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im Netz bin ich nicht so recht fündig geworden, deshalb mal eine Frage in die Runde.
Wenn ich mit dem Auto z.B. nach München zu Frankonia fahre um Munition zu kaufen, darf ich danach die Munition im Auto lassen bzw. wie muss ich sie verwahren, wenn ich anschliessend noch in ein anderes Geschäft muss? Oder muss ich sie nach dem Erwerb solange mit mir rumschleppen bis ich sie an den endgültigen Lagerort zur Verwahrung bringe.
Wenn Du sie in einem abgeschlossenen Blechbehälter im Kofferraum mitmimmst, sollte Dir kein Problem daraus entstehen.
Andererseits würde ich meine Einkäufe so planen, daß ich die Mun immer zuletzt kaufe und, wie Pfälzer schon schrieb, auf dem direkten Weg nach hause fahre.
Es wäre doch wirklich mehr als peinlich, wenn ausgerechnet an diesem Tag jemand Dein Auto ausräumen würde...
kurzewegebevorzugend grüßt
der Gunner
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
Ich erinnere mich schwach an den Sachkundelehrgang. Dort war die Rede von ... Waffen / Munition im Auto und dann mal schnell an die Tanke und das Auto unbeaufsichtig lassen, darf nicht sein.
Mike
Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
Ich zitiere hier mal die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz bezüglich des Transports von Waffen (und Munition), Punkt 12.3.3.2,
sie bezieht sich hierbei auf den §36 WaffG:
Zitat von WaffVwV
Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer
weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß
§ 36 Abs. 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu ver-
hindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie
unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grds. ge-
trennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem ent-
sprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Abs. 1
Satz 2 ). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig
vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in
der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug
mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt
abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein
sollten.[...]
Was für Reisen zu Jagdveranstaltungen gilt, sollte auch für solche zu Sportveranstaltungen gelten und dürfte sich, Reste von Logik im Denken unserer Staatslenker vorausgesetzt (ja ja, ich weiß...), auch auf Einkaufsfahrten anwenden lassen.
Aber wie ich schon schrieb, für besser halte ich ebenfalls den kürzesten Weg.
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
was die Einkäufe betrifft, haben wir ja weiter oben schon geschrieben, wie wir das machen würden.
Mikes Einwurf von "schnell mal tanken"..... hm, das geht noch durch. Wenns sichs nur aufs Tanken bezieht.
Wenn man aber auf der Autobahnraststätte tankt, dann parkt und dort Essen geht, dann kommt das "situationsbedingte Abwägen" ins Spiel.
Dann könnte es durchaus Probleme geben mit der Gerichtsbarkeit, wenns geliebte Eisen verlustig ginge.
MfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, ) Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
Unser Sachkunde-Spezi hat dazu seinerzeit einen schönen und anschaulichen Vergleich aufgestellt. Auch wenn es eher um die Sonderform des Führens im Bedürfnissumfassten Zweck („Transport“) ging.
Wenn ich nach dem Schießen oder Waffen/Munitionskauf noch eben zum Mc’Drive fahre und mir was zu mitnehmen hole (vergl. Tanken) ist dies er unbedenklich.
Wenn ich aber einen 25 km Umweg mache, zu Tante Frida fahre und dort zwei Stunden Pause mache, sieht die Sache schon ganz anders aus…
Hab die bei nem Waffensachverständigen gemacht der keinen eigenen Stand hat und somit mussten wir auf einen fremden Schiesstand fahren um dort die Praxis zu machen. An der Tür des Vereins hing ein Zettel. "Wer Informationen oder Hinweise über den Diebstahl einer Jagdbüchse aus dem und dem auto hat bitte an "0171xxxxxxx" wenden."
"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
Solange Du die direkte Gewalt über die Mun hast, kannst Du sie natürlich bei Dir tragen, natürlich nur ohne Waffe.
Ich war mal mit meiner Frau einkaufen. Am Anfang habe ich bei Frankonia 500 Schuß .38 Spezial gekauft, und weil`s grad da war noch mal 500 Schuß .357mag.
Das passte sehr knapp in meinen Maxpedition. Das Zeug wird in der ersten Stunde einfach nicht ganz leicht. Anschließend verdoppelt sich das Gewicht nach gefühlten 15 Minuten......das geht dann gegen schwer...........
Ok, alles klar. Waffen hab ich in dem Fall sicher nicht bei mir.
Das geht nicht. Zu schwer.........
Gerade denke ich darüber nach bei Transarms 1000 Schuß .308 und 1000 Schuß 7.62x54R zu kaufen. Den obligatorischen Ausflug nach Worms Innenstadt mit Besuch des Domes, anschließend Shopping mit der Herzdame.......ich werde die Pommesgabel am frühen Nachmittag nicht mehr halten können.
OT aus:
Ich denke Gunner hats richtig geschrieben. Verschlossen im Kfz. kein Thema.
Autos sind kein befriedeter Besitz oder Eigentum, weil beweglich. Der juristische Fachausdruck fehlt mir gerade. Mun im Kofferraum verschlossen und das Kfz. im Augenschein sollten alle Nachfragen unnötig machen.
stefan
Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
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