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ich bin von meinem zuständigen Landratsamt aufgefordert worden, einen sicheren Aufbewahrungsort für meine vor ca. 30 Jahren angemeldete Pistole nachzuweisen. Nun habe ich festgestellt, dass im Zuge des Umbaus meines Hauses vor ca. 3 Jahren wohl diese Pistole mit vielem anderen Gerümpel entsorgt worden ist.
Kann mir jemand raten, wie ich nun vorgehen soll, um den Schaden möglichst gering zu halten?
mit der Wahrheit....nichts als der reinen Wahrheit-alles andere wäre "Selbstmord"...
Das WaffG verlangt das unmittelbare melden bei den zuständigen Behörden bei Feststellung des Verlustes einer Waffe.
Wenn es eine Erwerbscheinpflichtige Waffe war, die Dir abhanden gekommen ist, also Waffenbesitzkartenpflichtige Waffe, dann wirst Du wohl diesen dornigen Weg gehen müssen.
Was da im genauen auf Dich zukommt, in diesen so sensiblen Zeiten, kann Dir wohl keiner sagen.
Ich wünsche Dir viel Glück - und melde Dich doch wieder, wenn die Sache ausgestanden ist. Würde das Forum (oder zumindest mich interessieren wie die Geschichte ausgegangen ist).
Howdy
J.W.
Gruss J.W.
Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
... für die prompte antwort.
ich habe noch bis august zeit zum suchen. melde mich dann wieder.
gruß,
pedek
Hallo pedek,
wie meinst du das, bzw. wie kommst du darauf??
Ich möchte dich lieber nochmals auf § 37 II des Waffengesetzes hinweisen:
§ 37 Anzeigepflichten
(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise
in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.
(2) Sind jemandem Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhanden gekommen, so hat er dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen und, soweit noch vorhanden, die Waffenbesitzkarte und den Europäischen Feuerwaffenpass zur Berichtigung vorzulegen. Die örtliche Behörde unterrichtet zum Zweck polizeilicher Ermittlungen die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen.
(3) Wird eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, oder eine verbotene Schusswaffe nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2 nach den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 unbrauchbar gemacht oder zerstört, so hat der Besitzer dies der zuständigen Behörde binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen und ihr auf Verlangen den Gegenstand vorzulegen. Dabei hat er seine Personalien sowie Art, Kaliber, Herstellerzeichen oder Marke und - sofern vorhanden - die Herstellungsnummer der Schusswaffe anzugeben.
(4) Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse und Bescheinigungen sind verpflichtet, bei ihrem Wegzug ins Ausland ihre neue Anschrift der zuletzt für sie zuständigen Waffenbehörde mitzuteilen.
Du musst den Verlust also sofort der Behörde melden! Das WaffG räumt dir hier keine "Suchfrist" ein, sondern erwartet von dir die sofortige Meldung des Verlustes. Dies würde ich an deiner Stelle auch sofort tun! Sonst kann die Geschichte noch böse für dich ausgehen.
Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, würde mich auch interessieren wie es weitergeht.
Grüße und viel Glück
Thomas
Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
Er wird wohl von seiner Behörde bis August Frist zur Meldung der Aufbewahrung bekommen haben.....und denkt dann, das er auch da den Verlust melden kann.
Schlau das dann im Internet zu posten....ach, ich vergass, ist ja alles Super-Anonym im I-Netz
es gibt neue nachrichten.
inzwischen habe ich dem zuständigen landratsamt den verlust gemeldet. eigentlich habe ich nun eine große aktion erwartet: befragung, meldung bei der polizei, vielleicht ortstermin ect.
tatsächlich wurde mir mitgeteilt, dass das nur ein formaler vorgang ist:
mir wurde eine eidesstattliche erklärung zur unterschrift zugesandt. nach unterschrift derselben und rücksendung ist die angelegenheit erledigt.
der verlust selber ist für mich nicht groß, da ich die pistole nie benutzt habe. sie war ein "erbstück" meines längst verstorbenen vaters.
In Hessen zumindest handelt es sich beim Verlust einer Schußwaffe ohne tätliche Auseinandersetzung um einen reinen Verwaltungsakt.
Ich spinne jetz mal: In den 80gern eine Waffe geerbt, wie damals üblich eine WBK ausgestellt bekommen und gut. Interessant wäre zu wissen ob überhaupt umgeschrieben wurde, oder ob die Waffe auf den Verstorbenen eingetragen ist und das Erbe einfach dahingenommen wurde, ohne die Behörde zu verständigen.
Im letzten Jahrtausend gab es einige Ungereimtheiten, die das Vererben oder Überlassen unbemerkt ließen. Ich kenne das aus eigener Erfahrung und weiß, das es nicht einfach ist "so mal gefundene Waffen" zu legalisieren. Das Formular, das ich seinerzeits sah um den Verlust einer Erbwaffe zu melden war deutlich dünner.
@Gunner: Wir hatten bisher wenig Zeit uns über meinen persönlichen Erbfall zu unterhalten, schade, ich habe einiges erlebt, das ich hier nicht zwingend schreiben möchte. Wenn Du älter wirst als Dein Vater könnte das durchaus interessant sein. Macht nichts, nächstes Mal.
Standort: Hessen
stefan
Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
hallo,
zunächst: ich wohne in bayern.
zur waffenbesitzkarte: die waffe habe ich ohne bescheinigung von meinem vater geerbt. erst ein paar jahre später, als die bestimmungen zum halten von waffen verschärft wurden und illegaler waffenbesitz unter strafe gestellt wurde (oder so ähnlich, so genau weiß ich das nicht mehr), habe ich die waffe gemeldet und daraufhin eine waffenbesitzkarte erhalten.
gruß, pedek
frage: hat der verlust einer waffe in anderen bundesländern andere konsequenzen?
kann man erfahren was es für eine Waffe gewesen ist ?
"Zimmerstutzen" ?
Walther PPK ?
oder bei deinen Umbaumaßnahmen oder Grundsteinlegung im Fundament mit einer Zeitkapsel mit Zeitungen, Münzen und Dokumenten und einer Walther einbetoniert.
Es ist wie bei jedem Gesetz»,
«es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)
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