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Vorschriften ... etwas seltsam ?

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    Vorschriften ... etwas seltsam ?

    bei bestimmten Selbstladebuechsen kann ich diese als Jäger nur mit 2 er Magazin
    bekommen . Es ist aber möglich gleich ein 10 , 20 , 30 er Magazin mit zu bestellen .
    Bei einer Kontrolle muss ich ein 2 er Magazin vorweisen koennen . Ich darf aber auch
    zusätzlich 10 , 20 , 30 er und mehr Magazin mitführen .
    Auf der anderen Seite kann ich mir so viele SLB kaufen wie das Herz begehrt oder wie
    in die Schränke passen .
    Das Bundesjagdgesetz sagt aber , das mit SLB, s mit mehr als 2 Schuss nicht auf Wild
    geschossen werden darf . Angeblich darf auf jagdlichen Schießstaenden ein max 5
    Schuss Magazin benutzt werden und auf sonstigen Ständen max 10 er Magazin ,
    Als Kurzwaffe kann ich zur Jagd z.B eine Glock mit 20 er Magazin mitführen .
    Alles recht seltsam oder ?

    #2
    Nicht nur bei bestimmten Halbautomaten, sondern bei allen HA

    Gesetze haben manchmal keine Logik und das deutsche WaffG gehört dazu....

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      #3
      2 Schuss im Magazin auf Wild bei einem Halbautomaten ja und zu du den anderen Sachen (5 und 10 Schuss) hätte ich gerne eine Quelle. Und bitte jetzt nicht mit einzelnen Schießstandrichtlinien kommen!

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        #4
        BKA Bescheide zum Beispiel. Kannst mal lesen, was da zu der Magazinkapazität steht.

        Ach und § 6 AWaffV bezüglich Schießsport zugelassenen Waffen und 5 Schuss gibt es auch bei Demilitarisierten Waffen
        Zuletzt geändert von Simon387; 29.08.2015, 00:51.

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          #5
          2 Schuss BJagdG Para 19
          5 Schuss Nr.29 der Kriegswaffenliste
          10 Schuss Para 6 AWaffV

          Eine Glock mit 20 Schuss ist keine halbautomatische Langwaffe

          Du darfst sogar gar kein Magazin haben und die Waffe einzeln mit der Hand laden.

          In so 2 - 3 Jahren weiß ich mehr, wenn mein/unser Prozeß vor dem BVerwG in Leipzsch gelaufen ist. Entweder nur noch 2 Schuss überall oder eben 2 bei der Jagd und mehr als 2 auf dem Stand oder Jagdschutz.
          Zuletzt geändert von Kerkermeister; 29.08.2015, 01:36.

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            #6
            Steht auch in den -genehmigten- Sportordnungen der Verbände so drinne.

            Sportschießen mit Selbstladern, 10 Schuss max.
            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
            (Prof. Max Otte)

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              #7
              Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
              Steht auch in den -genehmigten- Sportordnungen der Verbände so drinne.

              Sportschießen mit Selbstladern, 10 Schuss max.
              Das ist aber keine gesetzliche Grundlage.

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                #8
                Also ich weiß es folgendermaßen (alles nur bezogen auf halbautomatische Langwaffen) :


                Beim Schuss auf Wild darfst du nur ein Magazin in der Waffe stecken haben, was zwei Schuß oder weniger aufnimmt. Um das zu erreichen, kann man aber auch einfach ein 30-Schuss-Magazin nehmen und ein Stück holz reinklemmen, so, daß einfach nicht mehr als 2 Schuss reingehen.
                Paragraph 6 AWaffV Abs. 1 Nr. 3


                Als Sportschütze darf man beim sportlichen Schießen keine Magazine verwenden, die mehr als 10 Schuss aufnehmen können.
                Paragraph 19 BJagdG Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c.


                Auf einem zugel. Schießstand entscheidet der Betreiber, was man darf und was nicht, wenn er will, kann er auch bestimmen, daß bestimmte Waffen oder Magazingrößen nicht erlaubt sind, gesetzliche Regelungen gibt es über die obigen hinausgehend keine.

                Man bedenke: Nur weil ein Sportschütze auf einem Schießstand schießt, ist es noch nicht unbedingt sportliches Schießen.

                Beispiel 1: Ein Sportschütze leiht sich von einem anwesenden oder vom Standbetreiber ein zum sportlichen Schießen nicht zugelassenes Gewehr und Schießt damit auf verschiedenartige Ziele, um zu schauen, ob ihn die Wirkung von Schusswaffen auf verschiedene Ziele interessiert und es evtl. Waffensachverständiger werden möchte. Es liegt kein sportliches Schießen vor, dementsprechend könnte er, die Regeln des Standbetreibers beachtend auch das randvolle Trommelmagazin in das Gewehr klatschen.

                Beispiel 2: Ein Sportschütze geht in ein Schießkino und probiert dort aus, ob ihm das jagdliche Schießen zusagt und ob der Jagdschein was für ihn wäre.
                Es liegt weder ein Schuß auf Wild vor, noch sportliches Schießen, deswegen wieder keine Beschränkung der Magazine.

                Bitte korrigiert mich, wenn ich da was falsch gemacht hab. Vielleicht ist das aber auch nur in Bayern so wie oben beschrieben, hab noch nie in einem anderen Bundesland eine Waffe in der Hand gehabt, und trotz einheitlichem WaffG san mia imma no mia!

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                  #9
                  Gesetzliche Grundlagen kann ich Dir nicht zitieren, aber ich habe es einmal so gelernt, dass man als Sportschütze nur nach Sportordnung oder -handbuch, oder wie auch immer, schießen darf.

                  Also auch im Training den Ablauf einer Disziplin schießen muss.

                  Lasse mich aber gerne belehren falls das Quatsch ist.
                  "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                  (Prof. Max Otte)

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                    #10
                    Das mit dem 10 Schussmagazin steht in der AWaffV.

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                      #11
                      Ihr müsst schon die ganzen Wörter lesen die in einem Gesetz stehen!

                      Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
                      § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

                      Also kann der Jäger meiner Meinung nach ein 100 Schuss Magazin auf dem Stand nutzen, sofern der Betreiber der Anlage dies nicht verbietet.

                      Und als Sposchü gilt 10 Schuss immer und überall mit den eigenen Waffen und denen der Sposchükameraden. Ausnehmen würde ich den obigen Fall einer Shootingranch!

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                        #12
                        nächster Punkt

                        laut Standordnung bei uns ist ,, showschiessen ,, verboten . ( Dosen , Flaschen ,
                        Bratpfannen etc ) . Was spricht denn dagegen mal ne schöne Weihnachtsgebaeckdose
                        zu durchloechern ? Bratpfannen dann nur in meinem Jagdrevier

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                          #13
                          Zitat von Obermaat Beitrag anzeigen

                          Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)


                          Also kann der Jäger meiner Meinung nach ein 100 Schuss Magazin auf dem Stand nutzen, sofern der Betreiber der Anlage dies nicht verbietet.
                          Genau deiner Meinung nach.

                          Nach der Meinung bei meinem Prozeß vor dem VG Düsseldorf darf ein Jäger immer und überall nur ein 2 Schuas Magazin verwenden.

                          Das gleiche ist bei zwei anderen VG u.a. in Köln geurteilt worden.
                          Das OVG Münster hat dagegen in unserem Sinne entschieden, aber dagegen hat die Verwaltungsbehörde Ennepetal Revision eingelegt.

                          Genau das wird jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für ganz Deutschland bestätigt oder eben hoffentlich nicht.

                          Du musst schon mal lesen was ich bereits geschrieben habe.
                          Zuletzt geändert von Kerkermeister; 29.08.2015, 18:03.

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                            #14
                            das soll einer verstehen ?

                            wenn ich aber als Sportschuetze und nicht als Jäger zum Sportschiessen gehe ,
                            ( Kein Jagdstand ) , kann ich auch 5 er / 10 er Magazin verwenden . ( SLB )

                            Bei Kurzwaffen Jäger Verteidigungsschiessen gilt bei uns auch 5 Schuss laden , ziehen und
                            Feuer .

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                              #15
                              noch etwas vergessen ,

                              beim Einschiessen einer SLB im eigenen Revier gilt die 2 Schuss Magazin Regelung nicht
                              da es ja kein Jagd auf Wild ist . Nach meiner Kenntniss also auch 5 er / 10 er Magazin
                              erlaubt ! ???
                              Einschiessen kann ich wöchentlich durchführen , da man hier immer Argumente findet.
                              ( Zielfernrohr verstellt , vom Sitz gefallen und und und )
                              Hier blickt doch keiner durch oder ?

                              Also vorsichtshalber immer bei SLB ein 2 er mit , bedeutet auf der sicheren Seite sein .

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