ich werde Ende des Jahres meine WBKs bekommen und schieße bereits regelmäßig im Verein (hauptsächlich Langwaffen in .22lr, .223 und 8x57IS)
Ich würde auch wahnsinnig gerne mal eine Flinte schießen, da ich dies in meiner Studienzeit in Österreich immer sehr gern gemacht hab (Trap und Scheibenschießen), aber niemand im Verein hat oder schießt eine Flinte. Ich selbst habe noch eine Doppelflinte, die seit über einem Jahr unbenutzt in Österreich beim BüMa lagert, die ich dann wenn ich die WBK habe einführen möchte. mit den Formalitäten an sich habe ich mich schon beschäftigt, allerdings frage ich mich, ob das nicht schon vorher geht, wenn ich sie quasi als Vereinswaffe dort lasse, also dem Verein übereigne? Oder muss ich sie einer spezifischen Person übereignen, was dann gegen das halbjährliche Limit zählt? Ich plane ohnehin meine Waffen die ich mir kaufen werde dann dort zu lassen, und es ist auch keine besonders wertvolle Waffe, von daher wäre es sogesehen eignetlich kein großes Problem.
Danke schonmal vorab
Gruß
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