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Gemeinsame KW auf zwei WBKs

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    Gemeinsame KW auf zwei WBKs

    Servus miteinander,

    ich warte händeringend auf meine WBK, die eigentlich jederzeit im Briefkasten liegen könnte (stürze täglich erwartungs- und hoffnungsvoll auf den Briefkasten, wie ein verliebter Teenie, der auf einen ersehnten Liebesbrief seiner Erstangebeteten lauert...). Eine entsprechende KW ist bereits gekauft, der Verkäufer ist äußerst zuvorkommend, verreist aber demnächst für eine unbestimmte Zeit. Mein Bruder hat eine grüne WBK für Sportschützen und auch den entsprechenden Eintrag für die gleiche Waffe, welche ich bereits erworben habe.
    Ist es möglich, dass mein Bruder mein neues Schätzchen auf seiner WBK eintragen läßt und ich dieselbe Waffe dann zusätzlich auch auf meiner irgendwann eintreffenden WBK eintragen lasse, ohne, dass er diese auf seiner wieder streichen läßt?
    Er weiß eh nicht, ob er sich innerhalb eines Jahres eine egene KW diesen Kalibers zulegt; größere Ausgaben wegen Jagdgedöns (nächste Woche kommt eine S&W .44Mag., dann nochn Vorsatzgerät...) und bei noch größeren Blumensträußen würde seine Frau ein vehement energisches Veto einlegennatürlich nicht gegen die Blumensträuße

    Eine entsprechende Mail an meine Behörde ist auch raus, nur keine Ahnung, wann die antwortet.

    Ungeduldig erwartungsvoll dankbare Grüße vom hombre

    #2
    Kurzantwort:
    NEIN!

    Etwas ausführlicher : Sinn des NWR ist es, stets zu wissen, wem welche Waffe gehört und in wessen Besitz sie gerade ist.
    Nach Deinem Modell könnte man diese Zuordnung nicht durchführen, da ihr ja jederzeit behaupt könntet, der andere hätte sie gerade in Besitz.
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Servus Gunner,
      besten Dank für die schnelle, wenn auch traurige Nachricht...schnief. Ist ja aber eigentlich auch logisch

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        #4
        Lösung wäre, ihr laßt das über die Bücher eines befreundeten Händlers laufen. Hat bei mir vor einem Monat (aber aus anderen Gründen) auch geklappt.

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          #5
          Ich hatte mit meinem Vater zusammen eine Trapflinte gekauft. Die bekam eine eigene WBK , und wir wurden beide darauf eingetragen .
          Aber eine Waffe auf 2 WBK's ... nö.

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            #6
            Guten Morgen zusammen,

            erstmal Dank für die freundlichen Antworten! Hat sich dann zum Glück für mich ruckzuck erledigt, da die WBK vorgestern eintrudelte und ich morgen das gute Stück abhole.

            Charmant finde ich meine Idee, dieselbe Waffe auf zwei WBKs dennoch, denn der Tresor meines Bruders ist ganz ansehnlich gefülltaber das geht ja auch mit Leihschein, wenn ich mal in Ruhe ohne ihn mit seinen Schießgewehren spielen will

            Die Vorstellung meines Neuerwerbs folgt in Kürze hier im Forum an anderer Stelle. Isch bin so uffgerescht

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