ich bin relativ neu im Schießsport und habe bereits eine 9mm Kurzwaffe. Nun habe ich über einen Sportschützenbund ein Bedürfnis für eine .223 Selbstladebüchse bekommen. Die Behörde möchte mir den Eintrag nicht machen mit folgender Begründung: da ich lediglich seit knapp 3 Monaten Mitglied im besagten Verband bin, darf dieser kein Bedürfnis erteilen. Ich bin aber seit knapp 2 Jahren Mitglied in einem anderen Landesverband und laut Waffengesetz sollte das ja eigentlich kein Problem sein solange ich alle meine Schiesstermine und die anderen Anforderungen für das Bedürfnis erfülle. Außerdem sind die einzelnen Landesverbände ja unter dem Dachverband des DSB vereint. Was sagt ihr dazu? Wurde mir der Voreintrag zu Unrecht nicht gewährt? Nach Rücksprache mit dem Landesverband wäre es absolut in Ordnung solange ich mindestens die letzten 12 Monate Mitglied in einem der besagten Verbände war.
vielen Dank für eure Hilfe. Ich bin wie gesagt relativ neu hier und in Sachen Waffenrecht noch nicht so ganz vertraut aber folgender Ausschnitt untermauert eigentlich meine These:
- Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.
Liebe Grüße,
Kommentar