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ich hoffe den Titel möglichst optimal gewählt zu haben.
Zur Frage:
Wie verhält es sich mit dem Handladen(Wiederlader) von Munition die man nicht auf der eigenen WBK hat. Wäre es erlaubt, ein Kaliber für welches man keine Waffe hat, zu laden und die daraus entstandene Munition zu besitzen?
Gruß,
Michael
"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
Es ist wie bei jedem Gesetz»,
«es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)
Hab nun nochmal etwas geforscht und folgende Texte gefunden:
Zitat von WaffG
§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
1.** explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2.** mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
bedarf der Erlaubnis.
(1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum
Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden
Fassung.
WaffG: § 10 (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.
Wie darf ich das als Gesetztestextleihe nun verstehen? Dürfte ich nun Munition für Kaliber die nicht in meiner WBK stehen laden?
Ich habe meine Wiederladepappe bei Dr. von Rhein absolviert.
Da kam auch die Frage auf, ob man auch das Kaliber .50BMG laden darf, obwohl keine Waffe dieses Kalibers eingetragen ist.
Seine Aussage war ein klares "JA"!
Ein älterer Wiederlader von uns hatte felsenfest behauptet, das nur die Mun. geladen darf die man als Waffe/Munitionserwerbschein besitzt.
Nun den, noch 2 Monate....dann kann ich diese Frage im Wiederladerkurs in den Raum werfen.......
Wobei ich nun echt überrascht bin !
Zuletzt geändert von Sonnengott; 13.01.2013, 08:28.
Es ist wie bei jedem Gesetz»,
«es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)
Ein älterer Wiederlader von uns hatte felsenfest behauptet, das nur die Mun. geladen darf die man als Waffe/Munitionserwerbschein besitzt.
Das war früher auch wirklich eine Grauzone. Offiziell erlaubt, aber nicht verständlich niedergeschrieben. Auf dem einen Lehrgang wurde es so erklärt, auf dem anderen eben anders. Das für uns positive und klärende Gerichtsurteil ist noch garnicht so alt. Es sorgte für die von scorpac zitierte Änderung im WaffG.
Gruß
Jens
"Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
Ich habe meine Wiederladepappe bei Dr. von Rhein absolviert.
Da kam auch die Frage auf, ob man auch das Kaliber .50BMG laden darf, obwohl keine Waffe dieses Kalibers eingetragen ist.
Seine Aussage war ein klares "JA"!
Dem Kerl traue ich eben nicht so ganz, das gleiche hat er bei mir auch behauptet
Scheint aber Recht gehabt zu haben!
"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
Bei mir stand diese Einschränkung sogar in der Erlaubnis drin.
Sinngemäß:
"Es dürfen nur Patronen wiedergeladen werden, für die laut WBK eine Munitionserwerbserlaubnis vorliegt."
Habe sofort dagegen Einspruch eingelegt.
Einen Tag vor Ablauf der 3-Monats-Frist bekam ich eine lapidare Email, ich solle in den nächsten Tage vorbeikommen, damit man den Zusatz streichen könne.
Anschließend fand hier im Kreis ein regelrechter Run auf das LRA statt.
Diese Einschränkung stand seit vielen Jahren in den Erlaubnissen drin, keiner hatte mir geglaubt.
"Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
Einen Tag vor Ablauf der 3-Monats-Frist bekam ich eine lapidare Email, ich solle in den nächsten Tage vorbeikommen, damit man den Zusatz streichen könne.
Anschließend fand hier im Kreis ein regelrechter Run auf das LRA statt.
Diese Einschränkung stand seit vielen Jahren in den Erlaubnissen drin, keiner hatte mir geglaubt.
Na, ob da wohl einer den Sheriff spielen wollte und in seiner "Stadt" die Gesetztespeitsche auf eigene Hand schwingen wollte?
"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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