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  • Lichtgestalt
    antwortet
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
    Hier irrst Du, aber das weist Du sicher, wenn Du denn Thread über die Weitergabe wiedergeladener Munition verfolgt hast...
    @sportschütze 01:
    Und genau dort solltest Du Fragen dazu stellen, wenn Du da etwas noch nicht richtig verstanden hast.

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  • Lichtgestalt
    antwortet
    Wenn Du in der WBK die EWB für dieses Kaliber eingetragen hast, darfst Du kaufen.

    Verkaufen darfst Du wiederum nur an Ebensolche, und davon solltest Du Dich als Verkäufer vorher überzeugen.

    Andernfalls kann es kräftig Haue geben vom Amt, inkl. Strafe und Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse.

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  • Gunner
    antwortet
    Zitat von sportschütze 01 Beitrag anzeigen
    Ich meine sogar dass der Schütze selbst einen Sprengstoffschein haben muss um selbstgeladene zu besitzen oder schießen zu dürfen. Da bin ich mit den Einzelheiten nicht ganz vertraut.
    Hier irrst Du, aber das weist Du sicher, wenn Du denn Thread über die Weitergabe wiedergeladener Munition verfolgt hast...

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  • Mezzo
    antwortet
    Naja,

    so wie ich das sehe, will der TE nicht wissen, OB er die Mun., die er besitzt, verkaufen darf, sondernd WIE er sie verkaufen darf, z.B. über egun und wie, z.B. mit persönlicher Zustellung usw...

    Kann mich natürlich auch täuschen....

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  • derda
    antwortet
    Schießen darf ich selbstgeladene (also von wem anders) doch immer, egal ob eigener Wiederladeschein oder nicht?

    Sofortiger Verbrauch auf der Schießstätte und gut ist? Wenn ich selbst geladene zum Selbtkostenpreis verkaufe (was ich ja mangels Erlaubnis zum Laden eh nicht kann), dann wäre die Haftung bisl doof.

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  • sportschütze 01
    antwortet
    Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    darf ich Munition kaufen und wenn ich möchte sie auch wieder verkaufen, zB über eGun? Legaler Munitionserwerb natürlich vorausgesetzt.
    Du hast "Munitionserwerb" dann hast Du auch einen Sachkunde Kurs belegt. Ich kann jede Patrone im genehmigten Kaliber kaufen.
    Weiterverkaufen nur wenn ich keinen Handel betreibe und bei Selbstgeladene ist man für Schäden selbst verantwortlich! Ich meine sogar dass der Schütze selbst einen Sprengstoffschein haben muss um selbstgeladene zu besitzen oder schießen zu dürfen. Da bin ich mit den Einzelheiten nicht ganz vertraut.


    Zuletzt geändert von sportschütze 01; 30.09.2015, 17:10.

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  • Cmark73
    antwortet
    Naja,wenn Du eine Erwerbsberechtigung für Munition besitzt,dann darfst Du diese natürlich auch kaufen ... ist ja der Sinn einer EWB

    Wenn Du dann diese Munition die Du aufgrund deiner ordentlich in einer WBK eingetragenen Erwerbserlaubnis erworben hast wieder an einen ebenfalls Erwerbsberechtigten veräußern möchtest, darfst Du das natürlich ebenso (ob bei eGun oder anderswo) !

    Schönen GrußMarkus

    p.s verstehe aber die Fragestellung irgendwie nicht

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  • Someone21
    antwortet
    Problemlos möglich, wenn der Käufer die entsprechende Erwerbsberechtigung hat.

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  • RS59
    hat ein Thema erstellt Munition verkaufen.

    Munition verkaufen

    Hallo Leute,

    darf ich Munition kaufen und wenn ich möchte sie auch wieder verkaufen, zB über eGun? Legaler Munitionserwerb natürlich vorausgesetzt.
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