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  • Snakecharmer
    antwortet
    So, bin zurück vom Amt und habe auch direkt gefragt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung gilt 12 Monate ab Antragsstellung. Heißt, wenn ich im November den Antrag zur WBK einreiche ist es noch gültig. Der zuständige Beamte meinte auch es sollte dann relativ schnell gehen.

    Hoffen wir es mal...

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  • Fieli
    antwortet
    Hallo Snake

    wenn du den KWS abholst, frag nach ob die damit verbundene Zuverlässigkeits Überprüfung auch bis November gilt.
    Bei uns in Hessen gilt die definitiv 6 Monate, auf Erlass des Ministeriums. Ich habe 6 Monate und 3 Wochen nach der Überprüfung einen Voreintrag beantragt und musste wegen der 3 Wochen eine neue Prüfung abwarten und bezahlen. Die erste Prüfung für den KWS hat 5 Monate gedauert die zweite dann nur noch 4 Wochen, nach Umstellung auf elektronische Abfrage.
    Nicht das du im November wieder von vorne anfängst.

    Gruß

    Fieli

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  • Snakecharmer
    antwortet
    Nur um mal den aktuellen Stand durchzugeben: heute erhielt ich die Email mit der Bestätigung den kleinen WS abzuholen. Hatte am Monatg nochmal angerufen und nun scheint es nach fast 4 Monaten Wartezeit endlich abgeschlossen zu sein.

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  • Snakecharmer
    antwortet
    Bin gerade aus dem Urlaub zurück gekehrt und hatte eigentlich mit einer Antwort des KVR's in dieser Zeit gerechnet. Nach 12 Wochen jedoch noch immer nichts bekommen. Da es wie gesagt bei der Polizei zu hängen scheint bin ich auch ein wenig ratlos was zu machen ist. Beschwerde einreichen wird da wohl nicht viel bringen.

    Ich hätte ja kein Problem damit wenn man gleich sagt es kann 3-4 Monate dauern. Aber zu sagen die Bearbeitungsdauer liegt bei 4-6 Wochen und dann 3-4 Monate zu schieben finde ich schon wirklich heftig.

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  • blackys
    antwortet
    Mit a)+b) verwechselst du was, das Zeugnis verlangen die 3 Genannten für die die Aufnahme/den Eintritt in den Verband (DSU auch nur für Einzelmitglieder). Für Bedürfnisbescheinigungen sind die dort nicht erforderlich.

    Mit c) hast du vermutlich Recht. Kannst die ja mal anschreiben, wie die ihren Laden zu führen haben...

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  • derda
    antwortet
    Ich hab bei zwei Verbänden kein Führungszeugnis gebraucht. Aus zwei Gründen ist das auch schwachsinning:
    a) die Behörde braucht eh das Große
    b) die Behörde muss das Zeug eh genehmigen
    c) total sinnlos und nicht der Auftrag des Verbandes

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  • blackys
    antwortet
    ...aber scheinbar nicht unüblich, zumindest auch BDMP und DSU verlangen ein Führungszeugnis. Wie der DSB das handhabt weiß ich nicht.

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  • derda
    antwortet
    Mhm, was für ein Blödsinn seitens des Verbandes. Damit ist auch dieses Rätsel gelöst.

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  • akrisios
    antwortet
    Das Führungszeugnis musste ich für die Verbandsmitgliedschaft > Bedürfnisantrag > Vorlage beim Amt anfertigen lassen.

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  • blackys
    antwortet
    Auch ein kleiner Waffenschein ist eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz wie die WBK. Es gelten hier natürlich exakt dieselben Zuverlässigkeitsvoraussetzungen nach §5 Abs. 5 WaffG:

    "Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
    1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
    2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ...
    3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen..."

    Das Mitbringen eines kleines Führungszeugnisses sowie Erste-Hilfe-Kurs ist natürlich Quatsch.

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  • Snakecharmer
    antwortet
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Sprich, es ist eine waffenrechtliche Erlaubnis und die Eignung und Zuverlässigkeit werden als gleichwertig wichtig eingestuft.
    Genau das ist der Punkt. Führungszeugnis kann man doch eigentlich nicht selbst beantragen. Zumindest das große FZ wo auch Sachen enthalten sind welche im "normalen", kleinen FZ nicht aufgeführt werden. Verstehe daher auch denn Sinn nicht sein kleines FZ mitbringen zu müssen wenn sowieso ins Strafregister, bei Staatsanwaltschaft und Polizei angefragt wird.

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  • derda
    antwortet
    im Ernst jetzt? Erste Hilfe und selber das Führungszeugnis mitbringen? Wirklich? Sachkunde reicht doch für scharfe Waffen, da ist auch Notwehr und der Kram abgedeckt. Und erste Hilfe steht nicht im Gesetz, außer die haben das ohne meine Kenntnis mit eingebracht in der Zwischenzeit.

    Soweit ich weiß, gilt das gleiche wie bei der echten WBK, zumindest was die persönliche Eignung und das Führungszeugnis anbelangt.

    Sprich, es ist eine waffenrechtliche Erlaubnis und die Eignung und Zuverlässigkeit werden als gleichwertig wichtig eingestuft.

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  • Snakecharmer
    antwortet
    Danke für die Antworten.

    @akrisios, tatsächlich ist die Überprüfung für den KWS die gleiche Überprüfung wie die für eine WBK. Vereinskollegen haben das genauso gehandhabt und dadurch ihren Antrag beschleunigt. Ich dachte mir, es ist ja nicht schlecht den KWS sowieso zu haben. Wieso auch nicht. Ich kann jedoch nicht garantieren ob dies so für jedes Bundesland gilt.

    Erste Hilfe Kurs muss ich auch nicht für die WBK nachweisen und Sachkundeprüfung habe ich bereits letztes Jahr gemacht. Diese sowie den Kaufbeleg für den Schrank + eventuell Fotos werde ich jedoch auch noch vorzeigen müssen.

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  • akrisios
    antwortet
    Die Überprüfung gilt nach meiner Kenntnis genau 6 Monate. Ob jedoch eine amtliche Überprüfung für einen KWS dann auch für die einer WBK gilt wage ich fast zu bezweifeln.

    Musstest Du auch Dein Führungszeugnis beantragen und mitbringen? Ich musste das u.a. für meine neue WBK, überreichte dieses und der SB sagte dann: "Ja, danke. Das ist aber nur der Trabi, ich brauche einen Rolls Royce". Und den bekommt man eben erst mit großen Umlauf Berlin/Köln usw.

    Außerdem muss man doch bei WBK-Beantragung die WSK+ Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. Beim KWS ist das sicher nicht der Fall.

    Ich kann mir also sehr gut vorstellen das diese KWS-Prüfung sinnlos für den Antrag einer WBK ist, die ja eine ganz andere Hausnummer bedeutet ggb. den "Spielzeugpistolen".

    Aber vielleicht hast Du ja Glück und es geht.

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  • Dzilmora
    antwortet
    Wusste nicht, dass die Überprüfung mit zur WBK übernommen werden kann. Verkürzt dann die Wartezeit, macht Sinn.

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