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Teleskopschlagstock-Modifikation

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    Teleskopschlagstock-Modifikation

    Hallo,
    Ich wollte mal wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, einen Teleskopschlagstock so zu modifizieren, das man diesen legal (vielleicht durch Gesetzeslücke) (verdeckt) führen darf und nicht nur im privaten Gelände.
    Denn man darf ja ab 18 mit einer Eisenstange rumlaufen, mit der Begründung zur Abwehr, da es eine Schlag- bzw Hiebwaffe ist.

    Dazu habe ich noch eine Frage:
    Hat es einen Einfluss, wenn vorne das etwas großere Metallstück entfernt wird?
    Zuletzt geändert von DasGesetz; 14.02.2013, 16:45.

    #2
    Ich nix verstehen ?!?!!
    Grundsätzlich darfst Du in Deutschland keinerlei Waffe (Hieb-Schlag-Stich- oder Schußwaffe) führen. Ausnahme ist die Schreckschuß- od. Gaspistole/revolver, sofern Du einen kleinen Waffenschein hast.

    Sobald Du einen Gegenstand gleich welcher Art mit der Begründung "zur Verteidigung" mit Dir herumträgst wird dieser durch den beabsichtigten Zweck zur Waffe und das Führen desselben wird verboten.

    Eine dem entgegenwirkende Gesetzeslücke ist mir nicht bekannt.
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Servus !

      Herr wirf HIRN vom Himmel !

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        #4
        War das nicht so, das Du auf Deinem befriedeten Grund führen darfst?
        Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
        Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
        Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
        dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
        (Theodor Körner 1791-1813)

        DIE GRÜNEN NEIN DANKE
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        Ich bin Tolerant

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          #5
          Ja es gibt eine Möglichkeit und die heisst KNIRPS!
          Unten ein Pic damit du weisst was für eine Waffe ich meine.

          Ist klein handlich die Polizei kann dir nix anhaben und du kannst es ausfahren wie eine Teleskopschlagstock und es schützt deine Frisur vor dem bösen Unwetter.
          Das beste ist du darfst es sogar auf öffentlichen Veranstaltungen mit dir führen ganz ohne Modifikationen
          Angehängte Dateien
          "Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
          (Volker Pispers)

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            #6
            Zitat von DasGesetz Beitrag anzeigen
            Hallo,
            Ich wollte mal wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, einen Teleskopschlagstock so zu modifizieren, das man diesen legal (vielleicht durch Gesetzeslücke) (verdeckt) führen darf...
            Der Teleskopschlagstock ist keine verbotene Waffe. Führen in der Öffentlichkeit ist aber nicht. Da gibt es keine Lücke.

            @SUdR,

            auf privatem Grund geht das mit herumtragen. Wird allerdings nicht als Führen bezeichnet. Führen tut man nur in der Öffentlichkeit. Ist spitzfindisch, ich weiß, aber Gesetzwillesnunmalso.

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              #7
              Danke an Gunner für die Aufklärung was das Gesetz sagt.

              AdventureQ wenn du so etwas Unkonstruktives sagen musst, bitte Zuhause deiner Mutter.


              Desert Hamster, interessante konstruktive Idee.

              Dzilmora, leider nur private Gelände, wo man es erlaubt bekommen hat/sich selbst erlauben kann zB. im Eigenheim?! Oder täusch ich mich da?!

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                #8
                Hi du! Hier mal von Wiki für dich!



                Gesetzliche Lage in Deutschland

                Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
                Laut dem neuen Waffenrecht handelt es sich bei einem Teleskopschlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand.
                Er ist allerdings eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes
                Das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen ist für Privatpersonen untersagt.
                Besitz und Erwerb sind für Personen über 18 Jahren frei, anders als die so genannten Stahlruten oder Totschläger, die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen.
                Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu.
                Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht.
                Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft:
                Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck.
                Die Aufzählung ist nicht abschließend, sodass jeder sozialadäquate Gebrauch von Hiebwaffen weiter möglich ist.
                Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.
                Zuletzt geändert von Desert Hamster; 15.02.2013, 22:46.
                "Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
                (Volker Pispers)

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                  #9
                  Deswegen werde ich mich wohl demnächst zukunftsorientiert mit einem vernünftigen Gehstock ausstatten...

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