Hallo Gunner, Du hast Ahnung. Daher sag doch bitte, wo in den Vorschriften die max. 10 Schuß Mag-Kap. geregelt ist.
Wieviele HA dürfen denn auf grüne WBK maximal erworben werden, wie lange muß man dazu die grüne mindestens schon besitzen und gibt es zeitliche Pflichtabstände bei der Anschaffung mehrerer HA (falls denn mehrere anschaffbar sind).
Was bedeutet die im Zusammenhang mit HA schonmal angeführte "2/6"-Regelung eigentlich?
Dank Dir vielmals im voraus für die Beantwortung!
Puh, 'ne Menge Fragen!
Du hast es so gewollt, hier nun der Antwortmarathon.
Zunächst wird einem Sportschützen ein Grundkontingent von 3 HA Langwaffen zuerkannt.
Sofern Du als Sportschütze die entsprechende Befürwortung Deines Vereins bekommst, kannst DU relativ problemlos drei HA-Gewehre kaufen.
Du darfst aufgrund der "2/6", sprich 2 Waffenkäufe in 6 Monaten, die drei Gewehre, sofern Du zwischenzeitlich keine weiteren Waffen erwirbst, in 7 Monaten zusammenkaufen.
Es gibt keine Beschränkung, wie lange Du schon eine grüne WBK besitzt, es könnten die Gewehre also "sofort" gekauft werden.
Zu den Quellen meiner Weisheiten:
10-Schuß-Begrenzung:
AWaffV § 6
Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll)
Länge;
2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein
einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne
des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte
Bul-Pup-Waffen) oder
c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40
Millimeter beträgt;
3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr
als zehn Patronen hat.
Mengenbegrenzung auf 3HA, 2/6-Regelung:
WaffG
§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch
Sportschützen
...
2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des
Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen
erworben werden.
(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr
als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen
für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird, unter Beachtung des Absatzes 2,
durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach
die weitere Waffe
1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.
belesene Grüße vom
Gunner
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