Im Dienst tragen wir eine Waffe, Pistole P8. Wir sind ermächtigt zum Ausüben der tatsächlichen Gewalt über die Schusswaffe und zum Führen (Sonder- und Waffenausweis.) während des Dienstes.
Nun soll es in Zukunft so sein, dass wir evtl. zwischen zwei Kasernen pendeln.
Aus waffenrechtlicher Sicht dürfen wir ja nur innerhalb des militärischen Sicherheitsbereiches die Waffen führen, was muss beachtet werden, wenn wir in die andere Kaserne fahren. Hier müsste meiner Meinung nach derjenige, der die Waffe mitnimmt (führen darf man dann ja eh nicht mehr) eine WBK mit Eintrag der Waffe haben, die Waffe müsste getrennt von der Munition in einem geschlossenen Behältnis im Auto in und durch den öffentlichen Raum mitgenommen werden und dürfte dann nach Ankunft in der anderen Kaserne erst wieder angelegt werden.
Oder die Sicherheitsfirma hat einen Waffenschein, auf dem alle Dienstwaffen eingetragen sind und die Wachmannschaft auch, dann dürfte man sie auch ausserhalb führen oder?
Korrekt oder muss es anders gemacht werden bzw. was ist zu beachten? Der Waffenausweis der Bundeswehr hat ja keinerlei Auswirkungen auf irgendwelche Rechte ausserhalb des militärischen Sicherheitsbereiches.
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