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Wbk trotz Eintragung im BZR?

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  • dkp3011
    antwortet
    Zitat von Mr-PPK Beitrag anzeigen
    Verurteilten Gewalttätern würde ich weder in einem Waffenforum noch sonstwo Tipps geben, wie sie an irgendeine Waffe kommen.
    Musst Du ja auch nicht.

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  • Mr-PPK
    antwortet
    Verurteilten Gewalttätern würde ich weder in einem Waffenforum noch sonstwo Tipps geben, wie sie an irgendeine Waffe kommen.

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  • Dzilmora
    antwortet
    bei 2 begangenen Straftaten reichen schon 20 Tagessätze.

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  • scorpac
    antwortet
    Zitat von Stonehammer Beitrag anzeigen
    Hallo! Ich interessiere mich sehr für schiesssport und würde deshalb gerne einem Schützenverein beitreten und nach 12 monaten die wbk beantragen. allerdings gibt es ein Problem ich wurde vor 3 Wochen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3000€ verurteilt ich zähle offiziell als nicht vorbestraft nur im BZR ist ein Eintrag bekomme ich die wbk trotzdem ??

    soweit ich weiss bekommst du keine wenn du 60 Tagessätze zahlen musst.

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  • Mounty
    antwortet
    Von Tagessätzen war überhaupt nicht die rede nur geldauflage von 3000€ (jugendstrafrecht)
    Wenn es eine Auflage ist, dann könnte ich mir vorstellen, dass das Verfahren nach §153a/I,Nr 2 StPO eingestellt wurde.

    Dann bist du nicht vorbestraft, dann stehts auch nicht im BZR.

    Aber das weißt nur du am Besten. Du hast ja das Urteil. Würd ich mal lesen.

    Und mit 22 Jahren nach Jugendstrafrecht (ein Wort, dass es eigentlich nicht gibt) verurteilt zu werden, ist ausgeschlossen.
    Siehe §1/I JGG. Das gilt nur bis 21 Jahren.

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  • Melanie_Daniels
    antwortet
    Bingo - und es freut mich, daß Du das System im Grundsatz verstanden hast. Im Gegensatz zu der Problematik mit dem Schuh ist dieses Beispiel allerdings nicht die Regel.

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  • Stonehammer
    antwortet
    Wenn du jemand mit edding vollmalst ist es bereits schwere kv

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  • Travis
    antwortet
    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
    ... Mein lieber Mann, 3000 € dafür, das war aber ned nur ein Tritt in den Bobbes.
    Da würd ich mir als SB sehr genau überlegen, ob ich da meinen Stempel unter irgendwas setze.
    Ne, ditt jeht ruckzuck! Auch für nix! Als der Sohn meines Nachbarn direkt vor dem Gartenzaun angefahren
    wurde, hat mein Nachbar dem Fahrer in den Arsch getreten. Gab 'n blauen Fleck. Mein Nachbar wurde da
    auch wegen schwerer Körperverletzung verknackt. - Und das, weil er Schuhe anhatte Barfuß wäre es
    nur leichte Körperverletzung gewesen.

    Für einmal "alte Sau" biste mit zweizwei dabei

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  • Stonehammer
    antwortet
    so war im landratsamt... er hat gemeint er müsste sich den BZR ansehen um genaueres sagen zu können eine geldstrafe ohne tagessätze is recht ungewöhnlich... er denkt aber ich habe 5 jahre sperrzeit... die chance ist also recht gering aber die hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und werde trotzdem mal den kleinen waffenschein beantragen

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  • Dzilmora
    antwortet
    @dmag,

    wenn das Wörtchen wenn nicht wär wär ich schon längst Millionär. Aber ich verstehe was du meinst. Man muss dem (jungen) Menschen trotz dem eine Chance geben. Macht selbst der Gesetzgeber so.

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  • MOIN
    antwortet
    Zitat von dmag Beitrag anzeigen

    weil ich als behörde würde als erstes fragen, wie wäre das ganze ausgegangen wenn er waffen gehabt hätte !
    Dann wäre sie ordnungsgemäß verschlossen gewesen...
    Zuletzt geändert von MOIN; 31.01.2012, 21:16.

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  • Stonehammer
    antwortet
    Ja war körperliche Gewalt. Aber das wird ja unabhängig vom Delikt entschieden... Naja morgen weiß ich es klipp und klar ob ja oder nein...

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  • KESSELRING
    antwortet
    Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
    War der Grund des Urteils körperliche Gewalt ? Oder war es ein Verkehrsunfall ?
    Beim VU ist es eine fahrlässige KV, es sei den du bist als Amok oder Geisterfahrer unterwegs.....

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  • H&K Schütze
    antwortet
    War der Grund des Urteils körperliche Gewalt ? Oder war es ein Verkehrsunfall ? Wenn erstes zutrifft ,denke ich nicht dass Du eine EWB bekommst und wenn dem so ist finde ich es gut und gerechtfertigt ohne ansehen der Person. Letzterer Grund kann jedem von uns passieren und dass schon ganz schnell.

    Mike

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  • Stonehammer
    antwortet
    Ich bin 22. Ja ich muss morgen sowieso aufs landratsamt. Is mir klar das ich denen die Wahrheit erzählen muss im erziehungsregister steht sowieso alles drin aber ich denke mal so ein Zeugnis vom Psychologen müsste es doch ausgleichen... Ich will es eben auf legalem Wege machen da ich mit gesetzesverstoßen nichts mehr am Hit haben will...

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