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Austausch einer Waffe gleichen Kalibers

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    Austausch einer Waffe gleichen Kalibers

    Hallo,
    meine Frage: Ich habe eine 9mm eingetragen. Jetzt würde ich die gerne gegen eine andere 9 mm Waffe tauschen. Wie mach ich das am besten? Ich kann ja eine zweite ohne weiteren WEintrag nicht kaufen. Muss ich meine bestehende dann zuerst verkaufen und austragen lassen, um die andere dann einzutragen?

    Ich bin wahrscheinlich nicht der erste mit solchen Überlegungen.
    Danke für eure Tipps

    #2
    Im Normalfall, als Sportschütze, so wie du es beschrieben hast.
    Brauchst ja bei dem Händler/Verkäufer einen gültigen Voreintrag welcher dich zum Erwerb berechtigt.
    Ich hab das mal mit einer SL Flinte einfacher geregelt bekommen, hab da aber auch vorher lieb beim Amt angefragt
    Wird nicht immer und überall funktionieren, auch entgehen dem Amt ja die Gebühren für den Voreintrag...

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      #3
      Wenn ich schön brav die Waffe austragen lasse, kann ich dann den ersten Voreintrag nutzen oder brauche ich da einen neuen?

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        #4
        Du brauchst einen neuen...

        -es sei denn die Waffe ist erst seit kurzem eingetragen und defekt so das du die nachweislich zurückgeschickt hast...und
        dann mit etwas Glück...brauchst du keinen neuen.. .
        Leave No Man Behind

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          #5
          Defekt ??? Zurück schicken ??? Wo steht das, daß das so funktioniert ? Ich kenn das so, daß, wenn Du was verkaufst, auch Dein Bedürfnis erlischt. Willst Du Dir im selben Kaliber was neues kaufen, brauchst Du ein neues Bedürfnis. Zumindest bei Hobby-SpoSchü.

          Falls das von Amt zu Amt anders gehandhabt wird, kann ja sein.
          MfG aus der schönen Pfalz

          Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
          Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

          "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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            #6
            Ja , genau dieses Problem einer defekt gelieferten Waffe hatte ich auch schon. Und das Amt war sehr entgegenkommend.
            (aber das wurde auch alles innerhalb von 10 Tagen, nach Erwerb und Eintragung, abgewickelt)

            Und die Moral von der Geschicht? Eine verbindliche, rechtsichere Auskunft bekommst du hier nicht!
            Wie schon erwähnt, eine Anfrage beim Amt erspart so manch seitenlange Diskussion.

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              #7
              Ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du aktiver Sportschütze in Deutschland bist und nicht Jäger?!

              Du benötigst in der Regel eine Bedürfnisbescheinigung Deines Verbandes. Diese kann entweder darauf basieren, daß Du
              a) mit der neuen Waffe eine Disziplin schießen möchtest, für die die derzeitige Waffe nicht zugelassen ist (zweite Waffe im gleichen Kaliber) oder
              b) die erste Waffe 1:1 ersetzt wird durch die neue -> das ist im Antrag an den Verband so zu vermerken und wird vom diesem dann auch in der Bescheinigung an die Behörde vermerkt

              Zum Zeitpunkt des Eintrages der Erwerbserlaubnis für die neue Waffe in die WBK mußte die alte Waffe dann ausgetragen sein.
              So lief es bei mir. Mit diesem Vorgehen, daß man zur Sicherheit mit seinem Sachbarbeiter abstimmen sollte, erspart man sich unnötige Wartezeiten und Zeiten ohne Waffe.

              Manche Sachbearbeiter beziehen diesen Waffentausch leider in die 2/6-Regelung ein.

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                #8
                Danke für eure hilfreichen Antworten. Dann gehe ich mal zum Amt.

                Mein (vielleicht naiver) Gedanke war, dass mir den Händler vor Ort vielleicht die alte Waffe per Kaufvertrag abkauft und ich bei ihm die neue kaufe und dann gehe ich mit den beiden Rechungen zum Amt. Nach dem Umtragen hole ich dann beim Händler die Waffe ab.

                Mir war nicht bewusst, dass man mit einer Waffe dermaßen verheiratet ist. Dann hätte ich vielleicht doch noch mehr getestet. Jetzt verstehe ich auch die Hinweise der Profis hier im Forum in diese Richtung (mehr testen).

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                  #9
                  Zitat von Weyland Beitrag anzeigen
                  Ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du aktiver Sportschütze in Deutschland bist und nicht Jäger?!

                  Du benötigst in der Regel eine Bedürfnisbescheinigung Deines Verbandes. Diese kann entweder darauf basieren, daß Du

                  Manche Sachbearbeiter beziehen diesen Waffentausch leider in die 2/6-Regelung ein.
                  Die brauch' man doch von nun an immer, so wie ich das verstanden, oder nicht?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von LightFifty Beitrag anzeigen
                    Die brauch' man doch von nun an immer, so wie ich das verstanden, oder nicht?
                    Ich verstehe die Frage nicht. Was heißt "von nun an"?

                    Kommentar


                      #11
                      Puh ich meine schon so gut anderthalb Jahre oder so? Länger oder kürzer? Bin mir wirklich nicht sicher. Ohne Nachweis vom Verband quasi kein Bedürfnis und somit keine Erteilung der WBK? So hatte ich das bei meinem Prozess verstanden, weshalb auch ich auch erstmal ewig gebraucht habe eine Disziplin zu finden, die ich auf dem Gelände dann auch schießen kann.
                      Zuletzt geändert von LightFifty; 18.04.2020, 00:36. Grund: Rechtschreibung

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                        #12
                        Der Verband bescheinigt Dein Bedürfnis (oder auch nicht wenn Du selbiges nicht hast). Bei WBK Gelb einmalig, bei WBK Grün bei jeder Waffe. Das ist schon sehr, sehr lange so.
                        Wie man an Deinen Fragen merkt bist Du nicht sachkundig.
                        Insoweit mußt Du das zuerst nachweisen durch Lehrgang und Prüfung.

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                          #13
                          Hm sah der Prüfer bei 0 Fehlern wohl anders. Wie die ausstellende Behörde auch.

                          Sind jetzt keine Sachen, die man alle Tage lang braucht m.M.n.


                          Zitat von Weyland Beitrag anzeigen
                          Der Verband bescheinigt Dein Bedürfnis (oder auch nicht wenn Du selbiges nicht hast). Bei WBK Gelb einmalig, bei WBK Grün bei jeder Waffe. Das ist schon sehr, sehr lange so.
                          Was heißt denn "sehr sehr lange" ?

                          Witzig, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird...

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                            #14
                            Wenn ich mich recht erinnere, war das die Waffenrechtsreform 2003.
                            Was wird mit zweierlei Maß gemessen?

                            Noch mal: Das ist unterstes Level Basiswissen für Sportschützen.

                            Und es ist etwas, das aktive Sportschützen vier mal im Jahr brauchen.
                            Der Gesetzgeber hat den Erwerb von zwei Waffen pro 6 Monate vorgesehen und seinen staatsbpürgerlichen Pflichten sollte man nachkommen.

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                              #15
                              Zitat von Weyland Beitrag anzeigen
                              Wenn ich mich recht erinnere, war das die Waffenrechtsreform 2003.
                              Was wird mit zweierlei Maß gemessen?

                              Noch mal: Das ist unterstes Level Basiswissen für Sportschützen.

                              Und es ist etwas, das aktive Sportschützen vier mal im Jahr brauchen.
                              Der Gesetzgeber hat den Erwerb von zwei Waffen pro 6 Monate vorgesehen und seinen staatsbpürgerlichen Pflichten sollte man nachkommen.

                              Nicht weiter wichtig, ich hatte geschrieben "von nun an" - daran hattest du Anstoß genommen. "Sehr sehr lange" ist nicht präziser als meine Zeitangabe. Schwamm drüber.


                              Zu welchen vier Gelegenheiten soll das denn bitte sein?

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