ich suche seit Tagen im Netz nach einer entsprechenden Antwort auf meine Problemstellung bzw. Frage, finde aber leider nichts. Vielleicht kann hier jemand helfen oder hat eine Antwort für mich.
Ich habe seit 20 Jahren eine grüne WBK plus EFWP.
Einziger bisheriger Eintrag in dieser WBK ist eine Seenotsignalpistole im Kaliber 4
incl. Munitionserwerbsberechtigung für Munition zur o.g. Pistole.
Durch die WBK wurde ich auch bereits 2 x von meiner Gemeinde bzgl. Waffenaufbewahrung etc. geprüft und für gut befunden.
Seit gut 1 Jahr schieße ich nun in einem Verein GK-Pistole und in einem zweiten Verein Trab. Bedürfniserteilung für die entsprechenden Waffen wird im Mai 2017 erfolgen.
Waffensachkunde und Schießleiterlehrgang habe ich in 2016 bereits absolviert.
Nun meine Frage:
Ich habe eine grüne WBK mit o.g. Eintrag für Seenotsignalpistole.
Kann ich mit dieser WBK eine GK-Pistole oder eine BDF auf Leihschein für den obligatorischen Monat testen, zu Hause lagern (Waffenschrank VDS 1 vorhanden) etc. ?
Der Knackpunkt für mich ist hier der Gesetzes-Passus "dem Bedürfnis entsprechend".
Bisher konnte mir niemand eine verbindliche Antwort darauf sagen.
Aus dem Bauch raus würde ich sagen es geht nicht (Bedürfnisunterschied Seenotsignal versus BDF zum Trab schießen zu groß). Allerdings sagten mir Bekannte, dass es per Leihschein ja auch z.B. mit eingetragener GK-Pistole und Unterrepitierflinte auf Leihschein funktioniert und beides genauso unterschiedlich wäre.
Was meint ihr dazu oder wer kennt sich in der Materie wirklich gut aus.
Bin für jede vernünftige Antwort wirklich dankbar.
Besten Gruß
Bruno
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