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Wbk trotz Eintragung im BZR?

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    Wbk trotz Eintragung im BZR?

    Hallo! Ich interessiere mich sehr für schiesssport und würde deshalb gerne einem Schützenverein beitreten und nach 12 monaten die wbk beantragen. allerdings gibt es ein Problem ich wurde vor 3 Wochen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3000€ verurteilt ich zähle offiziell als nicht vorbestraft nur im BZR ist ein Eintrag bekomme ich die wbk trotzdem ??

    #2
    Entscheidet letztendlich doch die zuständige Behörde, da wird dir hier sicher keine eine konkrete Antwort geben können.
    Wobei die Chancen eher schlecht stehen, soweit ich als Laie das beurteilen kann. Habe selbst keine WBK oder ähnliches.

    Daniel
    SUCHE:
    Cal.30 Browning 1919 MG als guten Nachbau

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      #3
      hier Gründe warum man keine WBK bekommen wird:

      - Jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Ta-gessätzen verurteilt wurde.
      - Jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzli-chen Straftaten zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 20 Tagessätzen verurteilt wurde.
      - Jeder, der wegen einer vorsätzli-chen Straftat vor 8 Jahren zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde.

      Bist du sicher, dass es "schwere Körperverletzung" war oder "einfache Körperverletzung"? Im ersten Fall gibt es doch eigentlich nur Haftstrafe?

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        #4
        ich persönlich würde mir diese frage erst garnicht stellen. weil wenn ich schon in sowas verwickelt bin kann ich nicht erwarten das ich 12 monate später so mir nix dir nix schusswaffen bekomme.
        spar dir die müh!

        weil ich als behörde würde als erstes fragen, wie wäre das ganze ausgegangen wenn er waffen gehabt hätte !

        aber ich bin keine behörde ! ich vertrete nicht dessen meinung oder entscheidung ,aber bei sowas kann ich eine ablehnung schon verstehen !

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          #5
          Man kann es mit einem Antrag auf einen "kleinen Waffenschein" (für Schreckschusswaffen usw.) versuchen.
          Sollte man diesen bekommen, dürfte es auch mit der WBK klappen. Selbst habe ich das jedoch noch nicht probiert, und kenne auch niemanden der in einer solchen Situation war.

          @Stonehammer:
          Oder du gehst einfach mal auf deine Behörde, schilderst denen ganz ehrlich deinen Fall, und hörst dir an was sie sagen.

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            #6
            Erstmal danke für die vorherigen Antworten.... Von Tagessätzen war überhaupt nicht die rede nur geldauflage von 3000€ (jugendstrafrecht) ich werde es nachher mal beim Anwalt versuchen der weiß das bestimmt auch mir hat die frage nur keine Ruhe gelassen weil angeblich laut neuem Waffengesetz wird's ja nicht abhângig vom Delikt sondern der Höhe der Strafe entschieden man kann so vieles lesen nur das ist alles so verwirrend und schlau wird man auch nicht draus

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              #7
              Anwalt war leider auch uberfragt... Werde es mal mit dem kleinen waffenschein probieren der hat auch sicher dieselbe Zuverlässigkeitsprüfung wie die wbk??

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                #8
                Wenn du Arsch in der Hose hast, geh zu deinem zuständigen Amt, sprich dort mit dem zuständigen SB...............dann hast du eine Antwort.

                Alles andere ist Nonsens........auch der "kleine Waffenschein".
                Ich kenne einige Behörden, die dort quasi NIX prüfen.....für diesen O-Ton "Gaudi-Zettel"......................

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                  #9
                  Und erzähl denen kein Scheiß, der SB dort ist ja auch kein Nasenbohrer, notfalls fragt der nach und holt sich nen Auszug aus den Registern.

                  Wie alt bist denn ? Unter 25 ? Dann GK nur mit MPU, und dort kriegste wg Deiner gefährlichen Körperverletzung sowieso Probleme.


                  Mein lieber Mann, 3000 € dafür, das war aber ned nur ein Tritt in den Bobbes.
                  Da würd ich mir als SB sehr genau überlegen, ob ich da meinen Stempel unter irgendwas setze.

                  Aber wie HA ( sorry Namensvetter für die Abkürzung ) schon schreibt, geh fragen aufm Amt.
                  MfG aus der schönen Pfalz

                  Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                  Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                  "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                    #10
                    Ich bin 22. Ja ich muss morgen sowieso aufs landratsamt. Is mir klar das ich denen die Wahrheit erzählen muss im erziehungsregister steht sowieso alles drin aber ich denke mal so ein Zeugnis vom Psychologen müsste es doch ausgleichen... Ich will es eben auf legalem Wege machen da ich mit gesetzesverstoßen nichts mehr am Hit haben will...

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                      #11
                      War der Grund des Urteils körperliche Gewalt ? Oder war es ein Verkehrsunfall ? Wenn erstes zutrifft ,denke ich nicht dass Du eine EWB bekommst und wenn dem so ist finde ich es gut und gerechtfertigt ohne ansehen der Person. Letzterer Grund kann jedem von uns passieren und dass schon ganz schnell.

                      Mike
                      Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                        #12
                        Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
                        War der Grund des Urteils körperliche Gewalt ? Oder war es ein Verkehrsunfall ?
                        Beim VU ist es eine fahrlässige KV, es sei den du bist als Amok oder Geisterfahrer unterwegs.....
                        ECRA

                        Patronensammlervereinigung

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                          #13
                          Ja war körperliche Gewalt. Aber das wird ja unabhängig vom Delikt entschieden... Naja morgen weiß ich es klipp und klar ob ja oder nein...

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                            #14
                            Zitat von dmag Beitrag anzeigen

                            weil ich als behörde würde als erstes fragen, wie wäre das ganze ausgegangen wenn er waffen gehabt hätte !
                            Dann wäre sie ordnungsgemäß verschlossen gewesen...
                            Zuletzt geändert von MOIN; 31.01.2012, 22:16.
                            gruß

                            moin

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                              #15
                              @dmag,

                              wenn das Wörtchen wenn nicht wär wär ich schon längst Millionär. Aber ich verstehe was du meinst. Man muss dem (jungen) Menschen trotz dem eine Chance geben. Macht selbst der Gesetzgeber so.

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