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Nun, um es einfach zu sagen. Vergiss es.
Ein Jahr schießen, dann 2 Pause, dann WBK beantragen. Da wird weder der Verband, noch die Behörde mitspielen.
In diesem Fall ist es, als hättest du noch nie geschossen, und du musst bei 0 anfangen.
Zumal ich auch nicht denke, dass dein alter Verein dir das bestätigen wird.
Da hat Seestern völlig Recht.
Zunächst must Du für den Antrag Vereinsmitglied in einem annerkanten Schießsportverband sein.
Dann must Du für die letzen 12 Monaten vor Antragstellung Deine Regelmäßigkeit nachweisen.
D.h., Du fängst tatsächlich wieder von vorne an.
regelmäßige Grüße
vom Gunner
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
Nun damals hab ich mich aus persönlichen Gründen von dem Hobby isoliert.
Ich hoffe, die Gründe waren es wert... bzw nicht zu schlimm zu ertragen.
Hatte auch mal solche Gründe. Aber das waren andere Zeiten.
Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.
Verstand ist ein zweischneidig' Schwert!
Aus hartem Stahl, mit scharfem Schliff.
Charakter ist daran der Griff.
Und ohne Griff, ist es nichts Wert.
-Und tötet gar, den der es führt.-
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