bin Sportschütze und darf nach der 2/6 Regel erst am 08.07.2016 eine neue Waffe in meine gelbe WBK eintragen.
Nun folgendes: habe online bei einem deutschen Waffenhändler einen Repetierer im März diesen Jahres also 03/2016 gekauft und auch hierfür dann online mit dem Bezahlen der Ware ein Rechnung erhalten vom März 2016. Die Waffe ist bis heute beim Waffenhändler bei dem ich die Waffe gekauft habe gelagert.
Nun bekomme ich den Karabiner am 07.07.2016 per Express geliefert und führe erst dann die tatsächliche Gewalt über diese Waffe aus.
Nun meine Frage:
brauche ich für den Eintrag dann in meine gelbe WBK eine neue Rechnung die nach dem 08.07.2016 liegt, da ich ja erst dann erwerben darf. Oder reicht hier die Rechnung vom März ?
wäre super um Tipps hierfür, vielen Dank schon vorab
Grüße
rolk

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