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Neues BJG -Nachtzielgeräte-

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    Neues BJG -Nachtzielgeräte-

    Sehr geehrter Herr xxx,

    nach Auskunft des zuständigen Fachreferates im Bundesministeriumf für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bleibt ein "Zielfernrohr mit eingebauter Nachtsichttechnik" auch nach den im Regierungsentwurf zur Änderung von Bundesjagdgesetz und Waffengesetz vorgesehenen Änderungen waffenrechtlich verboten. Von einer entsprechenden Lockerung des Waffengesetzes hat die Bunderegierung insbesondere auch unter dem Aspekt der inneren Sicherheit abgesehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag

    M. Röser
    (Verbraucherlotsin)

    Verbraucherlotse für Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Stabsstelle 73 „Pressestelle, Bürgerangelegenheiten“
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn




    #2
    Ist jetzt nicht wirklich neu... KLICK
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Ich verstehe das ganze noch nicht.

      Grundsätzlich ist ersteinmal alle Nachtsichttechnik an Schusswaffen verboten.
      Das gilt nach meinem Verständnis auch für Zielfernrohre mit Nachtsichttechnik, wenn an diesen eine Montagevorrichtung angebracht ist oder Nachtsichtvorsatzgeräte, die man einfach auf ein Zielfernrohr steckt.
      Ausnahmegenehmigungen können aber z.B. die Jagdbehörden erteilen, oder?

      Wenn man nun ein Zielfernrohr mit Nachtsichttechnik aber ohne Montage besitzt, wo steht geschrieben, dass das ein verbotener Gegenstand ist?
      Vielleicht verstehe ich euch und die Hinweise besser, wenn ich die an das Landwirtschaftsministerium gestellte Frage kenne.
      Zuletzt geändert von Olympia; 01.12.2020, 00:39.

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        #4
        Ganz allgemeinspricht das WaffG häufig von Gegenständen, die zum Gebrauch an oder mit Schusswaffe gedacht sind, denke hier mal an Taschenlampen oder Laserpointer.

        An sich gesetzlich nicht geregelt, außer, sie haben eine Montagevorrichtung, die geeignet ist, an Waffen angebracht zu werden.

        EinZF ist nun per se ein Zubehörteil für Schusswaffen, dadurch wird ein nachtsichttaugliches ZF zum verbotenen Gegenstand, auch ohne Montage und ohne montiert zu sein.
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

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          #5
          außer, sie haben eine Montagevorrichtung, die geeignet ist, an Waffen angebracht zu werden
          .
          Allah, Allah, ich bin ertappt. Doch halt, das ist ja nur eine Lenkerhalterung für eine Taschenlampe für mein Fahrrad. Lampe.jpg

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            #6
            ...und wenn man bedenkt, dass in vielen europäischen Ländern ein ZF mit eingebauter Nachtsichttechnik problemlos verwendet werden kann und hier wird schon ein Vorsatzgerät zum Problemfall und benötigt erst eine Schweinepest (und der wirtschaftlichen Bedeutung unserer Großschweinemäster) damit diese wenigsten ohne 10-seitigen Ausnahmebescheid verwendet werden dürfen!

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              #7
              Du bist ja aber hier in D-land und nicht in vielen europäischen Ländern. In vielen europäischen Ländern gibts ja auch ein generelles Tempolimit und hier in D-land ned.
              MfG aus der schönen Pfalz

              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

              "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                #8
                Hallo,

                also die staatliche Beauftragung und damit die Genehmigung zur Nutzung eines Wärmebild-Vorsatzgerätes zur Sauen-Jagd hat mich 15 Minuten gekostet und war ansonsten kostenfrei.

                Gruß,

                Bernhard

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