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Wiedereintritt in Schützenverein, ab wann wieder eigene Waffen?

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    Wiedereintritt in Schützenverein, ab wann wieder eigene Waffen?

    hallo,

    habe da mal eine frage. ich war 8 jahre lang im schützenverein und bin dann ausgetreten, da ich beruflich außerhalb deutschlands lange unterwegs war. es bestand also kein bedarf mehr, das ich weiter waffen in besitz haben durfte. es dauerte jedoch gut 6 jahre bis die behörden sich bei mir gemeldet haben und ich dann auch (leider) meine waffen (3 kurz und 1 langwaffe) verkauft habe.
    nun habe ich wieder die zeit gefunden regelmäßig dem schießsport nachzugehen.

    leider bekomme ich laut auskunft meiner schützenvereines und der kreisverwaltung erst wieder eine waffe nach 1 jahr, laut gesetz auch wenn mein verein mir gerne früher einen bedarf ausstellen würde, sie denken das dies abgelehnt wird. mehr könne mir die auch nicht sagen.

    gibt es da nicht eine andere möglichkeit früher wieder in den besitz einer eigenen waffe zu kommen? sollte ich eventuell selber mal beim zuständigen verband nachfragen? ich bin ja nicht neu sondern war schon im besitz von eigenen waffen.

    wer kann mir da mal weiterhelfen?

    danke und gruß
    chris

    #2
    Servus Chris,

    bei mir war, bzw. ist es genauso.
    Bin auch in diesem Jahr wieder in meinen "alten" Verein eingetreten.
    Leider muß ich auch die "Wartezeit" von einem Jahr absitzen, genau so wie ein normaler Anfänger.

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      #3
      Ja, 12/18 (1 Jahr/ 18 Schiesstermine) greift um erneut ein Bedürfnis anzumelden. Den Verband zu fragen bleibt dir natürlich frei.

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        #4
        Genau, der Verein hat nämlich beim Ausstellen des Bedürfnisses seit 2003 nicht mehr all zu viel zu melden. Die Trainingsteilnahme und das Vorhandensein eines geeigneten Schießstandes für die beantragte Waffe/Disziplin bestätigen, und die Entscheidung liegt dann letztendlich beim Verband.
        Also den Verband fragen.

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          #5
          danke schon einmal für eure antworten. da werd ich mal beim verband nachfragen.

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            #6
            hallo,

            meine anfrage beim verband war erfolgreich. muß kein jahr warten bis ich mir wieder eigene waffen kaufen kann.



            freu mich das es ohne probleme durchging.....

            gruß
            ck

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              #7
              ...unter einem Jahr wirst Du kaum 1 Jahr Reglmäßigkeit mit mindestens 12 Terminen in 12 Monaten nachweisen können, oder denke ich da falsch ?!?!?!?
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                #8
                nein sicherlich nicht, aber es wird ab und an auch mal ein auge zugedrückt....

                moderativer Hinweis:

                Ab hier habe ich die Folgebeiträge ins Pistolen-Forum verschoben, da es nichts mehr zu den Rechtsfragen beiträgt.

                Gunny
                Zuletzt geändert von Gunner; 10.11.2012, 10:18.

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