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Von Mitbenutzung zur alleinigen wbk

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    Von Mitbenutzung zur alleinigen wbk

    Hallo, mein Name ist Sven und ich komme aus Thüringen. Mein Vater ist seit vielen Jahren Sportschütze, hat 2 Revolver und 2 Langwaffen, grüne und gelbe WBK. Altersbedingt drängte er mich dazu, die Sachkunde zu machen und in seinen Verein einzutreten, damit die Waffen mal von mir übernommen werden können. Seit drei Jahren bin ich im Verein und habe die Sachkunde, seit ca. 2 Jahren eine Mitbenutzung in seiner WBK. Bedürfnis usw. nachgewiesen. Nun kann er nicht mehr und ich fragte im Amt, wie ich die WBKs allein übernehmen kann. Kein Problem, so die Antwort. Die Dame schaute in die Akte und meinte aber, dass da in der WBK noch zwei Minikaliber Revolver wären, da müsste ich noch ein Bedürfnis nachweisen. Im Verein lachte man mich aus, da man für diese Zimmerwaffen kein Bedürfnis bräuchte. Die Dame im Amt sah das ein, meinte nun aber, ich müsse völlig neu eine grüne und gelbe wbk beantragen, Bedürfniss für die 4 Waffen nachweisen usw., also alles nochmal von vorn. Wenn mein Vater jetzt sterben würde, müsste ich trotzdem die Waffen abgeben, bis ich eigene WBKs hätte? Ist das wirklich richtig? Da war die Mitbenutzung völliger Unsinn?
    Danke für Eure Hilfe

    #2
    Zur "Mitbenutzung" fehlt mir jede Erfahrung.
    Im Falle des Todes Deines Vaters (Gott bewahre!) wirst Du erst einmal alle seine waffen auf dem Erbweg erhalten.
    Dazu brauchst Du kein Bedürfnis.
    Von Vorteil ist, dass Du über die Mitnutzung anscheinend bereits Berechtigter im Sinne des WaffG bist, Du musst dann die Erbwaffen nicht blockieren lassen.
    Wenn Du weiter den Schießsport ausüben willst, solltest Du jedoch eine "eigene" Waffe über den Verein beantragen und erwerben, denn für Erbwaffen kannst Du keine Munitionserwerbserlaubnis bekommen.

    langlebige Grüße
    vom Gunner
    Zuletzt geändert von Gunner; 13.03.2023, 07:03.
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Ich löse mal auf. Nach einigem Lesen im WaffG ergab sich, dass ich für die WBKs ein Bedürfnis des Verbandes benötigte. Dieses habe ich aber auch schon vor ca. 3 Jahren erhalten, als ich die Mitbenutzung beantragt habe. Da ich keine Vorschrift fand, die ein Verfall dieser Bedürfnisbescheinigung vorsah und das Amt diese Bescheinigung noch in den Akten hatte, sah die Bearbeiterin dann doch ein, mir damit eine WBK für zwei Kurzwaffen auszustellen. Ging also nochmal gut. Nachhaken lohnt sich also. In einem halben Jahr kann ich dann noch die beiden Langwaffen auf die andere WBK ziehen. Positiv ist auch, dass der alte Waffenschrank für die Langwaffen seinen Bestandsschutz behält und ich mir keinen neuen Waffenschrank besorgen muss.

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        #4
        Meinen Glückwunsch!
        verständige Sachbearbeiten sind mehr als Gold wert !

        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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