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Antrag gelbe WBK ...12mal gleiche Disziplin oder gemischt auf Formular ?

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  • lopo
    antwortet
    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
    Seit wann brauchts für die Gelbe eine Bedürfnis ?......
    Wo steht im WaffG das sie bedürfnisfrei sind?
    Zuletzt geändert von lopo; 08.11.2014, 06:52.

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  • Pfälzer
    antwortet
    Seit wann brauchts für die Gelbe eine Bedürfnis ? Geh in den Laden, kauf Dir eine LW, aber keinen HA, geh nach Hause damit, laß sie eintragen und hab Spaß damit.
    Und daß der Verband sooo kurz nach der Grünen keine Gelbe befürwortet.................. so ein Blödsinn. Wie alt sind denn Deine Vereinsoberen ? Oder anders ausgedrückt: wieviel Jahrzehnte sind die denn hintendran ?

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  • Ralleknallt
    antwortet
    Hallo ! Erst einmal begrüße ich alle da ich komplett neu bin,und eventuell ein wenig mitreden und lernen möchte.
    Als ich die gelbe WBK beantragt habe mußte ich mein Schießbuch mit zum Amt nehmen und die haben sich das kubiert.Da du ja die grüne WBK hast solle es eigentlich für dich kein Problem sein den Nachweis deiner Schießtätigkeit zu erbringén,zumal dein Vereinsvorsitzender die Bedürfnisbescheinigung unterschreiben und ausfüllen muß. An Hand deines Schießbuches ist ja dann auch ersichtlich was du alles geschossen hast.Im übrigen darfst du ja sowiso nur 2 Waffen in halben Jahr kaufen.Mach es wie ich ! Ich bin zu dem nägstgelegenen Waffenhändler gefahrenmit einem Schützenbruder der sie ausleien durfte und der hatt die Waffen die ich Kaufen wollte ausgelien und somit konnte ich mir mein Bedürfnis erschießen.Im übrigen braucht es bei der Gelben WBK keine Disziplinnummer.Ich habe auch beide WBK beantragt ,und nur bei der Grünen mus der voreitrag da sein.

    Gruß Ralf
    Zuletzt geändert von Gunner; 17.11.2014, 16:38. Grund: ...noch mehr Kosmetik :-)

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  • Cmark73
    antwortet
    Ich drücke Dir die Daumen
    Gunny
    Kann ich gut gebrauchen

    Hab`gerade das Formular ausgefüllt und werde es beim nächsten Schießen meinem Vorstand überreichen .... der kennt meine Hartnäckigkeit mittlerweile recht gut
    Beim BSSB muß man entweder "regelmäßig" mindestens 12 mal im Jahr (1x pro Monat) oder mindestens 18 mal pro Jahr (wenn unregelmäßig,also falls 2-3 Monate kein schießen möglich sein sollte) zum Schießstand.
    Die Art der Waffe bzw. die Disziplin spielt soviel ich weiß nur beim Antrag auf Bedürfnisbestätigung eine Rolle.


    Schöne Grüße Markus
    Zuletzt geändert von Gunner; 17.11.2014, 16:36. Grund: bloß Kosmetik...

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  • Gunner
    antwortet
    Hallo Cmark73,

    bei uns im Reservistenverband werden zwar auch nur zwei Anträge pro Durchgang "bewilligt",
    allerdings hat man einem meiner Kameraden nach dem Hinweis, daß es sich bei der SportschützenWBK (Gelb) nur um einen Dokumentenerwerb und nicht zwangsläufig schon um einen zusätzlichen Waffenerwerb handelt, "in einem Rutsch" die Gelbe mit bewilligt.

    Dabei hat der Hinweis darauf, daß schlußendlich die Behörden das Erwerbsstreckungsgebot kontrollieren, gefruchtet.

    Grundsätzlich reicht bei uns der Nachweis von mehr als 18 Schießen/Jahr, um ein Bedürfnis zu begründen. Auf einzelne Disziplinen wurde dies bisher nicht beschränkt. Wie es der BSSB handhabt, liegt jedoch in deren Auslegung. Da die "Gelbe" jedoch nicht an eine Disziplin gebunden ist, dürfte jedes LW-Schießen zählen.

    Ich drücke Dir die Daumen
    Gunny

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  • Cmark73
    antwortet
    Hallo Michael,

    dann sind wir ja schon zwei die genauso denken.

    Komisch`das mein Vorstand u. auch andere in der Vorstandschaft so kompliziert denken
    Wollte ja auch beide Karten auf einmal beantragen...da meinte unser Vorstand nur: "Das lehnt Dir der Verband sowiso ab!" ...wohl weil ich zwar 25 KW Einträge hatte ,aber nur 10 mit LW.
    Auch bei Fragen zum aktuellen Waffenrecht u.ä. weiß kaum einer an der Vereinsspitze was Sache ist. Naja, zumindesten die "normalen" Mitglieder sind sehr gute Kameraden und voll in Ordnung.

    Vielen Dank für Deine Antwort

    Schöne Grüße Markus

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  • Michael
    antwortet
    Hallo Markus,

    warum sollte der Verband die gelbe Karte nicht bewilligen? Ich habe damals Grün und Gelb zusammen beantragt, da gab es keinerlei Probleme. Mit den Disziplinen ist es so, wie Du geschrieben hast. Trag einfach Termine mit erlaubnispflichtigen Langwaffen ein, dann passt es. Ich hatte in dem Formular hauptsächlich Kurzwaffentermine stehen und nur ein paar vereinzelte Langwaffentermine, wurde anstandslos vom BSSB genehmigt. 2/6 ist klar, das musst Du immer beachten.

    Gruß

    Michael

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  • Antrag gelbe WBK ...12mal gleiche Disziplin oder gemischt auf Formular ?

    Hallo zusammen,

    ich möchte in den nächsten Wochen die Gelbe WBK beantragen - die Grüne hab`ich ja schon. Auch wenn ich noch Wartezeit wegen der 2/6er Regelung habe, könnte ich mir dann ja schon mal was schönes langes aussuchen

    Nun meine Frage: mit dem Antrag auf Bedürfnisbestätigung an meinen Verband (BSSB) muß ich auch das Formular für den "Nachweis der Sportschützeneigenschaften" mitschicken.
    Bei der Grünen WBK hab`ich da meine beiden Disziplinnummern 2.40 f. KK-SpoPi u. 2.53 f. GK Pistole 9mm angegeben.

    Beim Langwaffenschießen ist`s bei mir so, daß ich mal Ordonanzgewehr, mal KK-Büchse, mal Trap oder Skeet (Flinte) schieße.

    Muß man jetzt 12 mal hintereinander die gleiche Disziplin in das Formular eintragen können,oder reicht es wenn ich monatlich einen Eintrag mit einer erlaubnispflichtigen Langwaffe habe?
    Also z.B. 1. Dezember 1.58 Deut. Ordonanzgewehr, 1. Februar 3.10 Wurfscheibe Trap, 1. März 1.40 KK 3x20 Schuß usw. ?

    Zudem meinte gestern mein Vereinsvorstand, das der Verband so kurz auf die Grüne WBK evtl. das Bedürfnis f. d. Gelbe WBK nicht bestätigen würde
    Das ist doch Unsinn,oder ? Schließlich kann man ja auch die Gelbe u. Grüne gemeinsam beantragen....nur die Einhaltung v. 2/6 ist zu beachten m.M.n


    Wie habt Ihr das bei der Beantragung der Gelben WBK gemacht m. den Disziplinnummern ?

    Schöne Grüße Markus
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