nach Auskunft des zuständigen Fachreferates im Bundesministeriumf für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bleibt ein "Zielfernrohr mit eingebauter Nachtsichttechnik" auch nach den im Regierungsentwurf zur Änderung von Bundesjagdgesetz und Waffengesetz vorgesehenen Änderungen waffenrechtlich verboten. Von einer entsprechenden Lockerung des Waffengesetzes hat die Bunderegierung insbesondere auch unter dem Aspekt der inneren Sicherheit abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
M. Röser
(Verbraucherlotsin)
Verbraucherlotse für Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Stabsstelle 73 „Pressestelle, Bürgerangelegenheiten“
Deichmanns Aue 29
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