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darf ich eine Kurzwaffe in einen 30 Kg schweren B-Schrank ohne den zu verankern lagern? laut WaffG finde ich nur, dass ein Schrank verankert werden muss, wenn es mehr als 5 Kurzwaffen sind.
Was sinnvoll ist weiß ich, mir geht es um die Gesetzeslage.
Antwort nicht mehr aktuell wg. geänderter Informationen. Siehe ausführlich hier.
Die Frage hast du dir ja schon selbst beantwortet. Ja darfst du, solange es nicht mehr als 5 Kurzwaffen sind. Oder nochmal andersrum: du darfst 1-5 Kurzwaffen in einem B-Tresor lagern, der weniger als 200 kg wiegt und nicht verschraubt ist.
Grüße
Thomas
Zuletzt geändert von SHADOW; 10.05.2016, 09:55.
Grund: Aktualisierte Informationen
Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
Vorsicht!
Das hängt vom Tresor ab.
Z.B. der beliebte 200 EUR Tresor von Burg Wächter gilt erst als B Schrank, wenn er verankert ist.
Steht in den Begleitpapieren
Vorsicht!
Das hängt vom Tresor ab.
Z.B. der beliebte 200 EUR Tresor von Burg Wächter gilt erst als B Schrank, wenn er verankert ist.
Steht in den Begleitpapieren
Bist du dir da sicher? Oft hängt das eher mit der Versicherung zusammen. In meinem "Beipackzettel" stand dran, dass man den Inhalt des Tresors bis zu einer gewissen Summe nur versichern kann, wenn er auch ordnungsgemäß verankert ist. Von einem Einfluss auf die Klassifizierung als B-Schrank war da nicht die Rede.
Z.B. der beliebte 200 EUR Tresor von Burg Wächter gilt erst als B Schrank, wenn er verankert ist.
Die VDMA kennt den Unterschied nicht. Lediglich das WaffG fordert die Verankerung oder Versicherungen (vom Versicherungswert abhängig). B bleibt aber B egal wie schwer.
Antwort nicht mehr aktuell wg. geänderter Informationen. Siehe ausführlich hier.
Wieso man einen Tresor verankern sollte, damit er die ihm zugewiesene Sicherheitsstufe erreicht, ist mir schleierhaft. Mach doch mal ein Foto der Bedienungsanleitung. Es würde mich interessieren, welchen Tresor du da meinst und ob du die Stelle nicht vielleicht nur missverstanden hast.
Im Anhang die Aufbewahrungsregelungen im Detail.
Ich nutze z.B. einen Burg-Wächter C1E (ca. 33 kg) mit elektr. Zahlenschloss für meine Kurzwaffe. Da ich häufiger umziehe, ist der Tresor nicht fest verankert oder verschraubt. Eine Waffenbehörde war bereits zur Aufbewahrungskontrolle bei mir zu Hause und hatte nichts zu beanstanden. Meine jetzt zuständige Behörde bestätigte mir ebenfalls, dass meine Aufbewahrung in den von mir genutzten Tresoren so wie ich es mache passt. Sie wies aber nochmal darauf hin, dass es sicherer (und ihnen lieber) wäre, wenn der Tresor verankert wäre. Würde ich nicht so häufig umziehen, würde ich das auch machen, aber vorgeschrieben ist es für bis zu 5 Kurzwaffen im B-Tresor unter 200 kg nunmal nicht.
Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
das so ein Schrank nicht verankert werden muss, habe ich auch immer gedacht.
Allerdings habe ich folgende Info von Markus Czenia (http://www.waffenschule-owl.de/) bekommen:
Darum wollte ich darauf hinweisen.
Ich selbst habe aber einen großen Tresor der deutlich über 200kg wiegt und habe da noch nicht weiter drüber nachgedacht.
Es gibt halt immer wieder welche die sich für besonders schlau halten. Mehr kann man nicht sagen. Es stimmt einfach nicht, was Markus Czenia von sich gibt. Und dann hängt er noch ein DSB Poster an welches ihm wiederspricht (aufbewahrung.pdf).
WaffVwV
36.2.4 In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B
nach dem VDMA 24992 dürfen grundsätzlich nicht mehr als
fünf erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden. Die
Aufbewahrung von mehr als fünf und bis zu zehn Kurzwaffen
in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem
VDMA 24992 oder in einem Sicherheitsbehältnis der Norm
DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 setzt voraus, dass das Sicherheitsbehältnis
ein Gewicht von mindestens 200 kg hat
oder es mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen
Abrisskräfte verankert ist. Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung
einer unbegrenzten Anzahl erlaubnispflichtiger
Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN
1143-1 Widerstandsgrad I möglich.
Für mehr als zehn erlaubnispflichtige Kurzwaffen gibt es wiederum
eine Wahlmöglichkeit bei der Aufbewahrung:
Die Aufbewahrung kann in einer entsprechenden Mehrzahl
von Sicherheitsbehältnissen der Stufe B nach VDMA 24992
oder der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 erfolgen.
Das System ist wie bei erlaubnispflichtigen Langwaffen, also
bis zwanzig Kurzwaffen zwei Behältnisse usw. Bei mehr als
30 Kurzwaffen soll im Sinne des § 36 Absatz 6 geprüft werden,
ob eine einzelfallbezogene Festlegung eines höheren Sicherheitsstandards
erforderlich ist.
Antwort nicht mehr aktuell wg. geänderter Informationen. Siehe ausführlich hier.
Ach, erst nach dreimaligem Lesen der letzten Posts habe ich gesehen, dass dem PDF von M. Czenia noch eine zweite Seite mit dem schon von mir geposteten DSB-Poster anhängt. Ich dachte schon, dass du mich meinst Dzilmora.
Das auch von Herrn Czenia bemühte Poster habe ich auf der Festplatte, weil es recht einfach darstellt, was geht und was eben nicht. Natürlich ist es sinnvoll und empfehlenswert, alle Tresore zu verankern, aber der Themenstarter hatte ja ausdrücklich nach der Rechtslage gefragt und nach der ist es nunmal erst ab einer bestimmten Kurzwaffenzahl (6-10) vorgeschrieben.
Also nochmals für alle, die nach den letzten Posts verwirrt sind:
Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
Bei uns gab es mal einen Fall, da hat jmd so einen Kurzwaffentresor, nicht verankter, ABER mit Hochleistungskleber im Schrank verklebt.
Wurde gestohlen. Also hat das Gericht erst mal groß Radau gemacht. Dann wurde sogar nachgeprüft, dass die Verklebung mehr Zug aushält als eine Verschraubung.
Aber es gab halt erst mal einen riesen Aufstand.
Umzug kann ich verstehen.. Der Rest kann verschrauben. Ist auf nummer sicher und gut. Problem ist ja auch viel mehr das man die Büchsen so schnell knacken kann. Will für meine LW Schätzen auch irgendwann was dickes haben.
Bei uns gab es mal einen Fall, da hat jmd so einen Kurzwaffentresor, nicht verankter, ABER mit Hochleistungskleber im Schrank verklebt.
Wurde gestohlen. Also hat das Gericht erst mal groß Radau gemacht. Dann wurde sogar nachgeprüft, dass die Verklebung mehr Zug aushält als eine Verschraubung.
Aber es gab halt erst mal einen riesen Aufstand.
Umzug kann ich verstehen.. Der Rest kann verschrauben. Ist auf nummer sicher und gut. Problem ist ja auch viel mehr das man die Büchsen so schnell knacken kann. Will für meine LW Schätzen auch irgendwann was dickes haben.
...... mit 90 KG steht bei mir im Haus für die vier Kurzwaffen . Obendrauf und mit Hochleistungskleber verbunden steht der Munitionstresor (B )mit einem Gewicht
von 80 KG ( ohne Muni ) . Da brauche ich nix verschrauben .
Links und rechts davon zwei 10 er LW Tresore der Klasse B mit je 150 KG .
Da ist nix mit leicht knacken .
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