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Waffensachkunde

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    #16
    Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
    Es geht in der Sachkunde ja eher um Dinge wie "Sicherheit" und "Umgang mit der Waffe" und das war alles OK!
    Nein, es geht in der Sachkunde darum, nach bestandener Prüfung zumindest ansatzweise sachkundig zu sein. Was das alles beinhalten sollte, verrät ein Blick in den oben verlinkten Fragenkatalog des BVA.

    Der sichere Umgang mit der Waffe kann in den paar Stunden nicht verinnerlicht werden, das muss in dem Jahr der Vereinszugehörigkeit erfolgen. Das kann in der Sachkundeschulung und im Anschluss der Prüfung höchstens überprüft, leicht nachkorrigiert und im schlimmsten Fall aussortiert werden.

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      #17
      Zitat von Fox Beitrag anzeigen
      ... Wobei zumindest vom BVA meines Wissens nach kein verbandspezifischer Fragenkatalog veröffentlicht wurde sondern ein Allgemeingültiger...
      So ist es.

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        #18
        Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
        Ich mein wenn ich die Sachkunde hab, dann hab ich sie und gut ist.
        Das Problem ist ja nicht, dass diejenigen mit "schlechter" Sachkunde hier die Fragen stellen und die "Guten" diese beantworten sondern, dass die "Schlechten" ihr Falschwissen hier und anderswo voller Überzeugung kundtun.


        Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
        Morgen ist "Schießen": Pistole, Revolver und Gewehr in .22!
        Kein Großkaliber? Das wird ja immer besser....

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          #19
          Diese Veranstaltung, wenn sie wie beschrieben abläuft, ist unter aller Sau!

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            #20
            Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
            Kein Großkaliber? Das wird ja immer besser....
            Muss ja nicht GK sein bei der Sachkunde, wenn man den Umgang und die Handhabung auch mit einer .22lfB zeigen kann.

            Aber die Sachkunde sollte ja vermitteln, welche Hürden es beim Beantragen der WBK gibt, warum man Polizisten direkt in einer Verkehrskontrolle die Waffen nicht zeigen darf und was die Aufbewahrung, Notwehr usw betrifft.

            Der Fragenkatalog deckt alles ab und vieles davon muss man als Schütze eigentlich wissen...

            e:/ In meiner Sachkunde wurde übrigens das Thema mit .38 in .357 stopfen erklärt, bzw. wiederholt usw. Also wenn das wirklich so krass schwanken kann...
            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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              #21
              Zitat von derda Beitrag anzeigen
              Muss ja nicht GK sein bei der Sachkunde, wenn man den Umgang und die Handhabung auch mit einer .22lfB zeigen kann.
              Tja, das ist ein interessanter Punkt...


              Die WaffVwV sagt in Nr. 7.3 zu §7 WaffG:

              Da die im Rahmen der Sachkundeprüfung nachzuweisenden Kenntnisse nur über die beantragten Waffen- und Munitionsarten und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden müssen, reicht es aus, wenn nur Kenntnisse über die Schusswaffen- und Munitionsarten verlangt werden,
              die der Prüfling angibt.
              Die Schusswaffen- und Munitionsarten (z. B. Kurzwaffen, Langwaffen, Signalwaffen mit einem Patronenlager mit mehr als 12 mm Durchmesser) sind vor der Prüfung vom Prüfungsausschuss festzulegen. Aus der Sachkundebescheinigung müssen Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Absatz 4 AWaffV).
              Für organisierte Sportschützen, die eine Vereins- oder Verbandssachkunde ablegen, gilt dabei:


              Gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 2 und § 2 Absatz 4 AWaffV ist dem Bewerber über das Prüfungsergebnis ein Zeugnis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist (Sachkundenachweis des anerkannten Verbandes).
              Wenn ich in einer Sachkundeschulung ausschliesslich mit Kleinkaliberwaffen schiesse, ist es zumindest einmal grenzwertig, wenn dann im Sachkundezeugnis steht, dass man auch die Sachkunde für Grosskaliberwaffen besitzt.

              Eine staatliche Anerkennung wäre hier sicherlich nicht möglich, wenn die Ausnahme nicht greifen würde.

              Ich würde sowohl aus dem Verein austreten als auch zusehen, dass ich noch eine "richtige" Sachkundeschulung besuche. Und mein Geld für den Mist zurückfordern, den Du Dir derzeit antun must.

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                #22
                Wird ja immer besser!



                Es gibt halt nur eine Hand voll Leuten, die überhaupt GK-Waffen schießen.

                Von daher denke ich, dass er die anderen nicht damit überfordern möchte, oder was auch immer...

                Wir arbeiten z. B. mit einem "verbandspezifischen Fragenkatalog" und der ist schon etwas anders, als der "Allgemein gültige".

                Ich bin echt mal gespannt ...

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                  #23
                  Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
                  Wir arbeiten z. B. mit einem "verbandspezifischen Fragenkatalog" und der ist schon etwas anders, als der "Allgemein gültige".
                  Dafür dann aber auch nicht zugelassen und damit die Sachkunde de facto ungültig...

                  Es sei denn, dass die "verbandsspezifische" Eigenschaft dadurch entstanden ist, dass man sich aus den Fragen die raussucht, die am ehesten auf den eigenen Verband passen. Dann wäre der Katalog aber nicht "etwas anders" sondern nur "etwas dünner".

                  Aber vielleicht irre ich ja auch und es führt noch jemand den Nachweis, dass es tatsächlich einen genehmigten, eigenständigen Fragenkatalog des betreffenden (ode rmeinetwegen auch irgendeines) Verbandes gibt.

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                    #24
                    Zitat von Fox Beitrag anzeigen
                    Tja, das ist ein interessanter Punkt...


                    Die WaffVwV sagt in Nr. 7.3 zu §7 WaffG:
                    [...]
                    Wenn ich in einer Sachkundeschulung ausschliesslich mit Kleinkaliberwaffen schiesse, ist es zumindest einmal grenzwertig, wenn dann im Sachkundezeugnis steht, dass man auch die Sachkunde für Grosskaliberwaffen besitzt.
                    Da bin ich nicht sicher, was das Gesetz betrifft, aber ich würde es so interpretieren, dass eine theoretische Prüfung über verschiedene KW-Patronen (KK, mehrere GK) das relevante abdeckt und praktisch dann mit je einer Kurzwaffe und einer Langwaffe geschossen werden muss, unabhängig vom Kaliber.
                    Sprich, ich will Kurzwaffen, dann hilft mir das nich, wenn in der Sachkunde aus Mangel an Geräten plötzlich nur ein verrostetes KK-Gewehr hingelegt wird...

                    Wie gesagt, meine Interpration. Basiert auf der Überlegung, dass man auch 18x mit KK geschossen ahben darf, um sich nach dem Jahr nen .357er zu kaufen, weil ebenso Kurzwaffe und scharf.
                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                      #25
                      KK und GK verhalten sich wie SMART zu Ferrari. Man darf mit einem Führerschein beides fahren auch wenn man auf dem SMART gelernt hat. Zu kleinlich sollte man bei der Sachkunde jetzt auch nicht sein. Sonst bekommt man irgendwan nur noch die Sachkunde für eine spezifische Waffe.

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                        #26
                        Dann wäre der Katalog aber nicht "etwas anders" sondern nur "etwas dünner".
                        Dadurch das er "dünner" wird, wird er automatisch anders

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                          #27
                          Basiert auf der Überlegung, dass man auch 18x mit KK geschossen haben darf, um sich nach dem Jahr nen .357er zu kaufen, weil ebenso Kurzwaffe und scharf.
                          Die Handhabung mit der Waffe ist ja identisch! Ob nun .22 oder .45/.357! Und darum geht es ja! Der Unterschied liegt dann nur noch im "Rückschlag".

                          Im Abitur wird auch in jedem Bundesland unterschiedlich viel gelehrt und trotzdem kannst du mit deinem "Abi" überall studieren!

                          Und ob ich nun einer jungen Frau, die nur Luftgewehr schießt und schießen will nun unbedingt eine .45 oder eine .357 in die Hand drücken muss, nur um was zu lachen zu haben ist auch fraglich, oder

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                            #28
                            Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
                            ".

                            Im Abitur wird auch in jedem Bundesland unterschiedlich viel gelehrt und trotzdem kannst du mit deinem "Abi" überall studieren!
                            DAS sehen die Bayern und auch schon viele Hochschulen in BW "etwas anders"......

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                              #29
                              Bayer ist auch ein "eigenes" Land Die sehen da alles etwas anders und sprechen ja auch eine eigene Sprache

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                                #30
                                für einen Luftgewehrschützen (aufgelegt!) ist ein KK schon eine Herausforderung

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