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Auf welche WBK?

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    Auf welche WBK?

    Hallo zusammen,

    ist mir nur gerade durch den Kopf geschossen(nicht wie ihr denkt).

    Auf welche WBK geht eigentlich der Upper einer AR-15? Ist ja im Prinzip nur der Lauf. Würde der also auf die Gelbe gehen, oder wegen der Fähigkeit der Kammer ein Halbautomat sein zu können, auf die Grüne? Müsste man also für jeden Lauf/Upper einen extra Antrag stellen?

    Vermutlich ist die Antwort Grün, jedoch frage ich beim Thema Waffenrecht lieber mal nach. Da es in Deutschland bekanntlich ja eine Milliarde Schlupflöcher gibt.

    Gruß,
    Michael
    "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
    GRA - German Rifle Association

    #2
    Kommt drauf an,

    Als Wechsellauf für ein vorhandenes AR-15 in gleichem oder kleinerem Kaliber mit auf die Grüne wo auch die Grundwaffe drinsteht. Müsste dann aber m.W. mit einem vorhandenen Verschluß (dem der Grundwaffe) beschossen werden.

    Nur den Opper mit Lauf wüsste ich nicht wie man das Bedürfnis formulieren sollte, bzw. ob das einem ein Verband bescheinigt? Da zweifle ich dran, ob es machbar wäre.

    Ob es auf Jagdschein geht, keine Ahnung.

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      #3
      Vielleicht kannst Du mir genau erklären, worum es sich handelt?

      Auf jeden Fall werden Wechselläufe genauso wie ganze Systeme auf derselben WBK eingetragen wie das originale System, also die Waffe, zu der sie gehört. Das deshalb, weil es "nur" wesentliche Teile einer Waffe und damit dieser gleich gestellt, aber eben keine eigenständige Waffe ist.
      Die Regelung wegen des Bedürfnisses sieht so aus, dass Du bei kalibergleichen und -kleineren Wechselläufen kein neues Bedürfnis brauchst, bei größerem Kaliber aber schon. Dann sollte man sich das Bedürfnis für die Grundwaffe mit größerem Kaliber bescheinigen lassen und statt der gesamten Waffe nur den Wechsellauf kaufen.
      Stell Dir vor, Du hast eine Sig in .22lr und willst das Wechselsystem auf 9mm (rein theoretisch). Dann musst Du für das Wechselsystem ein Bedürfnis für eine halbautomatische Pistole in 9mm vorlegen können.

      Gruß,
      dakota

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        #4
        Jetzt wäre nur noch die Frage was der Gesetzgeber für größer hält. .223 oder Kaliber 12, .410.

        Es gibt nämlich für AR's Upper receaver die das Gerät zu einer HA-Schrotflinte machen. Daher war meine Frage wie es sich dabei verhält. Denn rein theoretisch hatt man mit den verschiedenen Kalibern 2 Unterschiedliche Waffen...
        "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
        GRA - German Rifle Association

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          #5
          scorpac, ich glaube, diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber nicht einkalkuliert...

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            #6
            Ich versuche mal, zu antworten, auch wenn ich immernoch ein wenig Bahnhof verstehe

            Wenn es zwei unterschiedliche Waffen sind, dann ändert sich eben nicht nur das Kaliber, sondern auch die Waffenkategorie. Und damit müsstest Du eben ein neues Bedürfnis für die zweite Waffenkategorie vorlegen, gleich welches Kaliber. Denn Du änderst ja auch die Eigenschaft der Waffe von Einzellader auf Halbautomat!

            Im Übrigen hat ja .223Rem einen Geschossdurchmesser von 5,69mm und Kaliber 12 Schrot eine Bohrung von 18,35mm. Aber hier wird auch wieder Äpfel mit Birnen, also Flinte mit Büchse verglichen.

            Die Regelung mit den bedürfnisfreien, kleineren Kalibern gilt also nur, wenn die Eigenschaften der Waffe, u.a. die Kategorie, dieselbe bleiben.

            Gruß,
            dakota

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