im Dezember werd ich 12 Monate in einem SV angemeldet sein und mit 1-3 mal schießen im Monat habe ich mein Bedürfnis und kann eine Wbk beantragen.
Meine Frage ist was passiert wenn ich unmittelbar danach meine Mitgliedschaft im Verein beende.
Muss ich in einem Verein angemeldet sein um mein Bedürfnis zu erhalten oder kann ich auf freien Schiesbahnen mit eigener Waffe schießen ohne Mitglied zu sein. In Hamburg zum Beispiel zählt man Standgebühr in einem Verein und kann entweder mit Leihwaffe oder eigner schießen ohne Mitglied zu sein.
Hintergrund ist das ich meinen Verein, bzw. einige Mitglieder nicht mag.
Ich will aber jetzt nicht so kurz VOR der Wbk ein en neuen Verein suchen sondern das Prozedere zur eigenen Waffe schnell und unkompliziert hinter mich bringen.?
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