sind.
                        Zuletzt geändert von Olympia; 19.10.2018, 18:48.

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                          #13
                          Zitat von Mossi8840 Beitrag anzeigen

                          Mein Tipp, verschärz es dir nicht mit dem bdmp, wenn du auf den dsb angewiesen bist wirds 110% noch schlimmer

                          Bds und bdmp sind eh schon sehr kulante Haufen, können wir alle mehr wie froh sein das es nicht nur den dsb gibt
                          Es ist schon schlimm genug dass Gutschütze wegen der Stände auf den DSB angewiesen ist.

                          Vielleicht "meinen"Gesetz, Sportordnung und Verwaltungsvorschrift ja auch "12 Monate Verein = autom. 12 Monate Verband" - macht ja auch Sinn.
                          Du hast es mit Deinem juristischen Scharfsinn erfasst, nur musst Du nun noch erkennen dass Du eben noch keine 12 Monate Verbandsmitglied bist sondern vorher eben nur Mitglied "Ligth" warst,
                          Diese Nichtmitgliedschaft im Verband ist nun mal eine Besonderheit die nur bei diesen tollten Verbanden möglich ist.

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                            #14
                            "Und die Polizei könntest Du doch freundlich fragen, ob Du Deine Unterlagen schon vorab auch ohne Bedürfnisnachweis abgeben darfst und den nachreichst, wenn er Dir vorliegt."

                            Hab ich schon getan, als dieser BDMP-Kram anfing...
                            Machen die leider nicht...

                            Warten.
                            Warten.
                            Warten.

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                              #15
                              Möglicher Tip abseits von dem üblichen (und durchaus zutreffenden, freundlich gemeinten) Tip sich in Geduld zu üben:
                              eventuell kannst Du ja eine WBK mit Voreintrag für einen bedürfnisfreien 4mm Revolver beantragen und damit schon beim Amt die Abläufe für Zuverlässigkeitsprüfung etc. in Bewegung setzen. Kostet halt die normale Gebühr für einen Voreintrag auf die grüne WBK. Wenn Du aber „heiss“ genug auf die Zuteilung der Erlaubnis für bedürfnispflichtige Waffen bist (und so eine eigene Waffe steht ja schon für Dich bei Deinem Büchsenmacher - übrigens ist solcherlei „Druckverstärkung“ nicht der beste Ratgeber um möglichst locker zu bleiben und auch wie im vorliegenden Fall entspannt zu bleiben), ist so eine 4mm Waffe ein vertretbarer Preis für die Beschleunigung des Ablaufs und interessant sind diese Waffen nebenbei auch. Und wenn es dann doch nur der Voreintrag und nicht tatsächlich noch ein 4mm Revolver wird,bleibt es bei ich schätze mal 80-100 Euro für diesen Voreintrag. Dafür aber wie gesagt ist die WBK zumindest in Vorbereitung oder vielleicht bereits vorhanden, wenn die Bdmp Bedürfnisbescheinigung kommt, mit der Du dann direkt beim Amt den Voreintrag für die bedürfnispflichtigen Sachen ausführen lassen kannst.

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