ich bin seit knapp 2 Jahren im Besitz des Jagdscheins und besitze 2 (GK)Kurzwaffen. Somit ist für jede weitere Kurzwaffe ein Bedürfnis nötig. Seit ca. 2 Monaten bin ich nun Mitgleid in einem Schützenverein und habe Spaß am Schießen mit der KK-Sportpistole gefunden. Der Erwerb einer solchen wäre mir aber erst nach einjähriger Mitgliedschaft im Verband möglich (also in ca. 10 Monaten). Allerdings habe ich gehört, dass es Jägern möglich ist eine dritte Kurzwaffen im Kleinkaliber für die Fallenjagd zu besitzen. Meine Frage ist nun, ob ich für das Bedürfnis einer KK-Pistole ein Revier in dem ich die Fallenjagd ausüben würde nachweisen muss und ob der Besitz einer KK-Pistole möglich ist, obwohl ich bereits einen KK-Repetierer besitze. Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen in dem Bereich gemacht.
MfG Dennis