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Darf man eine GK-Pistole / Gewehr kaufen ohne WBK?
Darf man eine GK-Pistole / Gewehr kaufen ohne WBK?
Hallo,
darf ein Waffenhändler einer Privatperson ohne WBK eine GK-Waffe inkl. Rechnung und Bezahlung verkaufen, wenn die Person noch KEINE Verfügungsgewalt über die Waffe erhält, sondern der Waffenhändler die Waffe der Person erst aushändigt, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind?
Meines Wissens nach dürfte nichts dagegen sprechen. Der Käufer ist ja in dem Fall nur Eigentümer und nicht Besitzer. Somit übt der Käufer nicht die tatsächliche Gewalt darüber aus, sondern der Händler.
Meines Wissens nach dürfte nichts dagegen sprechen. Der Käufer ist ja in dem Fall nur Eigentümer und nicht Besitzer. Somit übt der Käufer nicht die tatsächliche Gewalt darüber aus, sondern der Händler.
Hallo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Dies war auch mein Gedanke.
Der Waffenhändler meines Vertrauens meinte nur: "Das geht nicht."
Wobei vermutlich sein Buchhaltungsprogramm keine Verkäufe zulässt, wenn nicht die WBK-Nr. des Erwerbers eingetragen wird.
Vielleicht hat der Händler auch einfach nur keinen Bock, dann auf mehr oder minder unbestimmte Zeit in seinem Waffenhandelsbuch und Lager rumliegen zu haben.
Es gibt Händler, die angezahlte oder ganz bezahlte Waffen teils Jahrelang im Laden liegen haben, weil es der Eigentümer nicht auf die Reihe bekommt, ein entsprechendes Bedürfnis beizuschaffen...
Insofern sollte die WBK oder zumindest schon einmal das Bedürnfis vorhanden sein, damit der Händler abschätzen kann, dass das irgendwann auch mal ein abgeschlossener Vorgang wird.
Mal ein Zitat aus Anlage 1 zum WaffG:
"Abschnitt 2
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
1.erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,
2.besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,
3.überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt,"
Daher darf man als Nicht-WBK-Inhaber eine Waffe kaufen und bezahlen, aber nicht erwerben.
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