Herzlich Willkommen im Waffen-Welt.de Forum. Falls sie Hilfe benötigen, finden sie viele Antworten auch in unserer FAQ. Um alle Funktionen unserer Seite in vollem Umfang nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig.
1,678 likes, 60 comments - digitrigger on July 23, 2020: "@thelukerodgers trying out the prototype 1.6 on the @hecklerandkoch ( not available yet) #slingi..."
Der DigiTrigger ist etwas elektronisches. Er ermöglicht das elektronische Sichern der Waffe. Sowas würde ich NIEMALS an eine meiner Waffen ranbauen, denn Elektronik ist mir zu unzuverlässig (Umwelteinflüsse wie Hitze, Kälte, Wasser, Störsender sowie fehlende Energieversorgung).
------------
Der Binary Trigger hingegen ist mechanisch und löst den zweiten Schuss beim Loslassen des Abzugs aus.
Ob das legal ist oder nicht, fragst Du am Besten schriftlich bei der zuständigen Behörde nach. Denn alle Diskussionen hier sind Mutmassungen und bringen nichts.....
Meine Meinung dazu: braucht es nicht und ist eine Umgehung der Gesetze.
Ich habe dazu zufällig das gefunden: https://waffen-welt.de/forum/langwaf...ms-ssar-15-sbs
Ein Beitrag aus der hier gelobten guten alten Zeit, ich kann da jetzt keine höhere Qualität im vergleich zu heute sehen.
Eine Klärung wird nur ein BKA Gutachten oder eine eindeutige Definition im Gesetz bringen.
Ok der digi trigger.... Ok Naja aber Binary hat jetzt meine Aufmerksamkeit.
Welche Behörde muss ich den fragen
Aber das System dahinter ist vergleichbar, es wird etwas entwickelt das bisher kaum jemand vemisst hat mit fragwürdigem Nutzen bei gleichzeitig exzessiver auslegung der gesetzlichen Möglichkeiten.
Deine zuständige Waffenbehörde wird Dich wohl an das BKA verweisen,
Bevor Du Dich damit beschäftigst, solltest Du mal überprüfen, wie Du den Binary Trigger in Deutschland legal kriegst. Denn aus den USA dürftest Du den aufgrund von ITAR nicht einfach so kriegen.... Wenigstens nicht legal.
Die Frage betreffend der Behörde befremdet mich etwas. Ich würde dort anfragen, wo ich meine Bewilligungen her kriege. Und die werden Dir dann sagen, ob sie zuständig sind oder Dich ggf. an die richtige Stelle verweisen. Darauf hättest Du als Legalwaffenbesitzer selber kommen müssen; darum befremdet es mich.
Grundsätzlich sind nach dem WaffG Umbauten, die den Schußfolgemodus einer Waffe ändern (Repetierer > Halbautomat / Halbautomat > Vollautomat) in Deutschland allein dem Büchsenmacher vorbehalten.
Ob ein Gerät in Deutschland nach dem Waffengesetz für Privatleute zulässig ist kann das BKA prüfen.
Google mal nach Feststellungbescheiden des BKA bezüglich Waffenrecht. Deren Bescheid ist dann so ziemlich endgültig.
Eine Anfrage beim Sachbearbeiter der zuständigen Erlaubnisbehörde bietet Dir zumindest im Moment eine Entscheidungshilfe, wenn Du hier jedoch schon länger mitliest wirst Du feststellen, das der eine SB so, ein anderer eben anders entscheidet, es sind auch nur Menschen und die legen Gesetze zuweilen unterschiedlich aus.
Die Abfrage bei BKA bzw. deren Bescheid kostet einiges an Gebühren, ich weiß also nicht, ob es sich lohnt.
Wie schon im zuvor zitierten Bumbfire-Beitrag geschrieben, mein Bauchgefühl ist eher gegen solch ein Spielzeug........
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
Für Zubehör brauchst Du keine Disziplin,
dumm nur, wenn nach dem Anbau die Waffe selber illegal wird.....
Ich erinnere an die VA-Steuerplatte für die Glock: Besitz an und für sich ok und legal, aber der Einbau.....
hat damals viele die Zuverlässigkeit (und sicher auch etliche DM/Euro) gekostet.
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar