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schalldämpfer für luftgewehr...

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  • NC9210
    antwortet
    Genau so ist es.
    Ich nehme an, daß das gar nicht so gewollt war,
    aber daß das WaffG das handwerklich schlechteste
    aller unserer Gesetze ist war ja noch nie strittig.

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  • dkp3011
    antwortet
    Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
    Quelle?
    Link?
    §§?
    Andersherum wird ein Schuh draus. §24 Abs. 2 WaffG enthält keine Schalldämpfer für Luftgewehre. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt Unterabschnitt 1 Ziffer 1.3 stehen wesentliche Teile von Schusswaffen und auch Schalldämpfer ‑ soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist ‑ den Schusswaffen gleich. Dies betrifft aber nur die grds. Erlaubnispfllichtigkeit (und Erwerbsvoraussetzungen). Ein Schalldämpfer für eine <F>-Waffe kann nach §24 gar nicht gestempelt werden, andernfalls (wenn man der Ansicht wäre "gleichgestellt" bedeutet "sind immer wie schusswaffen zu behandeln") müssten sämtliche wesentliche Teile ein <F> tragen.

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  • balloon
    antwortet
    danke für eure antworten...
    ich habe aber gerade festgestellt, dass es nicht der luftdruck ist, der den knall verursacht, sondern der prellschlag, an meiner diana 38.
    und für meine fwb 601 ist es uninteressant, weil es die wettkampfordnung nicht zu lässt und ich nicht weiß, inwieweit es die treffergenauigkeit beeinflusst...
    Angehängte Dateien

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Quelle?
    Link?
    §§?

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  • NC9210
    antwortet
    Der Gesetzgeber

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Sagt wer?

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  • NC9210
    antwortet
    Wenn der Schalldämpfer für Waffen die mit <F>
    gekennzeichnet sind bestimmt ist, ist er erlaubnisfrei.
    Der Dämpfer selbst braucht das <F> nicht.

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  • meenzer
    antwortet
    Wenn der Schalldämpfer ein "F" in einem Fünfeck hat ist er in Deutschland erlaubnisfrei.
    Angehängte Dateien

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  • balloon
    hat ein Thema erstellt schalldämpfer für luftgewehr....

    schalldämpfer für luftgewehr...

    schalldampfer sind laut waffg ja erlaubnispflichtig,
    gilt das für alle waffen, oder nur für erlaubnispflichtige,
    oder auch für luftdruckwaffen?
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