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    #16
    Johann weil der bssb die Disziplin nicht hat ..

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      #17
      Servus Johann,

      beim BSSB gibt es die entsprechende Disziplin leider nicht. Habe heute auch nochmal mit dem BSSB Rücksprache gehalten, der bestätigt die Richtigkeit des Bedürfnisses vom SSB auch entsprechend aber der SB stellt sich quer und lässt keinerlei Diskussion zu. Der SSB hatte sogar beim SB angerufen um die Richtigkeit des Bedürfnisses zu betonen, aber das interessiert ihn leider nicht . Ich werde wohl durch diese Schikane noch ein paar Monate warten müssen..

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        #18
        Gibt es da nur 1 SB? Oder hat er noch Kollegen? Ansonsten mal einen Termin beim vorgesetzten machen.

        Und den Antrag abgeben. Er muss ihn schriftlich ablehnen. Mit einem Hinweis dass Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt werden können. Alles andere zählt nicht.

        Und DANN kannst du immer noch Einspruch einlegen. Das muss er dann erstmal begründen.
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          #19
          Ich habe leider den leitenden Sachbearbeiter erwischt..

          er hat mich heute mehrfach am Telefon drauf hingewiesen dass er mir den Antrag schriftlich ablehnt, das dann aber kostenpflichtig wird und ich dann Rechtsmittel einlegen kann. Wie läuft das denn bei einem Einspruch ab, wird der Antrag dann noch einmal von einem unabhängigen SB geprüft oder muss ich gleich Rechtsmittel einlegen?

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            #20
            Zitat von Benedikt92 Beitrag anzeigen
            Ich habe leider den leitenden Sachbearbeiter erwischt..

            er hat mich heute mehrfach am Telefon drauf hingewiesen dass er mir den Antrag schriftlich ablehnt, das dann aber kostenpflichtig wird und ich dann Rechtsmittel einlegen kann. Wie läuft das denn bei einem Einspruch ab, wird der Antrag dann noch einmal von einem unabhängigen SB geprüft oder muss ich gleich Rechtsmittel einlegen?
            Ich gehe davon aus dass hier eine bayer. Behörde zuständig ist, dann kannst Du sofort nach Eingang des Bescheids vor dem Verwaltungsgericht klagen.

            Die Hilfe eines Rechtsanwalts für Verwaltungsrecht wäre hilfreicht.



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              #21
              Nein, in dem Fall ist eine sächsische Behörde zuständig. Aber von einer Klage würde ich tatsächlich so weh es mir tut absehen. Da ich weiß wie hoffnungslos überlastet die Gerichte sind ist mit einer Entscheidung in ferner Zukunft zu rechnen und somit kann ich dann gleich warten
              Zuletzt geändert von Benedikt92; 26.01.2023, 22:30.

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