SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

6mm Flobertpatronen aus 22er Revolver verschießen ? Erwerbsberechtigung ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    6mm Flobertpatronen aus 22er Revolver verschießen ? Erwerbsberechtigung ?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu 6mm Flobertpatronen (Rundkugeln).

    Darf man 6mm Flobert Patronen mit Munitionseintrag 22 lfb (eingetragenes KK Gewehr und 22 er Revolver) erwerben bzw, besitzen ?
    Die Frage kam letzten Sonntag beim schießen auf.
    Ein Spezl mit dem ich immer zum Stand fahre hat aus der Verwandschaft (aus Jagdaufgabe) einige tausend Schuß älterer 22 lfb Patronen
    geschenkt bekommen.
    Die laufen aus seinem Taurus Revolver auf 25m einwandfrei.
    Jetzt möchte der Verwandte noch ca. 10 Schachteln a 100 Schuß 6mm Flobert Patronen loswerden.
    Darf mein Spezl Flobertmunition annehmen und nach und nach (wenn das auf 25m hinhaut) verschießen?

    Ich würde eher auf Nein tippen.

    Evtl. kann mich da ja jemand von Euch schlau machen ?

    Schönen Gruß Markus

    #2
    Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Jetzt möchte der Verwandte noch ca. 10 Schachteln a 100 Schuß 6mm Flobert Patronen loswerden.
    Darf mein Spezl Flobertmunition annehmen und nach und nach (wenn das auf 25m hinhaut) verschießen?

    Ich würde eher auf Nein tippen.
    Wenn Du hier fragen kannst und auf nein tippst kannst Du auch die Behörde fragen, mehr als nein können die auch nicht sagen.

    Kommentar


      #3
      Die "Behörde" werde ich wegen den Flobertpatrönchen nicht fragen (betrifft mich selber auch nicht) ... zudem sieht es wahrscheinlich jeder Sachbearbeiter anders.
      Mir gehts rein um die rechtliche Seite und da könnte ja hier im Forum jemand genauer Bescheid wissen als ich .
      Mein Kamerad ist unschlüssig - möchte die Dinger schon nehmen ... denn einem geschenkten Gaul :-)
      Bei Eintrag 22 lfb ist der Erwerb von 22 kurz ja OK. 6mm Flobert m.M.n ein eigenes Kaliber.

      Aber natürlich ist es vermessen von mir hier im Forum so eine schnöde Frage zu stellen - warum denn überhaupt Forum ?
      Man könnte ja wegen jeder Frage auch einen Beratungstermin bei der Waffenbehörde machen `-)

      Kommentar


        #4
        6mm Flobert: Geschoßdurchmesser G1 = 5,87mm
        22lfb: Geschoßdurchmesser G1 = 5,72

        Die geringe Treibladung der Flobert wird evtl nicht zu unzulässigen Materialspannungen führen. Aber selbst wenn dies sichergestellt wäre, fürde die Waffe übermäßig durch Bleiabscherungen verschmutzt, sodaß es ein langer Prozess der Reinigung werden dürfte, bis die Waffe mit 22lfb wieder tauglich schießt.

        Mein Fazit: Lass es. Machst Dir keine Freude.

        Zulässig ist es, schon allein der unterschiedlichen Geschoßdurchmessern wegen, nicht.

        Im Anhang die Datenblätter der Homologation. In den CIP-Mitgliedsstaaten sind die verbindlich.
        Angehängte Dateien
        Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.

        Verstand ist ein zweischneidig' Schwert!
        Aus hartem Stahl, mit scharfem Schliff.
        Charakter ist daran der Griff.
        Und ohne Griff, ist es nichts Wert.
        -Und tötet gar, den der es führt.-

        Kommentar


          #5
          Kjell
          Hallo,

          danke für die Links.
          Denke auch,daß der unterschiedliche Durchmesser ausschlaggebend ist.

          Rate meinem Spezl, halt für seinen Verwandten ein Bild der Flobertdosen zu machen und mit den nötigen Angaben
          am schwarzen Brett bei uns am Stand aufzuhängen.
          Mit Zusatz nur gegen Vorlage eines Jagdscheins abzugeben.
          Wäre schade drum und ein paar Euro kommen da sicher auch rein.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Kjell Beitrag anzeigen


            Zulässig ist es, schon allein der unterschiedlichen Geschoßdurchmessern wegen, nicht.

            Im Anhang die Datenblätter der Homologation. In den CIP-Mitgliedsstaaten sind die verbindlich.
            Gut erklärt, wobei manche Probleme eben so bedeutend sind dass sie noch nicht vor Gericht oder Gutachter abschließend beurteilt wurden.

            Kommentar

            Lädt...
            X