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    Leitfaden des BKA

    Hat sich schon jmd den Leitfaden des BKA zur Einstufung der neuen wesentlichen Teile laut WaffG angesehen, und den Verschlussträger seines AR mit den Bildern verglichen?
    Wird bestimmt einige geben, die demnächst eine verbotene "Kriegswaffe" besitzen.
    Kann evtl jmd etwas zu Ausnahmeregelungen/Altbesitz sagen?

    Im Anhang zwei Bilder aus dem Leitfaden.
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    Voehre Germany, 22LR ML / Schmidt-Rubin G11, 7,5*55 / VKT Mosin Nagant, 7,62*54R / Safari Arms 1911, 6", 45ACP

    #2
    Das ist erstaunlich. Waren Verschlußträger mit dem umkringelten Merkmal nicht in US-Waffen gang und gäbe?
    Ich bin mir nur nicht sicher, ob der Verschlußträger VA noch einen weiteren Unterschied zum HA aufweist weil ich noch nie einen in der Hand hatte.

    Sollte das so wie in der Broschüre bis September Bestand haben, wäre mein erster Impuls, den Verschlußträger zu tauschen solange diese noch keine wesentlichen Teile sind. Da kann man dann gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und einen hochwertigeren nehmen - auch wenn die Geldausgabe ärgerlich ist.

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      #3
      Ja, so werde ich das wohl machen müssen, wenn sich kein Altbestand oder ähnliches herauskristallisiert.
      Bei meinem DPMS G2 Bull in .308 wäre tatsächlich so einer drin.
      Voehre Germany, 22LR ML / Schmidt-Rubin G11, 7,5*55 / VKT Mosin Nagant, 7,62*54R / Safari Arms 1911, 6", 45ACP

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