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2 Waffen in der selben Disziplin ?

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    2 Waffen in der selben Disziplin ?

    Hallo,

    bald ist es auch bei mir soweit und ich darf meine WBK beantragen.
    Hierzu habe ich gleich mal eine Frage.

    Ich würde mir gerne als erste Waffe eine CZ 75 (TS) holen (IPSC Standard Disziplin) und in ca. 6 Monaten noch ne
    2011er von STI oder SPS (würde dann auch wieder in die Standard Disziplin fallen).

    Nun meine Fragen dazu.

    Stellt mir der BDS 2 mal ein Bedürfnis für die selbe Disziplin aus?

    Genehmigt mir das Amt die zweite Waffe in der selben Disziplin?

    Vielen Dank für eure Antworten im vor raus.

    Grüße

    IPSC-FFB

    #2
    In welchen Kalibern sind die beiden Waffen?
    Bei der CZ 75 nehme ich mal 9mm Luger an, könnte ja aber auch .40S&W sein, wenn du in Standart schießen willst.
    Und was hat die von dir angestrebte 2011?

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      #3
      Nähere Infos

      Also die CZ wird im Kaliber .40 S&W sein mit einem Wechselsystem in 9mm und bei der 2011er bin ich mir noch nicht sicher wobei ich denke das die auch im Kaliber .40 S&W sein soll.

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        #4
        1. Kann dir diese Frage nicht dein Vereinsvostand beantworten - dieser muss ja schließlich auch die befürwortug unterschreiben...

        2. Zwei Waffen - für eine Disziplin sehe ich kritisch...als Ersatzwaffe zu argumentieren dürfte wohl auch schwierig werden...

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          #5
          Ja klar könnte er wenn ich Ihn gefragt hätte ist mir nur leider beim letzten Schießtermin noch nicht eingefallen.

          Ich dachte das es bei dem Grundkontingent von zwei Waffen da kein Problem gibt .

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            #6
            Doch, kann es auch im Grundkontingent durchaus werden, mit zwei Waffen im gleichen Kaliber die für die gleiche Disziplin geeignet sind.
            Könnte anders aussehen, wenn deine zweite z.B. für Production gedacht wäre.

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              #7
              Ich hatte auch übern BDS eine Heckler & Koch P2000 und eine Hekcler & Koch USP in 9mm ohne weiteres mit ein und dergleichen Disziplin bekommen. Dürfte also auch bei Dir kein Problem sein.


              Mike
              Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                #8
                Zitat von Thomas223 Beitrag anzeigen
                Doch, kann es auch im Grundkontingent durchaus werden, mit zwei Waffen im gleichen Kaliber die für die gleiche Disziplin geeignet sind.
                Könnte anders aussehen, wenn deine zweite z.B. für Production gedacht wäre.

                Warum ? Was würde da gegen sprechen ?

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                  #9
                  Ich hatte als einzige KW eine SIG 210 in 9mm, und wollte als zweites eine CZ 75 in 9mm.
                  Da ich alle Standard-Disziplinen für die ich die CZ einsetzen könnte auch mit der SIG schießen könnte, wurde mir das Bedürfnis dafür nicht bestätigt. Ist dann halt ein Revolver geworden.
                  Einen SuRT hatte ich da noch nicht, und im Moment ist der noch in Arbeit. Mit diesem wäre mir das Bedürfnis aber bestätigt worden.
                  Bei deinen zwei Eisen für Standard sehe ich das analog.

                  @ H&K Schütze: Wann hast du deine beiden Waffen genehmigt bekommen?

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                    #10
                    Ja, dies kann ich Dir auch nicht sagen. Ich hatte es einfach versucht und ohne weiteres bekommen. Zwischenzeitlich habe ich mich selbstständig von einer der Waffen getrennt und diese durch einen Revolver ersetzt.

                    Mike
                    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                      #11
                      Ich hab auch zwei Waffen in der gleichen Disziplin ohne Probleme genehmigt bekommen. Es waren zwar ein SVT40 und ein M1A, also Langwaffen für Diszi Dienstsportgewehr, aber im Grunde ist es ja das Gleiche. Man muss dazu sagen ich bin genauso wie H&K-Schütze im BDS LV1(Berlin/Brandenburg). Von daher kann ich nicht sagen ob es jeder LV es gleichmacht.

                      Gruß Ole

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                        #12
                        Ist schon möglich dass es auch vom LV abhängt.

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                          #13
                          Danke an euch für eure Anworten.

                          Bin aber leider jetzt genau so schlau wie vorher .

                          Hat noch nie jemand diesen Fall gehabt?

                          Naja im zweifelsfall lass ich es auf mich zu kommen .

                          Danke

                          IPSC-FFB

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                            #14
                            Hi!

                            Wenn Du in Germering wohnst, bist Du bestimmt beim BDS- bzw. BBS-Bayern.

                            Präsidentin ist hier die Sigrid Schuh. Schreib ihr doch mal eine E-mail, schilder kurz Dein Anliegen und frag nach, ob sie Dir für Deine beiden Waffen ein Bedürfnis bestätigen würde (E-mail-Adresse: praesident@bbs-bayern.de). Dann bist Du auf der sicheren Seite. Die Frau Schuh ist sehr nett und antwortet (so hab ich es zumindest erlebt) schnell und unbürokratisch.

                            Gruß Cop

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                              #15
                              Naja,

                              das sog. Grundkontingent ist so eine Sache. Darunter fallen ja auch 2 Kurzwaffen, trotzdem wird es seitens der Waffenbehörden immer strenger gesehen. Die VwV WffG sieht das einerseits so:
                              "Das Bedürfnis ist zu verneinen, wenn der Antragsteller für seine Schießübungen bereits ausreichend mit Schusswaffen versehen ist."
                              , aber andererseits:
                              "Nach § 14 Abs. 3 werden ohne eine über die Erfordernisse des Absat-zes 2 Satz 2 hinausgehende Bedürfnisbescheinigung dem organisierten Sportschützen bis zu drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen zuzüglich der dazugehörigen Munition (so genanntes Sportschützen-Kontingent) zugestanden."
                              Wenn die beiden Waffen zu ähnlich sind, dann sehe ich das kritisch. Es kommt aber immer auch auf den Zweck und die Argumentation an. Eine zweite Waffe für ein und dieselbe Disziplin, das wird schwierig.
                              Kleiner Tipp: Auf dem Amt arbeiten auch Menschen, vielleicht mal vorher ansprechen und erklären. Viele Kollegen prüfen auch nicht mehr groß nach und nehmen lediglich die Bestätigung des Verbandes zur Bedürfnisprüfung her.
                              Gruß,
                              Dakota

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