Nunmehr teilte mir die Polizei mit, ich müsse noch einen weiteren Tresor gleicher Bauart anschaffen, da die zulässige Zahl von Kurzwaffen für einen Tresor überschritten sei. Nach dem mir von der Polizei im Januar dieses Jahres übersandten Merkblatt ist aber die Aufbewahrung von mehr als 5 Kurzwaffen in einem Tresor der o. a. Bauart zulässig, wenn das "Abreißgewicht" über 200 kg liegt.
Frage: ist bei einer Befestigung wie bei meinem Tresor - man müßte das Bett zusammen mit den Dielen herausreißen, um der Tresor entfernen zu können - nicht das "Abreißgewicht" gewahrt? Was versteht man überhaupt darunter?
Mit Schreiben vom 27.10. teilte mir die zuständige Sachbearbeiterin mit, der Gesetzgeber prüfe aktuell, inwieweit er hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen und Munition die Bedingungen verändere. Angeblich sollen in naher Zukunft nur noch Behältnisse nach Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher für eine sichere Aufbewahrung zulässig sein.
Ist dies auch anderen Forumsmitgliedern bekannt?
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