bekommen . Es ist aber möglich gleich ein 10 , 20 , 30 er Magazin mit zu bestellen .
Bei einer Kontrolle muss ich ein 2 er Magazin vorweisen koennen . Ich darf aber auch
zusätzlich 10 , 20 , 30 er und mehr Magazin mitführen .
Auf der anderen Seite kann ich mir so viele SLB kaufen wie das Herz begehrt oder wie
in die Schränke passen .
Das Bundesjagdgesetz sagt aber , das mit SLB, s mit mehr als 2 Schuss nicht auf Wild
geschossen werden darf . Angeblich darf auf jagdlichen Schießstaenden ein max 5
Schuss Magazin benutzt werden und auf sonstigen Ständen max 10 er Magazin ,
Als Kurzwaffe kann ich zur Jagd z.B eine Glock mit 20 er Magazin mitführen .
Alles recht seltsam oder ?
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