Ich habe alle Unterlagen (Bedürfnisbescheinigung, Sachkunde ect.) zusammen und wollte demnächst zur Waffenbehörde und mir eine grüne bzw. gelbe WBK beantragen. Jetzt mein Problem.. Meine Vermieterin (ich weiss das sie mir das rechtlich nicht verbieten dürfte) hat aber etwas dagegen das ich in unserer Wohnung einen Waffenschrank aufstelle. Nun möchten ich und meine Frau keinen unnötigen Ärger mit der Person und wollten uns so oder so nach einer anderen Bleibe umschauen was in unserer Region allerdings nicht ganz so einfach ist. Nun meine Frage: Kann ich bei der Behörde angeben das ich meine Waffen für einen nicht absehbaren Zeitraum im Verein lagern würde bis wir eine andere Wohnung gefunden haben und mir dann einen WS zulege? (Mein Verein ist davon unterrichtet und würde dies auch zustimmen) Es geht darum das ich sehr gute Ergebnisse erziele mit den Vereinswaffen aber gerne endlich eigene haben würde mit denen ich bei Meisterschaften natürlich noch bessere Ergebnisse erzielen würde. Nur besteht ja das Problem das ich, wenn ich zur Behörde gehe, ich schon den Kauf eines WS nachweisen muss. Gibts da eventuell Ausnahmeregelungen oder kann ich die WBK bis zum Bezug der neuen Wohnung vergessen?

Danke und Gruß Norbert
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