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Hessenarms M3, Niedermeier SG34 u.a. gurtgefütterte

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    Hessenarms M3, Niedermeier SG34 u.a. gurtgefütterte

    Auf all4shooters macht man Reklame für das M3 (=HA a la MG3), Niedermeier vertreib ebenso verschieden umgerüstete halbautomatische gurtgefütterte Modelle und setzt dabei auf seiner Homepage den Hinweis, gurtgefütterte SL-Gewehre seien für den Schießsport nicht zugelassen.

    Kann mir jemand den Bezug dazu nennen?

    Im aktuellen WaffG finde ich nichts dazu, und so ein M3 hat schon seinen Reiz.....
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

    #2
    In der AWaffV findet sich auch nichts dazu.

    Was sagt denn der Waffenhersteller Niedermeier dazu, auf welcher rechtlichen Grundlage seiner Meinung nach solch eine gurtversorgte Waffe nicht von Sportschützen erworben werden dürfte?

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      #3
      Bei Niedermeier habe ich nicht angefragt, aber im Feststellungsbescheid des BKA
      zum SG34 macht das BKA die Zulassungsfähigkeit vom Verband des Sportschützen abhängig.
      Es ist schon merkwürdig, dass das BKA einerseits das Verbot nach
      § 6 Abs. 1 AWaffV ausspricht, andererseits die Wirkung des Verbots von Sportordnungen abhängig macht.
      Beim Reservistenverband finde ich kein Gurtverbot.
      Zuletzt geändert von Gunner; 04.02.2020, 06:28.
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        #4
        Dankeschön. Das ist wirklich bemerkenswert, dass die AWaffV die Verwendung im BDS und DSB (und damit dann auch in seinen Landesverbänden trotz deren ergänzenden Liste B?) ausschließen soll. Ich bin nicht so kreativ das detaillierte Verbot aus der AWaffV herauslesen zu können?!

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          #5
          Verschiedene Verbände (DSB / BDS) scheinen den Gebrauch von HA-Waffen zu verbieten, die über Gurte gefüttert werden, oder sie reglementieren eine Gewichtsobergrenze kleiner als 11kg .
          Das hat aber nichts mit dem WaffG zu tun, sondern ist eine Selbstbeschränkung.
          Allerdings habe ich dort den entsprechenden Passus in den Sportordnungen nicht finden können.
          Beim VdRBw auch nicht .

          Mein Antrag für ein .308'er läuft.
          Sofern es nicht ausverkauft ist, werde ich mich um ein M3 bemühen.
          Hessenarms scheint dazu keinen Feststellungsbescheid beantragt zu haben und die § 6 Abs. 1 AWaffVist da doch eindeutig:
          2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
          a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
          b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
          c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
          3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.


          All das triff auf ein M3 nicht zu.
          Ich bin gespannt.........
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            #6
            Für welche Disziplin in welchem Verband wäre dann die Waffe zugelassen?

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              #7
              Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
              Verschiedene Verbände (DSB / BDS) scheinen den Gebrauch von HA-Waffen zu verbieten, die über Gurte gefüttert werden, oder sie reglementieren eine Gewichtsobergrenze kleiner als 11kg .
              ...
              Allerdings habe ich dort den entsprechenden Passus in den Sportordnungen nicht finden können.
              Beim BDS steht das im Allgemeinen Teil unter A11.01: "Waffen mit Gurtzuführung und Waffen, die ursprünglich mit Gurtzuführung konzipiert wurden, sind nicht zugelassen."

              Beim DSB kann ja derlei wohl nur in den B-Listen zu finden sein, wo überhaupt erst Halbautos zugelassen könnten?!

              Kommentar


                #8
                Zitat von johann Beitrag anzeigen
                Für welche Disziplin in welchem Verband wäre dann die Waffe zugelassen?
                VdRBw hat er ja schon genannt. Bei uns in der DSU sollte es auch bei allen Disziplinen möglich sein, wo auch "normale" Halbautomaten in .308 erlaubt sind (gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Gurt oder Maximalgewicht).

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                  #9
                  Spannend wird natürlich insbesondere mit dem neuen Waffengesetz die Magazinfrage. Es ist ja eigentlich total lächerlich, so ein Ding mit einem 10cm-Gurtschnipsel (oder entsprechende Zerfallteile) mit max. 10 Patronen zu füttern, oder nicht?!

                  Kommentar


                    #10
                    Ist ja auch uninteressant, weil kein Magazin, und kein Magazinkörper.
                    Dadurch kannste auch nen 1000er Gurt machen, wenn du Lust drauf hast.
                    Voehre Germany, 22LR ML / Schmidt-Rubin G11, 7,5*55 / VKT Mosin Nagant, 7,62*54R / Safari Arms 1911, 6", 45ACP

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                      #11
                      Da wäre ich zumindest vorsichtig. Grundsätzlich hast du natürlich Recht, dass es derzeit im Waffengesetz keine Legaldefinition für Magazine gibt.

                      Jedoch wurde dies mindestens in irgendeinem Entwurf des neuen WaffG nachgeholt, wonach dann auch Gurte ein Magazin und auch Magazinkörper i.S.d. WaffG sind. Ich weiß nur nicht mehr, ob das nun in der Endfassung drin sein wird oder nicht.

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                        #12
                        Zitat von blackys Beitrag anzeigen
                        Da wäre ich zumindest vorsichtig. Grundsätzlich hast du natürlich Recht, dass es derzeit im Waffengesetz keine Legaldefinition für Magazine gibt.

                        Jedoch wurde dies mindestens in irgendeinem Entwurf des neuen WaffG nachgeholt, wonach dann auch Gurte ein Magazin und auch Magazinkörper i.S.d. WaffG sind. Ich weiß nur nicht mehr, ob das nun in der Endfassung drin sein wird oder nicht.
                        Derartiges steht nirgens im Gesetzentwurf. Eine NEUE AWaffV kann es erst nach Inkrafttreten geben.
                        Ich hoffe, vorher Fakten geschaffen zu haben.

                        Nach mir die Sintflut/Ausnahmegenehmigung...
                        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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                          #13
                          Na dann ist ja gut, dass es nicht in die Schlussfassung gekommen ist. AWaffV meinte ich auch nicht, in einem der ersten Entwürfe hatten sie die Anlage 1 zum WaffG entspr. ergänzt:

                          „4.4 Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen.
                          4.4.1 Eingebaut sind Magazine, die während ihrer Befüllung bestimmungsgemäß mit der Schusswaffe verbunden bleiben.
                          4.4.2 Wechselmagazine sind Magazine, die während ihrer Befüllung bestimmungsgemäß von der Schusswaffe getrennt werden"


                          Nach der Formulierung wären für mich auch Gurte Magazine.

                          Da muss man aber auch nicht päpstlicher als der Papst sein. Wie du schon richtig sagst, gelten jetzt im Moment ohnehin die alten Regelungen und nachher gibt es auch Ausnahmegenehmigungen. Und ohnehin ist das Ding ja nicht für den sportlichen Wettkampf gedacht, sondern ein reines Spaßgerät, das man sich aus Gag anschafft. Da interessiert sich ohnehin im wahren Leben auf dem Stand keine Sau dafür, was man da zur Zuführung dranhängt...

                          Wir warten gespannt auf Berichte, wenn das Teil im Einsatz ist!


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                            #14
                            Zitat von blackys Beitrag anzeigen
                            Es ist ja eigentlich total lächerlich, so ein Ding mit einem 10cm-Gurtschnipsel (oder entsprechende Zerfallteile) mit max. 10 Patronen zu füttern, oder nicht?!

                            Und ohnehin ist das Ding ja nicht für den sportlichen Wettkampf gedacht, sondern ein reines Spaßgerät, das man sich aus Gag anschafft. Da interessiert sich ohnehin im wahren Leben auf dem Stand keine Sau dafür, was man da zur Zuführung dranhängt...
                            So gesehen ist es auch lächerlich so ein Teil für den Sport überhaupt in Erwägung zu ziehen, aber in der Richtung sind wir ganz normale Menschen, alle Lücken exzessiv ausreizen und dann wenn sie geschlossen werden ob der Ungerechtigkeit losheulen.

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                              #15
                              Da stellen sich mir die Fragen, warum überhaupt eine sogenannte Lücke geschlossen werden müsste (die Annahme klingt fast schon nach rumheulen bevor irgendetwas verboten wird - sozusagen vorauseilender Gehorsam) und wer sagt denn, das so ein schweres Teil nicht ausgerechnet ganz besonders präzise sein könnte, gerade wenn es sich doch um einen Neuaufbau durch einen Büchsenmacher handelt.

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