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Gruene WBK + KK Kurzwaffe vorhanden, Beduerfnis GK Kurzwaffe

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  • Pfälzer
    antwortet
    N Abend Unievi,

    interessant wäre auch, für welche Waffen Du Dich warum entschieden hast. Gerne auch mit Fotos in den entsprechenden Unterforen.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Unievi Beitrag anzeigen
    Herzlichen Dank euch beiden!
    Halte uns doch bitte auf dem laufenden, interessant ist gerade wie die "Coronapause" tatsächlich berücksichtigt wird.Wie Du oben geschrieben hast könntest Du den Antrag vermutlich sofort stellen.

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  • Unievi
    antwortet
    Herzlichen Dank euch beiden!

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  • Gunner
    antwortet
    Um es umfassend zusammen zu fassen:
    Du mußt vor dem Antrag ein Jahr regelmäßig mit einer (irgend einer) erlaubnispflichtigen Waffe trainieren. GK oder KK ist hier egal.
    Die Regelmäßigkeit muß Dir Dein Verein bestätigen, den Ablauf hierfür regelt hier jeder anders.
    Regelmäßig heißt i.d.R., dass Du jeden Monat mindestens 1 mal, bei Unterbrechungen über das Jahr verteilt mindestens 18 mal trainiert hast.
    Wie die coronabedingten Unterbrechungen gehandhabt werden , findest Du, wie johann bereits gesagt hat, z.b. beim BSSB, gegebenfalls hilft eine Anfrage bei Deiner Behörde.
    Der übrige Ablauf ist wie bei dem Antrag für die KK.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Unievi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich schiesse seit ~1.5 Jahren in einem Verein, ueber dem ich auch beim DSB Bayern bin. Leider ist der rechtliche Aspekt fuer mich auch nach der WSK verwirrend.

    Ich schiesse KK Pistole und habe mittlerweile auch eine gruene WBK und mir die Pistole darin eintragen lassen. Jetzt wuerde ich gerne zusaetzlich GK Pistole schiessen. Um mein Beduerfnis fuer die KK Pistole nachzuweisen habe ich ein Jahr mit der Vereinswaffe geschossen.
    Das reicht auch für die Beantragung einer GK Waffe aus. Wie der Trainingsausfall durch Corona behandelt wird kannst Du auf der Seite des BSSB nachlesen.


    Jedes Mal, wenn ich denke, dass ich es jetzt verstanden habe, finde ich einen anderen Foren Beitrag, der mich wieder mehr verwirrt.
    Dafür scheinen die Foren dazusein, aber das Leben ist manchmal einfacher als man denkt.

    So wie Du die Situation hier schilderst musst Du nur einen Antrag stellen.

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  • Gruene WBK + KK Kurzwaffe vorhanden, Beduerfnis GK Kurzwaffe

    Hallo,

    ich schiesse seit ~1.5 Jahren in einem Verein, ueber dem ich auch beim DSB Bayern bin. Leider ist der rechtliche Aspekt fuer mich auch nach der WSK verwirrend.

    Ich schiesse KK Pistole und habe mittlerweile auch eine gruene WBK und mir die Pistole darin eintragen lassen. Jetzt wuerde ich gerne zusaetzlich GK Pistole schiessen. Um mein Beduerfnis fuer die KK Pistole nachzuweisen habe ich ein Jahr mit der Vereinswaffe geschossen. Fuer GK gibt es zwar eine Vereinswaffe, aber die Munition ist selten vorhanden (fragt nicht). Deswegen schiesse ich immer wieder mit Pistolen von anderen, die gerade auf dem Stand sind, aber mittlerweile nervt mich das etwas, weil ich eigenlich gerne zu anderen Zeiten schiessen wuerde, zu denen aber keine GK Schuetzen am Stand sind.

    Soweit ich das verstanden habe hat jeder Schuetze ein Grundkontingent von 2 Kurzwaffen. Laut § 14.2.2. WaffG. muss fuer jede erlaubnispflichtige Schusswaffe das Beduerfnis nachgewiesen werden. Es erscheint mir aber ein bischen wie eine Henne-Ei Situation wenn ich jedesmal erst ein Jahr mit einer Waffe schiessen muss bevor ich sie mir dann kaufen kann. Gilt das jetzt auch in der Situation mit der GK Pistole oder habe ich ein Beduerfnis, da ich schon bisher regelmaessig KK Pistole schiesse und jetzt eine weitere Disziplin dazunehmen will?

    Tut mir leid, wenn das eine sehr grundlegende Frage ist, aber ich finde das Waffenrecht insgesamt verwirrend und kompliziert. Jedes Mal, wenn ich denke, dass ich es jetzt verstanden habe, finde ich einen anderen Foren Beitrag, der mich wieder mehr verwirrt.

    Danke
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