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Wer benötigt keinen Waffenschein?

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    Wer benötigt keinen Waffenschein?

    hi. ich lerne zur zei fuer die waffensachkunde auf
    Waffensachkundeprüfung am Wochenende, nach §7 Waffengesetz bundesweit gültig. Spezialisiert auf Sportschützen, Bewacher, Geld und Wert, Waffensammler. Wochenendcrashkurse, nicht nur schießen, auch treffen, Intensivschulung mit Online-Test-Vorbereitung



    mit einer frage komme ich nicht klar.
    und zwar soll hier angeblich nur die 3. antwort richtig sein.
    ich bin aber der meinung das die 1. auch richtig sei.

    Frage 27/60
    Frage: Wer benötigt keinen Waffenschein?



    Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe aufgrund eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen seiner Tätigkeit als Geld- und Werttransporteur führt.

    Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe während einer traditionellen Brauchtumsveranstaltung (z.B. Schützenaufmarsch) führt.

    Derjenige, der als Inhaber eines Jahresjagdscheins eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe während der berechtigten Jagdausübung führt


    benötige mal eure meinung hierzu.

    #2
    Nein, korrekt ist nur 3.

    Als Wert- und Transportsicherheitsfachmann benötigst Du und/oder das Unternehmen, eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit -> Waffenschein. Der Angestellte muss eine Prüfung nach §7 WaffG und §34a GewO nachweisen, und natürlich Unbelastet sein.

    Auch als Werttransporteur bist Du eine PRIVATPERSON.
    Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

    Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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      #3
      ist dann aber sehr blöd formuliert den der eigentliche geld und wertfahrer brauch ja keinen, sondern nur die firma.

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        #4
        doch, er muss den Waffenschein dabei haben und vorher muss natürlich das Einverständnis der Behörde vorliegen.

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          #5
          Mit erlaubnispflichtigen Signalwaffen (z.B. Kaliber 4) Gibt es auch einige Sonderregelungen.

          Edit: Falsche Passage entfernt. Ein Brauchtumsschütze benötigt einen Waffenschein oder eine Sondergenehmigung. Siehe Folgeposts.
          Zuletzt geändert von nafetshtor; 18.01.2012, 13:15.

          Kommentar


            #6
            Waffensachkunde (offizieller Fragekatalog Stand 2010):

            2.26
            Wer benötigt keinen Waffenschein?

            a) Derjenige, der eine erlaubnispflichti-ge Kurzwaffe aufgrund eines Ar-beitsverhältnisses im Rahmen seiner Tätigkeit als Geld- und Werttranspor-teur führt.
            b) Derjenige, der eine erlaubnispflichti-ge Kurzwaffe während einer traditio-nellen Brauchtumsveranstaltung (z.B. Schützenaufmarsch) führt.
            c) Derjenige, der als Inhaber eines Jahresjagdscheins eine erlaub-nispflichtige Kurzwaffe während der berechtigten Jagdausübung führt.

            Antwort c

            zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit brauchst du einen Waffenschein. Es gibt keine Ausnahme bis auf den Jäger.

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              #7
              Zitat von nafetshtor Beitrag anzeigen
              Ein Brauchtumsschütze benötigt ebenfalls keinen Waffenschein. Somit sind Antwort 2 und 3 richtig.

              Mit erlaubnispflichtigen Signalwaffen (z.B. Kaliber 4) Gibt es auch einige Sonderregelungen.
              Hey Steve

              Auch der Brauchtumsschütze bildet da keine Ausnahme. Außer der Aufmarsch findet hier ausschließlich auf befriedetem Grundstück (Privatgrundstück) statt.

              ßurg
              Sivart
              Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

              Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

              2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

              Kommentar


                #8
                (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

                1.
                diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
                2.
                diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
                3.
                eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;
                4.
                eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
                5.
                eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

                Da ist der Gesetztestext. Hier ist von Brauchtumsschützen in der Tat keine Rede, googeln hat ergeben, das für diese Schützenaufmärsche Sondergenehmigungen erteilt werden.

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                  #9
                  hast du noch die Quelle? Manchmal steht im Netz auch nur Mist. Mal von uns abgesehen .

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                    #10
                    Das war das was auf mehreren Seiten dargestellt wurde

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                      #11
                      Waffenschein nicht verwechseln mit "Schiesserlaubnis".

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                        #12
                        Moin

                        Zu den Signalpistolen nochmal was.

                        Es sind mir keine Bergführer oder Bergsteiger bekannt, die eine Signalpistole führen. Auch Firmen, wie z.B. die Adventure Consultants kennen so etwas nicht.
                        Die Signalgeber, die die nutzen (wenn überhaupt) sind beidhändigbedienbare, mit geringer Steighöhe etc.pp.

                        Boostsführer dürfen auf IHREM Boot eine Leuchtpistole haben, nachdem sie das Bedürfnis nachgewiesen haben, und auf Grün eintragen ließen.

                        Für Flugzeugführer gilt das selbe sofern sie den Nachweis führen können.

                        Geführt werden in beiden Fällen Boote und Flugzeuge. Die Pistolen liegen aufbewahrt im Eigentum, das hier befriedetem Besutz gleichgestellt scheint.

                        stefan
                        Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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