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Schreckschußwaffe privater Verkauf

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    Schreckschußwaffe privater Verkauf

    Hallo Leute,

    zunächst mal muss ich darauf hinweisen, dass ich hier im Forum neu bin und ich quasi überhaupt keine Ahnung von Waffen habe...;-)

    Der Grund meines Threads ist folgender:

    Auf dem Dachboden meines Vaters, der vor kurzem verstorben ist, habe ich folgende Waffe gefunden:

    Browning GP DA 9. Es handelt sich hierbei wohl um eine Schreckschußpistole. In Erinnerung an meine Kindheit weiss ich, dass Schreckschußwaffen damals frei waren und heute wohl für den Besitz ein Waffenschein vorhanden sein muss..

    Nun meine Fragen:

    - Mache ich mich durch den bloßen Besitz strafbar?
    - Da ich die Waffe nicht brauche, darf ich sie verkaufen?
    - Gibt es im Internet Möglichkeiten diese zu verkaufen?
    - Darf ich sie an jeden verkaufen?

    Ich habe diese Dinge bereits gegoogelt und bin teilweise und doch widersprüchlich auf Antworten gestossen.
    Ich wäre jedoch froh, wenn mir jemand klipp und klar was dazu sagen könnte.

    Danke bereits im voraus.


    BG

    Michael

    #2
    Hallo und willkommen bei uns.

    Ich bin auch nicht der Oberguru wenn es um das aktuelle Waffengesetz geht, aber ich meine folgendes zu wissen:

    €dit: Hier findest du die genaueren Bestimmungen: Waffengesetz

    Unter Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste steht unter anderem:

    1.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;
    1.3
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    - Mache ich mich durch den bloßen Besitz strafbar?
    Nein. Für Schreckschusswaffen braucht man nur den "kleinen Waffenschein" wenn man sie führen, also bei sich tragen, will. Für das Schießen an Silvester auf befriedetem Besitztum (z.B. in deinem Garten) brauchst du den aber nicht.

    - Da ich die Waffe nicht brauche, darf ich sie verkaufen?
    Logisch darfst du. Zu beachten ist aber, dass ein Käufer min. 18 sein muss!

    - Gibt es im Internet Möglichkeiten diese zu verkaufen?
    Du könntest es z.B. auf www.eGun.de versuchen, da gibt es eine Rubrik "Freie Waffen".

    - Darf ich sie an jeden verkaufen?
    Ja, sofern der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist. Volljährigkeit ist aber bei solchen Waffen Pflicht. Lass dir also eine Kopie des Personalausweises mailen wenn du einen Käufer hast und stell sicher, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.

    Ich hoffe das hat dir etwas geholfen.


    Gruß

    Thomas
    Zuletzt geändert von SHADOW; 23.02.2009, 19:02.
    Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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      #3
      Wenn eine Schreckschußwaffe keinen PTB Stempel hat,ist sie ebenfalls WBK pflichtig.

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        #4
        Hallo Michael,

        Du besitzt eine Browning GPDA9 im Kaliber 9mm P.A.K., welche sicher einen Stempel der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) hat.
        Der Neupreis liegt bei ca € 129.--. Im gebrauchten Zustand wirst Du ungefähr die Hälfte dafür bekommen.

        Gruß,

        Bernhard
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          #5
          Naja wenn der die von die gezeigte "alter" Version hat evtl mehr, denn die Neue mag kaum einer Sind nur egun-Beobachtungen meinserseits.

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            #6
            Zitat von Gast Beitrag anzeigen
            Naja wenn der die von die gezeigte "alter" Version hat evtl mehr, denn die Neue mag kaum einer Sind nur egun-Beobachtungen meinserseits.
            Hallo Robert,

            beim besten Willen: Was meinst Du?

            Gruß,

            Bernhard

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              #7
              Wenn er die von DIR gezeigte Version der GPDA9 hat bekomtm er evtl mehr als die Hälfte, denn diese sind gesucht in sehr gutem zustand zumindest. Die neuere Version gefällt vielen nicht. Besser?

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                #8
                Hallo Robert,

                etwas besser.

                Worin liegen die Unterschiede zur neueren Version und wieso bist Du der Ansicht, sie gefalle vielen nicht?

                Gruß,

                Bernhard

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                  #9
                  Zur neuen müsste ich mal ein Bild machen bzw suchen. Ich bin nicht der Ansicht sondern es fiel mir auf das ebend jene "alten" gut weggehen während die gebrauchten "neuen" teilweise nichtmal 35e erreichen. Das ist aber wiederholt zu beobachten. Habe mich damit beschäfrigt weil ich noch eien 15 Schuss alte alte Version habe, die ich abstoßen wollte.

                  MfG Robert

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