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Antrag gelbe WBK ...12mal gleiche Disziplin oder gemischt auf Formular ?

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    Antrag gelbe WBK ...12mal gleiche Disziplin oder gemischt auf Formular ?

    Hallo zusammen,

    ich möchte in den nächsten Wochen die Gelbe WBK beantragen - die Grüne hab`ich ja schon. Auch wenn ich noch Wartezeit wegen der 2/6er Regelung habe, könnte ich mir dann ja schon mal was schönes langes aussuchen

    Nun meine Frage: mit dem Antrag auf Bedürfnisbestätigung an meinen Verband (BSSB) muß ich auch das Formular für den "Nachweis der Sportschützeneigenschaften" mitschicken.
    Bei der Grünen WBK hab`ich da meine beiden Disziplinnummern 2.40 f. KK-SpoPi u. 2.53 f. GK Pistole 9mm angegeben.

    Beim Langwaffenschießen ist`s bei mir so, daß ich mal Ordonanzgewehr, mal KK-Büchse, mal Trap oder Skeet (Flinte) schieße.

    Muß man jetzt 12 mal hintereinander die gleiche Disziplin in das Formular eintragen können,oder reicht es wenn ich monatlich einen Eintrag mit einer erlaubnispflichtigen Langwaffe habe?
    Also z.B. 1. Dezember 1.58 Deut. Ordonanzgewehr, 1. Februar 3.10 Wurfscheibe Trap, 1. März 1.40 KK 3x20 Schuß usw. ?

    Zudem meinte gestern mein Vereinsvorstand, das der Verband so kurz auf die Grüne WBK evtl. das Bedürfnis f. d. Gelbe WBK nicht bestätigen würde
    Das ist doch Unsinn,oder ? Schließlich kann man ja auch die Gelbe u. Grüne gemeinsam beantragen....nur die Einhaltung v. 2/6 ist zu beachten m.M.n


    Wie habt Ihr das bei der Beantragung der Gelben WBK gemacht m. den Disziplinnummern ?

    Schöne Grüße Markus

    #2
    Hallo Markus,

    warum sollte der Verband die gelbe Karte nicht bewilligen? Ich habe damals Grün und Gelb zusammen beantragt, da gab es keinerlei Probleme. Mit den Disziplinen ist es so, wie Du geschrieben hast. Trag einfach Termine mit erlaubnispflichtigen Langwaffen ein, dann passt es. Ich hatte in dem Formular hauptsächlich Kurzwaffentermine stehen und nur ein paar vereinzelte Langwaffentermine, wurde anstandslos vom BSSB genehmigt. 2/6 ist klar, das musst Du immer beachten.

    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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      #3
      Hallo Michael,

      dann sind wir ja schon zwei die genauso denken.

      Komisch`das mein Vorstand u. auch andere in der Vorstandschaft so kompliziert denken
      Wollte ja auch beide Karten auf einmal beantragen...da meinte unser Vorstand nur: "Das lehnt Dir der Verband sowiso ab!" ...wohl weil ich zwar 25 KW Einträge hatte ,aber nur 10 mit LW.
      Auch bei Fragen zum aktuellen Waffenrecht u.ä. weiß kaum einer an der Vereinsspitze was Sache ist. Naja, zumindesten die "normalen" Mitglieder sind sehr gute Kameraden und voll in Ordnung.

      Vielen Dank für Deine Antwort

      Schöne Grüße Markus

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        #4
        Hallo Cmark73,

        bei uns im Reservistenverband werden zwar auch nur zwei Anträge pro Durchgang "bewilligt",
        allerdings hat man einem meiner Kameraden nach dem Hinweis, daß es sich bei der SportschützenWBK (Gelb) nur um einen Dokumentenerwerb und nicht zwangsläufig schon um einen zusätzlichen Waffenerwerb handelt, "in einem Rutsch" die Gelbe mit bewilligt.

        Dabei hat der Hinweis darauf, daß schlußendlich die Behörden das Erwerbsstreckungsgebot kontrollieren, gefruchtet.

        Grundsätzlich reicht bei uns der Nachweis von mehr als 18 Schießen/Jahr, um ein Bedürfnis zu begründen. Auf einzelne Disziplinen wurde dies bisher nicht beschränkt. Wie es der BSSB handhabt, liegt jedoch in deren Auslegung. Da die "Gelbe" jedoch nicht an eine Disziplin gebunden ist, dürfte jedes LW-Schießen zählen.

        Ich drücke Dir die Daumen
        Gunny
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Ich drücke Dir die Daumen
          Gunny
          Kann ich gut gebrauchen

          Hab`gerade das Formular ausgefüllt und werde es beim nächsten Schießen meinem Vorstand überreichen .... der kennt meine Hartnäckigkeit mittlerweile recht gut
          Beim BSSB muß man entweder "regelmäßig" mindestens 12 mal im Jahr (1x pro Monat) oder mindestens 18 mal pro Jahr (wenn unregelmäßig,also falls 2-3 Monate kein schießen möglich sein sollte) zum Schießstand.
          Die Art der Waffe bzw. die Disziplin spielt soviel ich weiß nur beim Antrag auf Bedürfnisbestätigung eine Rolle.


          Schöne Grüße Markus
          Zuletzt geändert von Gunner; 17.11.2014, 17:36. Grund: bloß Kosmetik...

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            #6
            Hallo ! Erst einmal begrüße ich alle da ich komplett neu bin,und eventuell ein wenig mitreden und lernen möchte.
            Als ich die gelbe WBK beantragt habe mußte ich mein Schießbuch mit zum Amt nehmen und die haben sich das kubiert.Da du ja die grüne WBK hast solle es eigentlich für dich kein Problem sein den Nachweis deiner Schießtätigkeit zu erbringén,zumal dein Vereinsvorsitzender die Bedürfnisbescheinigung unterschreiben und ausfüllen muß. An Hand deines Schießbuches ist ja dann auch ersichtlich was du alles geschossen hast.Im übrigen darfst du ja sowiso nur 2 Waffen in halben Jahr kaufen.Mach es wie ich ! Ich bin zu dem nägstgelegenen Waffenhändler gefahrenmit einem Schützenbruder der sie ausleien durfte und der hatt die Waffen die ich Kaufen wollte ausgelien und somit konnte ich mir mein Bedürfnis erschießen.Im übrigen braucht es bei der Gelben WBK keine Disziplinnummer.Ich habe auch beide WBK beantragt ,und nur bei der Grünen mus der voreitrag da sein.

            Gruß Ralf
            Zuletzt geändert von Gunner; 17.11.2014, 17:38. Grund: ...noch mehr Kosmetik :-)

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              #7
              Seit wann brauchts für die Gelbe eine Bedürfnis ? Geh in den Laden, kauf Dir eine LW, aber keinen HA, geh nach Hause damit, laß sie eintragen und hab Spaß damit.
              Und daß der Verband sooo kurz nach der Grünen keine Gelbe befürwortet.................. so ein Blödsinn. Wie alt sind denn Deine Vereinsoberen ? Oder anders ausgedrückt: wieviel Jahrzehnte sind die denn hintendran ?
              MfG aus der schönen Pfalz

              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

              "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                #8
                Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                Seit wann brauchts für die Gelbe eine Bedürfnis ?......
                Wo steht im WaffG das sie bedürfnisfrei sind?
                Zuletzt geändert von lopo; 08.11.2014, 07:52.

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                  #9
                  Pfälzer meint wohl, dass man sich nicht, wie bei der Grünen, bei jedem Waffenkauf ein Bedürfnis vom Verband bestätigen lassen muss.

                  Zitat von Ralleknallt
                  ... zumal dein Vereinsvorsitzender die Bedürfnisbescheinigung unterschreiben und ausfüllen muß...
                  Nur bedingt richtig. Der Vorsitzende bestätigt lediglich, dass du aktiver Sportschütze und Mitglied im Verein bist und das die notwendigen Schiessanlagen vorhanden sind.

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                    #10
                    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                    Seit wann brauchts für die Gelbe eine Bedürfnis ?
                    Zum Beantragen brauchts natürlich ein Bedürfnis, aber wenn man die mal hat... Dann geht man unter Beachtung der 2/6-Regel einkaufen und freut sich.

                    Wobei natürlich die Waffen auf die Gelbe weiterhin ein Bedürfnis benötigen, nur muss das ja nicht jedesmal (Voreintrag) nachgewiesen werden und gilt auch verbandsübergreifend.

                    Vllt war ja das mit dem Bedürfnis und so weiter auf den Antrag der WBK ansich bezogen.
                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                      #11
                      Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                      Nur bedingt richtig. Der Vorsitzende bestätigt lediglich, dass du aktiver Sportschütze und Mitglied im Verein bist und das die notwendigen Schiessanlagen vorhanden sind.
                      Auch nur bedingt richtig Es bestätigt nicht der Vorsitzende, sondern der Verein (Das solltest Du doch wissen). Darüberhinaus entscheidet der Verband, was er haben will.

                      Der BDS LV3 fordert in seinem Antragsformular von dem Antragsteller, dass der SV ("Schützenverein") erklärt:
                      • Angabe der Schießstätte mit Adresse und zul. Max. Joulezahl, getrennt für Kurz- und Langwaffe

                      • Dauer Mitgliedschaft im SV
                      • der Schießsport wird sein 12 Monaten regelmäßig (12/18) betrieben
                      • der Antrag wird seitens des SV befürwortet
                      • die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor
                      • mit Stempel/Unterschrift beglaubigter Nachweis (Kopie des Schiessbuches/ Schießkladde der Schießstätte o.ä.)
                      • Unterschrieben, Klarname, (beim Verband liegt eine Liste der zur Unterzeichnung Berechtigten mit Unterschriftenmuster)


                      "Rangehopper", die auf mehreren Schießstätten als Gast schießen, haben es im uU LV3 schwer. Die fett markierten Erklärungen halte ich für sehr zweifelhaft.

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                        #12
                        Der Vorstand repräsentiert den Verein nach außen. So war's gemeint. Ist ja nicht so, dass alle Vereinsmitglieder unterschreiben müssen.

                        der Antrag wird seitens des SV befürwortet
                        Damit hätte ich schon ein Problem weil mir nicht ganz klar ist, was das im Klartext heißen soll: Der ist mir unsympathisch deswegen keine Befürwortung? Oder verstehe ich den Satz nur falsch?

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                          #13
                          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                          Damit hätte ich schon ein Problem weil mir nicht ganz klar ist, was das im Klartext heißen soll: Der ist mir unsympathisch deswegen keine Befürwortung? Oder verstehe ich den Satz nur falsch?
                          Ich befürchte, Du verstehst es richtig. Sicherlich will sich der Verband dahingehend absichern, dass der Verein so etwas wie eine "charakterliche Ungeeignetheit" nicht erkannt hat - unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen.

                          Auch dass der Verein das Vorliegen der gesetzl. Voraussetzungen bestätigt, finde ich abenteuerlich. Dies ist eigentlich (seit der Reform) Aufgabe des Verbandes. Ich glaube, dass der Verband lediglich die Verantwortung "etwas" zerstreuen möchte - allerdings ist es mE und "im Falle des Falles" absolut unerheblich.

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                            #14
                            Was mich dann vor allem stört ist, dass die "rechtliche" Eignung eigentlich "objektiv" schon von der Behörde fest gestellt wird (BZRG). Das einem die WBK vorenthalten werden kann aufgrund subjektiver Einschätzung? Gut, den Extremfall des ständig alkoholisierten Mitglieds oder eines randalierender Rechten außen vor gelassen. Diesen könnte man aber die Vereins-Mitgliedschaft entziehen.

                            Ich bin im LV06 und da sieht es so aus
                            Wir bestätigen hiermit, dass der Antragsteller Mitglied ist und seit mindestens 12 Monaten den
                            Schießsport in unserem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                              ...
                              Auch dass der Verein das Vorliegen der gesetzl. Voraussetzungen bestätigt, finde ich abenteuerlich. Dies ist eigentlich (seit der Reform) Aufgabe des Verbandes. Ich glaube, dass der Verband lediglich die Verantwortung "etwas" zerstreuen möchte - allerdings ist es mE und "im Falle des Falles" absolut unerheblich.
                              WaffVwV zu §14 WaffG:
                              14.2.1
                              ...

                              Die Pflicht des Sportschützen, sein Bedürfnis glaubhaft zu machen, beschränkt sich in der Regel auf die Vorlage der Bescheinigung. Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen. Glaubhaft zu machen sind Tatsachen, die belegen, dass diese gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Glaubhaftmachung müssen Angaben gemacht werden, die es der Waffenbehörde ermöglichen zu beurteilen, ob eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen spricht. Die Bescheinigung darf sich daher nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes und der bloßen Behauptung, dass diese Voraussetzungen vorliegen, erschöpfen, sondern muss nachvollziehbare Angaben darüber enthalten.

                              ...

                              Die Möglichkeit der Ausstellung durch einen angegliederten Teilverband besteht kraft Gesetzes, bedarf also keiner Delegation durch den Verband. Andererseits ist dieses Merkmal zwecks Gewährleistung von Objektivität und Kompetenz eng auszulegen und bezieht sich regelmäßig nur auf oberhalb der Vereinsebene angesiedelte Untergliederungen eines Dachverbandes.
                              Unbeschadet dessen kann der Verband auf zivilrechtlichem Wege andere (natürliche oder juristische) Personen zur Ausstellung von Bescheinigungen bevollmächtigen; in diesem Fall wird das Verhalten des Bevollmächtigten dem Vollmachtgeber unmittelbar zugerechnet.

                              Und was sagt uns das? Genau, der Gesetzgeber hat mit der WaffVwV die eigentlich vorgesehene alleinige Verantwortung des Verbandes aufgeweicht (oder besser, nochmals bestätigt). Ausdrücklich auf Teilverbände, also mindestens Landesverbände, erweitert, und darüberhinaus die Möglichkeit eröffnet, dass Verbände das wieder bis auf die Vereinsebene hinunter delegieren ohne völlig aus der Verantwortung raus zu sein. Irgendwie eine Mischform aus WaffG 76 und 2009.
                              Zuletzt geändert von Veto11; 10.11.2014, 09:37.

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