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Kurzwaffenmunition auf Jagdschein erwerben
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Kurzwaffenmunition auf Jagdschein erwerben
Servus zusammen, es geht um folgendes:Mit gültigen Jagdschein darf man ja an Langwaffenkalibern alles uneingeschränkt erwerben und besitzen. Kurzwaffenkaliber müssen eingetragen sein. Wie sieht es aber aus wenn ich z.B. 45ACP, 38 Special usw. als Langwaffenkaliber kaufe? Ich meine es gibt ja fast für jedes Kurzwaffenkaliber ne Langwaffe. Für unsere Vereinswaffen haben wir leider nur S&B oder Topshot, da wär ich auch gern ein bisschen unabhängiger. Nur Ärger solls keinen geben....22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76Stichworte: -
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Mein Tipp: lass dir den/die Stempel für den Munitionserwerb reinmachen.
Ich war bei meinem SB und wir haben auch darüber gegrübelt, ob ich auf JS auch Kaliber wie .44 Mag erwerben kann. Weils ja auch, wie du schon sagtest, Langwaffen mit Pistolenkalibern gibt.
Ich habe mir dann aber doch die Stempel geben lassen, da ich ohnehin zwei KW-Einträge und ich auf Nummer Sicher gehen wollte.
Aber irgendwie kann ich mich auch an die 1. (oder 2.) Stunde Waffenrecht im Jagdkurs erinnern, in der es hieß: JS berechtigt nur zum Erwerb jeglicher Munition für LANGwaffen. Für Munition, die sowohl mit KWs, als auch mit LWs, verschossen werden kann, braucht man einen Stempel.
Schlagt mir nicht, wenn ich falsch liege, aber an irgendsowas erinnere ich mich.
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Nein, das ist so nicht korrekt.
§13 Abs. 5 WaffG:
"(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist."
=> Auf JS bekommt man Munition jeglichen Kalibers, wenn sie ausschließlich für Langwaffen ist. Ansonsten muss die Munitionserwerbsberechtigung in der WBK eingetragen sein. Das gilt dann wohl für sämtliche Kurzwaffenmunition, auch wenn sie aus Langwaffen verschossen werden kann.
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Naja, im Gesetz steht ja nicht "ausschließlich für Langwaffen". Gibt ja auch Pistolen in Gewehrkalibern wie 308, 50BMG oder 444 Marlin. Oder die 22lfb, wird ja aus Gewehren und Kurzwaffen gleichermaßen verschossen.
Habe mal bei einem Händler gekauft der meinte ihm würde der Jagdschein reichen um mir Kurzwaffenmunition zu verkaufen, vorrausgesetzt es gibt eine Langwaffe dazu. Ich wollte mich jetzt aber nicht auf die Aussage von nur einer Person verlassen....22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76
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Ich sehe das so, daß jede Munition, die aus Langwaffen verschossen werden kann und damit auch zur Jagd zugelassen ist, auf Jagdschein erworben werden kann.
Sollte etwas gegen den Einsatz der jeweiligen Mun bei der Jagd sprechen, so brauch Ihr 'nen zusätzlichen Munerwerb.
nur auf dem Flohmarkt jagend grüßt
der Gunner
btw: zeigt mir doch mal 'ne Pistole in .50BMG ?!?!? Gibt es da mehr als bloße Protypen ?Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Auf Raubwild ist sogar die 22lfb zugelassen, also passts schon
In einer Visier wurde mal ne Kurzwaffe in 50BMG vorgestellt, hatte aber an die 5kg Gewicht wenn ich mich recht erinnere und war (natürlich) einschüssig. Muss mal meine Hefte durchwühlen, vielleicht find ich's noch..22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76
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Moin
Meine bescheidene Erfahrung sagt mir, das ich für KW Kaliber einen MES brauche. Auch mit gelöstem JS.
Für entsprechende Kaliber habe ich mir das erlaubt.
Wobei: worum geht es denn. Können nur Exoten sein. UHR in .357 habe ich über KW Revolver gedeckt. .44omag und .45 ACP auch. 9mm habe ich nicht, da würde es eng. Die Frage lautete: JS Inhaber sucht Munition. So richtig verstehe ich das nicht.
stefanErfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
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Wie oben beschrieben, ich würde gerne unsere Vereinswaffen mit eigener Munition schießen. 9x19 und 357 Magnum hab ich eingetragen. 45ACP z.B. nicht, die Vereins 1911er zickt aber mit der am Stand erhältlichen Munition....22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76
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Servus,
ich hätte da so meine Probleme, da ja die .45ACP als Kurzwaffenmuni entwickelt wurde. Worauf das Waffe hier abzielt, ist eher eine "typische" KW oder LW-Munition.
Die WaffGVwV sagt hierzu:
"Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger al- lein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist.
Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z. B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Er- werb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintra- gen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionser- werbsschein (z. B. Jagdscheininhaber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar."
Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, was "für Langwaffen geeignet" ist. Bestimmt gibt es für nahezu jede KW-Muni auch irgendwo auf der Welt eine LW, aus der man sie abfeuern kann. Ich sehe den einzigen Streitpunkt z.B. in der .22lfb, ansonsten würde ich bei der Beantragung danach gehen, ob sie "üblich" ist.
Wieso fragst Du nicht mal, aufgrund dessen was Du geschrieben hast, nach einem Munitionserwerbsschein?
Gruß,
dakota
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Somit bleibt zum Schluß nur eine Antwort a la Radio Eriwan:
Im Prinzip darfst Du so etwas kaufen,
aber laß Dich bloß nicht dabei erwischen...Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
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