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Waffensachkundeprüfung

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    Waffensachkundeprüfung

    Guten Abend !
    Ich habe 1982 die Waffensachkundeprüfung abgelegt und bis 1992 aktiv geschossen. Beruflich war ich ab 1992 sehr angespannt und habe meine Kurzwaffen verkauft. Seit 3 Monaten bin ich wieder im Schießsport aktiv. Folgende Frage stellt sich mir : Ist meine Waffensachkundeprüfung noch gültig ?
    Über konkrete Antworten würde ich mich sehr freuen!!
    Viele Grüße
    Diddi1948

    #2
    Keine Panik,

    die Sachkundeprüfung hat meines Wissens kein Verfallsdatum!

    Die WaffVwV führt dazu aus:
    "7.1 Der Umfang der zu fordernden Sachkunde und das Prü- fungsverfahren sind in den §§ 1 und 2 AWaffV, der anderwei- tige Nachweis der Sachkunde ist in § 3 AWaffV geregelt. Nach altem Recht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss er- folgreich abgelegte Sachkundeprüfungen und anerkannte an- derweitige Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang weiter."

    Gruß,
    Gerd

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      #3
      Zitat von dakota Beitrag anzeigen
      die Sachkundeprüfung hat meines Wissens kein Verfallsdatum!

      Die WaffVwV führt dazu aus:
      "7.1 Der Umfang der zu fordernden Sachkunde und das Prü- fungsverfahren sind in den §§ 1 und 2 AWaffV, der anderwei- tige Nachweis der Sachkunde ist in § 3 AWaffV geregelt. Nach altem Recht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss er- folgreich abgelegte Sachkundeprüfungen und anerkannte an- derweitige Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang weiter."

      Gruß,
      Gerd
      Vielen Dank für die ausführliche Antwort !! Ist die die Behörde verpflichtet meine Unterlagen von 1992 noch zu lagern bzw. aufzuheben ?
      mfg
      Diddi
      Zuletzt geändert von diddi1948; 14.10.2014, 18:26.

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        #4
        Hallo Dakota, die Antwort ist richtig.
        Ich habe einen Kollegen, dem es so ging wie dem TE.
        Nur hat er sein Sachkundepapier nicht mehr.
        Die alte WBK ist aber noch in den Akten. Die WBK hatte er ja seinerzeit Aufgrund einer damals vorliegenden Sachkunde erhalten.

        Wie würdest Du in diesem Fall entscheiden ?

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          #5
          Hallo!
          dazu habe ich auch noch eine Frage ! Ist der Verein , wo ich die Prüfung abgelegt habe, verpflichtet, die Prüfungsunterlagen aufzuheben???
          mfg
          diddi1948

          Kommentar


            #6
            Nein, ist er nicht.
            Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

            Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

            2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

            Kommentar


              #7
              Zitat von diddi1948 Beitrag anzeigen
              Vielen Dank für die ausführliche Antwort !! Ist die die Behörde verpflichtet meine Unterlagen von 1992 noch zu lagern bzw. aufzuheben ?
              mfg
              Diddi
              Wenn du alle Waffen verkauft und hast austragen lassen, wurde doch bestimmt die WBK ungültig gemacht und eingezogen?

              Dann könntest du ein Problem bekommen, denn je nach Bundesland gibt es Datenschutzrichtlinien (ja, richtig gelesen), die die Vernichtung von Akten nach 10 Jahren vorschreiben, wenn diese nicht mehr relevant sind. So etwa in Berlin. Da wird dann auch nichts mehr mikroverfilmt oder eingescannt, kostet zu viel.

              Kommentar


                #8
                Zitat von diddi1948 Beitrag anzeigen
                Hallo!
                dazu habe ich auch noch eine Frage ! Ist der Verein , wo ich die Prüfung abgelegt habe, verpflichtet, die Prüfungsunterlagen aufzuheben???
                mfg
                diddi1948
                Nein ist er nicht.

                @Veto - bei meinem Kollegen sind es knapp über 10 Jahr, aber die Unterlagen sind alle noch da. Bis auf den Sachkundenachweis. Darum ja meine Frage oben an Dakota.

                Kommentar


                  #9
                  Na das ist doch kein Widerspruch. Wenn die bei euch alles aufheben, um so besser. Ich hatte das Aha-Erlebnis gerade bei unserer Sprengstoffbehörde.

                  Was ich deinem Fall nur nicht verstehe, wo ist das Sachkundezeugnis geblieben, aus der Akte verschwunden oder bei deinem Kollegen?

                  Kommentar


                    #10
                    Diddi, wenn keine WBK mehr vorhanden ist könntest du auch bei deiner Behörde anfragen, ob die damaligen Unterlagen bezüglich deiner WBK dort noch vorhanden sind.
                    Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                      #11
                      @veto
                      ja mein ich ja auch. Auf n Dorf sind es nicht so viel Tonnen Papier wie bei euch in der Hauptstadt.
                      Leider war es früher so das das org. Mit in die Akte kam. Dort ist sie nicht mehr. Eine Kopie gibt es nicht. Der Aussteller liegt auf der grünen Wiese. Heute heisst es ja, das org. Nur für eine Kopie aus der Hand geben zum Glück.

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                        #12
                        Wobei sich noch die Frage stellt ob die Sachkunde 1982 vor einem staatlichen Ausschuss geprüft wurde?

                        Johann

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                          #13
                          Servus,

                          die Waffensachkunde bleibt bestehen, es gelten ja auch die "anderweitigen Nachweise", also die seinerzeit beliebten Bescheinigungen der Vereine nach dem Motto "Mir ham guckt dass der des do ko!"

                          Ich kann nur sagen, dass wir quasi alles in Papierakten haben, Altfälle werden nicht geschreddert, sondern kommen ins Archiv. Neuere Fälle werden zusätzlich elektronisch geführt, der Schriftverkehr und andere Unterlagen gescannt. Aber bei uns ist die Situation auch überschaubar.

                          Ob man nun, wenn die Bescheinigung nicht mehr auffindbar ist, eine alte WBK als Sachkundenachweis heranziehen kann, mag ich aus dem Bauch heraus nicht zu entscheiden. Ist mir irgendwie zu sehr "von hinten durch die Brust ins Auge", zumal ja gerade Anfang der 70er Jahre viele WBK ausgestellt wurden ohne Ansehen einer Befähigung oder eines Bedürfnisses. Aus den Akten geht dann oftmals nur noch hervor, dass derjenige zumindest mal die Mitgliedschaft in einem Verein nachgewiesen hat und dann als Sportschütze galt.

                          Ehrlich gesagt, ich hätte kein Problem denjenigen nochmal auf Lehrgang nebst Prüfung zu schicken. Denn seitdem hat sich ja auch einiges verändert, was an dem "Anwärter" vorbei gegangen sein kann. Ein wenig Auffrischung, vor allem was die rechtliche Situation angeht, kann da meist nicht schaden.

                          Gruß,
                          Gerd

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                            #14
                            Ich habe meine Sachkundeprüfung 1992 vor einem Staatl. Prüfungsausschuss abgelegt. Aufgrund dieses Prüfungszeugnis wurde mir nach einer Auszeit die ich vom Schießen genommen habe anstandslos eine neue WBK ausgestellt und die Prüfung anerkannt als ich wieder angefangen habe zu schießen.
                            1982 wurde doch noch vereinsintern ohne Prüfungsausschuss der Sachkundeunterricht abgehalten, diese Prüfung hilft dir wohl nicht weiter.
                            Aber ist doch kein Problem, es werden doch immer wieder für kleines Geld Sachkundkurse angeboten. Einfach nochmal zwei Tage Zeit investieren und man hat ein aktuelles Zeugnis.

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                              #15
                              Zitat von dakota Beitrag anzeigen
                              ...

                              Ob man nun, wenn die Bescheinigung nicht mehr auffindbar ist, eine alte WBK als Sachkundenachweis heranziehen kann, mag ich aus dem Bauch heraus nicht zu entscheiden. Ist mir irgendwie zu sehr "von hinten durch die Brust ins Auge", zumal ja gerade Anfang der 70er Jahre viele WBK ausgestellt wurden ohne Ansehen einer Befähigung oder eines Bedürfnisses. Aus den Akten geht dann oftmals nur noch hervor, dass derjenige zumindest mal die Mitgliedschaft in einem Verein nachgewiesen hat und dann als Sportschütze galt.

                              ...

                              Spätestens seit dem WaffG und der 2. WaffV von 1972, sieht die Sachkunde in Art und Umfang so aus wie wir sie noch heute kennen. Zuvor, bis wann genau kann ich anhand meiner Unterlagen leider nicht sagen, wurde zumindest auf den waffenrechtlichen Teil verzichtet oder nur sehr beschränkt eingegangen. Absolut vorranging war der Nachweis des sicheren Umgangs.

                              Seit dem sind die Änderungen nur marginal und auf das Waffenrecht beschränkt.

                              Wenn ich mir jetzt so überlege was sich seit meinen Fahrerlaubnisprüfungen so alles im Straßenverkehrsrecht geändert hat, und das ich meinen Lappen immernoch ohne erneute Fahrschule habe...

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