Junge junge....in beiden Fällen sofort austreten.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Antrag gelbe WBK ...12mal gleiche Disziplin oder gemischt auf Formular ?
Einklappen
X
-
Richtig - der BSSB (Herr Furnier) hat in meinem Fall das Bedürfnis für eine Kurzwaffe aus der Regel-Nr.: 2.40 zunächst zurückgewiesen wegen zuvielen Langwaffenergebnissen. Begründung: "Bedürfnis liegt für eine KW vor, somit müssen auch mindestens 18 KW-Termine abgegeben werden (nachweisbare aus der Schießkladde versteht sich)
Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigenJunge junge....in beiden Fällen sofort austreten.
Aber austreten nach 32Jahren BSSB, und Vereinszugehörigkeit - Nein das geht gar nicht, schon gar nicht wegen einer Person, die vermutlich eh (oder hoffentlich) bald zum DSB wechseln wird.
Kommentar
-
Zitat von harito Beitrag anzeigen... Begründung: "Bedürfnis liegt für eine KW vor, somit müssen auch mindestens 18 KW-Termine abgegeben werden (nachweisbare aus der Schießkladde versteht sich)...
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
Kommentar
-
Nichtsdestotrotz, an dem kommt man halt nicht vorbei, und die nachweisbaren Termine mit der im Antrag genannten Regel-Nr. werden nun mal gefordert.
Derzeit beantragt eine Schützenkameradin einen 45er Revolver beim Furnier (wird glaube ich dann ihre vierte Großkalibrige Waffe) Mal schauen was dabei rauskommt. Ich werde dann berichten.
Kommentar
-
Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigenGeht ja nicht um vorbeikommen sondern um die Frage warum er sich an absolut keine Regeln hält. Aber wenn ihr das mitmacht, macht das bald Schule bei dem Verband.
Da kann der Verein so groß sein wie er will, man muß da durch.
Kommentar
-
Ich formulier als Frage, ich weiß es nämlich wirklich nicht und würde mich von jemanden, der Ahnung hat über eine Antwort freuen:
Muss nicht auch die fachliche Stellungnahme eines Verbandes objektiv sein und sich an den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen orientieren und nicht mehr, wenn sie den Antragsteller damit nicht willkürlich in seinen Rechten beschneiden soll?"The chinaman is running them cheap shells on me again."
Kommentar
-
Zitat von Rooster Cogburn Beitrag anzeigenMuss nicht auch die fachliche Stellungnahme eines Verbandes objektiv sein und sich an den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen orientieren und nicht mehr, wenn sie den Antragsteller damit nicht willkürlich in seinen Rechten beschneiden soll?
Der Verband bzw. einzelne Menschen im Verband "dürfen" aber natürlich nicht je nach Lust und Laune entscheiden. Ein solches "Fehlverhalten" muss aber, bevor man sich überlegen kann den Gerichtsweg zu beschreiten, zuerst Verbandsintern geregelt werden. Also einfach in die Satzung schauen und dann handeln. ;-)
Kommentar
Kommentar