Der sichere Umgang mit der Waffe kann in den paar Stunden nicht verinnerlicht werden, das muss in dem Jahr der Vereinszugehörigkeit erfolgen. Das kann in der Sachkundeschulung und im Anschluss der Prüfung höchstens überprüft, leicht nachkorrigiert und im schlimmsten Fall aussortiert werden.
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Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
Der sichere Umgang mit der Waffe kann in den paar Stunden nicht verinnerlicht werden, das muss in dem Jahr der Vereinszugehörigkeit erfolgen. Das kann in der Sachkundeschulung und im Anschluss der Prüfung höchstens überprüft, leicht nachkorrigiert und im schlimmsten Fall aussortiert werden.
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Zitat von Fox Beitrag anzeigen... Wobei zumindest vom BVA meines Wissens nach kein verbandspezifischer Fragenkatalog veröffentlicht wurde sondern ein Allgemeingültiger...
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Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigenIch mein wenn ich die Sachkunde hab, dann hab ich sie und gut ist.
Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigenMorgen ist "Schießen": Pistole, Revolver und Gewehr in .22!
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Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigenKein Großkaliber? Das wird ja immer besser....
Aber die Sachkunde sollte ja vermitteln, welche Hürden es beim Beantragen der WBK gibt, warum man Polizisten direkt in einer Verkehrskontrolle die Waffen nicht zeigen darf und was die Aufbewahrung, Notwehr usw betrifft.
Der Fragenkatalog deckt alles ab und vieles davon muss man als Schütze eigentlich wissen...
e:/ In meiner Sachkunde wurde übrigens das Thema mit .38 in .357 stopfen erklärt, bzw. wiederholt usw. Also wenn das wirklich so krass schwanken kann...
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Zitat von derda Beitrag anzeigenMuss ja nicht GK sein bei der Sachkunde, wenn man den Umgang und die Handhabung auch mit einer .22lfB zeigen kann.
Die WaffVwV sagt in Nr. 7.3 zu §7 WaffG:
Da die im Rahmen der Sachkundeprüfung nachzuweisenden Kenntnisse nur über die beantragten Waffen- und Munitionsarten und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden müssen, reicht es aus, wenn nur Kenntnisse über die Schusswaffen- und Munitionsarten verlangt werden,
die der Prüfling angibt. Die Schusswaffen- und Munitionsarten (z. B. Kurzwaffen, Langwaffen, Signalwaffen mit einem Patronenlager mit mehr als 12 mm Durchmesser) sind vor der Prüfung vom Prüfungsausschuss festzulegen. Aus der Sachkundebescheinigung müssen Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Absatz 4 AWaffV).
Gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 2 und § 2 Absatz 4 AWaffV ist dem Bewerber über das Prüfungsergebnis ein Zeugnis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist (Sachkundenachweis des anerkannten Verbandes).
Eine staatliche Anerkennung wäre hier sicherlich nicht möglich, wenn die Ausnahme nicht greifen würde.
Ich würde sowohl aus dem Verein austreten als auch zusehen, dass ich noch eine "richtige" Sachkundeschulung besuche. Und mein Geld für den Mist zurückfordern, den Du Dir derzeit antun must.
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Wird ja immer besser!
Es gibt halt nur eine Hand voll Leuten, die überhaupt GK-Waffen schießen.
Von daher denke ich, dass er die anderen nicht damit überfordern möchte, oder was auch immer...
Wir arbeiten z. B. mit einem "verbandspezifischen Fragenkatalog" und der ist schon etwas anders, als der "Allgemein gültige".
Ich bin echt mal gespannt ...
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Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigenWir arbeiten z. B. mit einem "verbandspezifischen Fragenkatalog" und der ist schon etwas anders, als der "Allgemein gültige".
Es sei denn, dass die "verbandsspezifische" Eigenschaft dadurch entstanden ist, dass man sich aus den Fragen die raussucht, die am ehesten auf den eigenen Verband passen. Dann wäre der Katalog aber nicht "etwas anders" sondern nur "etwas dünner".
Aber vielleicht irre ich ja auch und es führt noch jemand den Nachweis, dass es tatsächlich einen genehmigten, eigenständigen Fragenkatalog des betreffenden (ode rmeinetwegen auch irgendeines) Verbandes gibt.
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Zitat von Fox Beitrag anzeigenTja, das ist ein interessanter Punkt...
Die WaffVwV sagt in Nr. 7.3 zu §7 WaffG:
[...]
Wenn ich in einer Sachkundeschulung ausschliesslich mit Kleinkaliberwaffen schiesse, ist es zumindest einmal grenzwertig, wenn dann im Sachkundezeugnis steht, dass man auch die Sachkunde für Grosskaliberwaffen besitzt.
Sprich, ich will Kurzwaffen, dann hilft mir das nich, wenn in der Sachkunde aus Mangel an Geräten plötzlich nur ein verrostetes KK-Gewehr hingelegt wird...
Wie gesagt, meine Interpration. Basiert auf der Überlegung, dass man auch 18x mit KK geschossen ahben darf, um sich nach dem Jahr nen .357er zu kaufen, weil ebenso Kurzwaffe und scharf.
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Basiert auf der Überlegung, dass man auch 18x mit KK geschossen haben darf, um sich nach dem Jahr nen .357er zu kaufen, weil ebenso Kurzwaffe und scharf.
Im Abitur wird auch in jedem Bundesland unterschiedlich viel gelehrt und trotzdem kannst du mit deinem "Abi" überall studieren!
Und ob ich nun einer jungen Frau, die nur Luftgewehr schießt und schießen will nun unbedingt eine .45 oder eine .357 in die Hand drücken muss, nur um was zu lachen zu haben ist auch fraglich, oder
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Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen".
Im Abitur wird auch in jedem Bundesland unterschiedlich viel gelehrt und trotzdem kannst du mit deinem "Abi" überall studieren!
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