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    Hi Leute.

    Hallo Leute,

    Ich habe vor eine Marlin Camp Büchse zu kaufen und würde diese gern mit einem Kunststoffschaft sportlich betreiben. Es stellt sich jedoch die Frage ob die Waffe im so veränderten Zustand noch sportlich zugelassen bleibt. Ich habe leider nicht genug dazu gefunden deshalb die Frage an euch.
    Die Problematik ist natürlich klar. Es ist Langwaffe mit einer Hülsenlänge kürzer als 40mm etc.

    Ich würde mich sehr über Tipps freuen.

    Grüße!
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    Zuletzt geändert von bullid; 05.12.2018, 08:33.
    Wer nicht will, der hat schon!

    #2
    Also ich als Schweizer kenne die Deutschen Sportordnungen ja nicht so gut, aber dort wird doch immer angegeben, wie die Waffe sein muss? Ich bin in einem Verein in DE Mitglied, der dem Kyffhäuserbund angehört, dort ist das genau beschrieben, und wenn ich zB. die BDS-Sportordnung überfliege, steht dort auch "handelsüblich", "original", "beliebig" usw. Kommt also auf deinen Verband an, und was genau mit "handelsüblich" gemeint ist.
    Mein Blog über schweizer Waffenbelange und Literatur: http://www.schussfreude.ch

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      #3
      Ergänzend dazu noch der Absatz aus der AWaffV auf den Du wohl abstellst:


      § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

      (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

      [...]
      2.
      halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

      a)
      die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

      [...]
      c)
      die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

      3.
      halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

      [...]
      (4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.



      Für mich sieht die Marlin auch mit dem schwarzen Schaft nicht nach einer Kriegswaffe aus.

      Du tust Dir aber sicher einen gefallen, wenn Du keine extralangen Magazine mit der Waffe benutzt bzw. die dort bei Verwendung des schwarzen Schafts nicht hineinsteckst, selbst wenn die Magazine auf 10 Schuss begrenzt sind.

      Willst Du es rechtssicher und genauer Wissen, musst Du Dich beim Bundeskriminalamt erkundigen.

      Ob die Waffe für Dich mit dem schwarzen Schaft verboten ist, werden sie Dir aber kaum verbindlich sagen, da dass Gutachten dafür von Dir selbst bei Zahlungswilligkeit deinerseits eher nicht erstellt werden dürfte.

      Aber vielleicht hat das Gutachten ja schon der Hersteller des Schaftes beauftragt?

      Die findet man dann auf der website des BKA oder meist auch beim Hersteller.

      Was für ein Schaft ist es denn? Vielleicht kann Dir jemand zu dem Modell dann mehr sagen.

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        #4
        Hi Jungs,


        Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

        Der Schaft ist ein choate - schubschaft. https://www.theduke.de/produkt/waffe...e-schubschaft/

        Ich werde mal versuchen mich beim BKA schlau zu machen. Werde dann posten was ich herausgefunden habe.


        Grüße!
        Wer nicht will, der hat schon!

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          #5
          Mein Camp in seiner letzten Ausbaustufe. Bisher hat da, weder bei LM noch DM, jemand bei der Waffenkontrolle etwas daran auszusetzen gehabt.
          Den Schaft kann ich uneingeschränkt empfehlen, da in der Länge gut anpassbar.
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            #6
            Zitat von dreipunkt Beitrag anzeigen
            Mein Camp in seiner letzten Ausbaustufe. Bisher hat da, weder bei LM noch DM, jemand bei der Waffenkontrolle etwas daran auszusetzen gehabt.
            Den Schaft kann ich uneingeschränkt empfehlen, da in der Länge gut anpassbar.
            Wow. Sehr cooles Gerät. Alles klar danke dir.
            Grüße!
            Wer nicht will, der hat schon!

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