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Muttizettel akka Überlassungsschein

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    Muttizettel akka Überlassungsschein

    Welches Formular wird nach dem WaffG. benötigt?

    Wie muss man nach WaffG. bei einem leihen von z.B. Vereinswaffen vorgehen?

    #2
    Es gibt kein offizielles Formular.

    Online findest Du aber eine Menge Formularentwürfe für diesen Zweck, die alle mehr oder weniger brauchbar sind und dafür genutzt werden können.

    Es hilft auch hier wieder ein Blick in die WaffVwV:

    Zu § 12: Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    12.1 Zu § 12 Abs. 1:

    12.1.1 Die Freistellung nach Nummer 1 von der Erlaubnispflicht wird nur Inhabern von WBK oder diesen gleich zu achtenden Erwerbs- und Besitzer-laubnissen gewährt. Beispiele hierfür sind: Waffenhandelserlaubnis für erlaubnispflichtige Waffen, gültige Tages- oder Jahres-Jagdscheine, Ersatzbescheinigung nach § 55 Abs. 2.

    Soll die Waffe erlaubnisfrei geführt werden (§ 12 Abs. 3), so ist der Name des Überlassenden, der Name des nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Besitzberechtigten und das Datum des Überlassens in einem Beleg festzuhalten (vgl. § 38 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e).

    Es wird empfohlen, diese Bescheinigung in jedem Fall des Überlassens auszustellen.

    Wobei die "Empfehlung" relativ ist, denn im §38 WaffG steht wie folgt:

    § 38 Ausweispflichten

    Wer eine Waffe führt, muss

    1. seinen Personalausweis oder Pass und
    a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

    <...>

    e) im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 28 Abs. 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht,

    <...>

    mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
    Im wortwörtlichen Zweifelsfall bei einer evtl. Kontrolle sollte also aus dem Dokument erkenntlich sein, woher man diese Waffe hat, dass diese einem Berechtigten legal gehört und dass man mit seiner waffenrechtlichen Erlaubnis sowas ausleihen darf (sowas ist z.B. mit den entsprechenden Angaben und dem NWR künftig auch unterwegs, abends und am Wochenende durch die Streife klärbar ohne die Dinger vorübergehend einzuziehen).

    Die eigene WBK sollte (natürlich) auch mit dabei sein, auch wenn die Waffe nicht darauf eingetragen ist. Damit weist man sich als Berechtigter

    Der Vollständigkeit halber noch die restlichen Ausführungen der WaffVwV zum Thema Sportschützen:


    12.1.1.1

    Mit Nummer 1 Buchstabe a wird die vorübergehende Entleihe von Schusswaffen vor allem unter Sportschützen und Jägern aus Gründen der öffentlichen Sicherheit als unbedenklich auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. Die Befristung auf einen Monat soll das Vagabundieren von Schusswaffen – insbesondere die Dauerentleihe – verhindern.
    Für eine längere Entleihe ist eine Besitzerlaubnis der Waffenbehörde notwendig.

    Die Freistellung ist auf das Bedürfnis des Entleihers beschränkt; Sportschützen dürfen nach dieser Vorschrift keine nach § 6 AWaffV ausgeschlossenen Waffen, Jäger keine jagdrechtlich verbotenen Waffen entleihen. Diese Beschränkung soll sicherstellen, dass der von einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz Freigestellte die Waffe nicht gegenüber dem ihm anerkannten Bedürfnis zweckentfremdet.

    Aus Gründen der Rechtsklarheit hat es der Gesetzgeber als erforderlich angesehen, in den Regelungen des § 12 - wie hier in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a - ausdrücklich auch den Umgang „im Zusammenhang" mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck zu gestatten. Damit sollen Tätigkeiten gestattet werden, die zur Nutzung der Waffe gehören und auf die sich daher auch das Bedürfnis erstreckt. Beispielsweise wird ein Sportschütze eine fremde Sportwaffe mit Gebrauchsanweisung zu Hause darauf prüfen können, ob ein Erwerb für ihn als Sportschütze günstig ist. Nicht gestattet ist jedoch der bedürfnisfremde (im Sinne von das Bedürfnis wechselnde oder verändernde) Umgang (etwa die Tätigkeit als „Türsteher" in einer Diskothek durch einen Sportschützen mit seiner Sportwaffe). Auch dürfen Waffen, die z. B. als Sammler erworben wurden, zum Schießen auf eine Schießstätte mitgenommen werden. Denn auch Sammler haben zuweilen ein Interesse daran, das Schießverhalten ihrer Waffen zu testen, weil es sich um eine verkehrswesentliche und wertbestimmende Eigenschaft handelt.
    Auf die Eintragungen in den WBK des Verleihers und des Entleihers ist zu achten.

    Meine übliche Vorgehensweise bzw. Inhalt des von mir verwendeten Überlassungsschriftstücks:


    Bezug auf § 12 WaffG - Ausnahmen von den Erlaubnispflichten.

    Beschreiben des Vorgangs (also vorübergehende Überlassung nach §12 Abs. 1 Nr. 1 a) oder b) (Waffe) und/oder nach §12 Abs. 2 Nr. 1 (Munition)

    Name und Adresse des Verleihers, WBK-Nummer und zuständige Waffenbehörde.
    Name und Adresse des Entleihers, WBK-Nummer und zuständige Waffenbehörde.

    Auflistung der Waffe(n), Munition.

    Datum.
    Unterschriften müssen da nicht drauf sein, machen aber immer Eindruck.

    Ende der Überlassung, mögliche Dauer der Überlassung etc. lasse ich bevorzugt weg, da muss man den Kontrollierenden nicht unbedingt überfordern und bei Bedarf steht's im Gesetz (da hilft übrigens immer, ein kleines Heftchen in der Tasche zu haben, gibt's z.B. gelegentlich aktualisiert von Visier).

    In anderen Formularen steht das alles drin. Kann man natürlich so machen.
    Ich hab' auch schon gesehen, dass auf der Rücksteite der passende Auszug aus dem WaffG (§§12, 38) steht. Auch eine Option.

    Das Bedürfnis des Kontrollierten erkennt man ggf. nicht anhand der WBK (ausser, es handelt sich um eine Neue Gelbe), die zum Bedürfnis passende Eignung der Waffe wird der Kontrollierende mit gewisser (hoher) Wahrscheinlichkeit auch nicht einschätzen können - das wird also erst im Zuge einer tiefergehenden Überprüfung relevant, zu der es bei aussagekräftigen Informationen ggf. gar nicht erst kommt.

    Aber um nochmal auf den ersten Satz zurückzukommen: Ein offizielles Formular gibt's nicht.

    Zusammenfassend:

    Man hilft sich nur selbst, alle relevanten Informationen für einen Kontrolleur auf dem Überlassungszettel zu haben, das reduziert die Notwendigkeit von Rückfragen und macht 'nen guten Eindruck.
    Zuletzt geändert von Fox; 27.04.2012, 15:59.

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      #3
      Noch ein Nachtrag:

      12.1.1.2

      Der Erwerb nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b ist nur zum Zwecke der vorübergehenden sicheren Verwahrung (z. B. Urlaubs- oder berufsbedingte Abwesenheit) oder der nicht gewerbsmäßigen Beförderung zu einem Berechtigten zulässig.
      Im Unterschied zu Nr. 2 wird auch hier der die Waffe übernehmende Personenkreis auf Inhaber einer WBK oder dieser gleich zu achtenden Erwerbs- und Besitzerlaubnis beschränkt. Der Zeitraum, der hinsichtlich der Verwahrung als vorübergehend angesehen werden kann, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles (z. B. Dauer einer Ortsabwesenheit wegen Urlaub, Krankheit). Das Ende - insbesondere der Verwahrzeit - muss allerdings von vornherein festgelegt oder zumindest absehbar sein.
      Heisst also, dass es hier bei wirklich sicher absehbarem Ende der Überlassung ein Datum eingetragen werden kann (und sollte?) - aber nicht muss.
      Bei Rückfragen sollte man dann aber auch die richtige Antwort parat haben ("...kommt voraussichtlich Ende des Monats/August wieder, genaues Datum steht noch nicht fest..." - was halt auf den Fall zutrifft).
      Zuletzt geändert von Fox; 27.04.2012, 16:00.

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        #4
        danke für die wirklich sehr ausführliche kompetente Antwort.

        Das du vielleicht nen Blanko als PDF erstellt, so wie du das machst, wäre echt super!

        Wollte mir unsere Vereins Glock 17 ausleihen, solange bis ich meine kaufe.

        Habe seit heute nen Voreintrag 9x19 und 5.56x45 SL...

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          #5
          Ah, ja, sicher, und wenn Du ihm Deine Daten mailst, füllt er ihn auch für Dich aus !?!?!
          Schon mal auf die Idee gekommen, "Leihschein Waffe" zu googlen?
          Ich hab damit nur ~3180 Treffer, vielleicht ist ja für Dich auch etwas dabei.
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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            #6
            @5.56

            Anbei mal eine "Überlassung" als *.doc
            Zuletzt geändert von Saschu; 29.01.2013, 17:55.

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              #7
              danke

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