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Amnestie mit Tücken

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    Amnestie mit Tücken

    Daß man sich mit der freiwilligen Abgabe illegaler Waffen trotz Amnestiezusagen unbeabsichtigt in die Nesseln setzen kann, teil die Polizei Goslar mit!

    In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, daß das Transportieren einer illegalen Waffe den Tatbestand des unerlaubten Führens erfüllt, welcher grundsätzlich zur Anzeige gebracht werden muß und wobei es im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegt, den Ablieferer zu belangen oder eben nicht.

    Die Polizei sei zur Anzeige verpflichtet, da nur der unerlaubte Besitz bis zum Jahresende bei Selbstanzeige straffrei sei.

    verwundert grüßt
    der Gunner
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    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

    #2
    In vielen Fällen die ich erlebte, informieren die " Finder " die Polizei auf herkömmlichem Wege. In der Regel werden die Waffen und gegebenenfalls Munition dann von uns, der USBV / KMBD Truppe direkt beim " Finder " abgeholt und nach einem riesen Papieraufwand unter Zeugen engültig vernichtet. Manchmal ist es sehr traurig wenn man sieht was da in den Ofen geht. Doch man muß strikt Hobby von Beruf trennen wenn man seinen Job liebt.

    Grüße H.& K. Schütze
    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

    Kommentar


      #3
      Als mich das vorgestern ein Mandant fragte, hielt ich es noch für einen Witz. Um den zu beruhigen hatte ich dann die Waffen bei ihm abgeholt und zum nur vier Häuser entfernten Polizeiposten gebracht. Die Jungs dort wollten mich im ersten Anlauf sogar noch zum Ordnungsamt (zwei Ortsteile weiter) schicken, da die zur Entgegennahme zuständig seien. Davon sahen sie erst ab, als ich sie nach dem Fußweg fragte (aufgrund der Wetterkapriolen war ich mit dem ÖPNV unterwegs).

      Zunächst einmal ist an der Sache sicher zutreffend, daß der Staatsanwalt, der ein solches Verfahren ernsthaft betreiben will, nur ein Trunkenbold sein kann.

      Solange der Überbringer der Waffen für den Waffentyp selbst erwerbsberechtigt ist, liegt auch kein Verstoß gegen Transportvorschriften vor. Die Amnestie bietet als eine Lösung nämlich auch die Übergabe an einen Berechtigten, so daß die Waffe mit dieser Übergabe quasi-legal wird und daher von diesem auch zum nächstgelegenen Polizeirevier gebracht werden darf (ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis).

      Aber auch im übrigen habe ich an dieser Auslegung leise Zweifel, denn auch nach dem von der Polizei Goslar vorgeschlagenen Weg würde sich der Besitzer strafbar machen. Das Problem besteht dann allerdings in dem Zeitraum, in dem er die Waffe zwischen Verständigung der Polizei und Abholung durch die Polizei noch in Besitz hat. Dieser Zeitraum wird von der Amnestie nämlich nicht erfaßt, da die Polizei ab ihrer Verständigung Kenntnis von dem unerlaubten Waffenbesitz hat.

      Insofern erinnert das Ganze ein wenig an die Geschichte von Küchenmeister und Georg VI.:

      Küchenmeister war ein deutscher Imigrant, der am 3. September 1939 in Großbritannien lebte und in Liverpool eine Gaststätte gehabt haben soll. Aufgrund der britischen Kriegserklärung wurde er als Staatsangehöriger eines Feindstaates daraufhin interniert. Im Gegensatz zu vielen Landsleuten wurde er nicht nach kurzer Zeit wieder entlassen. Sein Name stand zwischen 1923 und 1929 auf Mitgliedslisten der NSDAP, die dem britischen Geheimdienst vorlagen. Als er auch nach dem 8. Mai 1945 noch nicht entlassen werden sollte, wandte er sich mit folgendem Argument an den Lagerleiter: "Das Deutsche Reich ist mit Kriegsende und Aufteilung in Besatzungszonen untergegangen. Damit bin ich staatenlos und dadurch nicht mehr Staatsangehöriger eines Feindstaates. Und deshalb ist die weitere Internierung völkerrrechtswidrig."

      Der Lagerleiter -ein gewisser Botrill- war mit dieser Problematik überfordert und bat deshalb um eine Audienz bei Georg VI., wo er den Fall vortrug. Georg VI. wird da immer mit dem Satz zitiert: "Das hört sich zwar ganz vernünftig an, aber irgendetwas kann da nicht ganz richtig sein."

      So geht es einem mit der Erklärung der Goslarer Polizei auch. Das kann nicht richtig sein. Die Frage ist bloß, wie man es begründet. Da ist einmal denkbar, daß die Möglichkeit der Übergabe an eine Behörde gewissermaßen auch das Recht des Transportes in sich trägt. Denkbar wäre aber auch eine Lösung des Problems auf der Ebene der Rechtfertigungsgründe.

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        #4
        Das schöne an der deutschen Rechtsprechung liegt ja darin, daß alles verboten zu sein scheint, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

        Ich erinnere dabei an die Behörden, welche eine Sportschützen-WBK nicht austellen wollten, da das Erscheinungsbild derselben nicht festgelegt war. Ohne Anwendungsverordnungen geht bei uns eben garnichts.

        Meinem SB zur Sprengstofferlaubnis solte ich "erfolgreiche Teilnahme" am Schießsport nachweisen. Als ich ihn fragte, wie die denn auszzusehen habe, konnte er nichts antworten...

        So könnte man wohl unendlich viele Beispiele auflisten, wie "leicht" deutsche Gesetze auszuführen sind.

        Im Zweifelsfall kann man die Anwendung der Vorschriften so lange hinterfagen, bis der SB im Wahnsinn versinkt.

        Gunny
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Also nach 2-3 Fragen?

          Das ist wieder ein typischer Fall von Deutscher Amtschimmelei... Wie et machst, machstet falsch! Und der dumme bist erstmal DU...
          Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

          Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

          Kommentar


            #6
            Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
            Also nach 2-3 Fragen?

            Das ist wieder ein typischer Fall von Deutscher Amtschimmelei... Wie et machst, machstet falsch! Und der dumme bist erstmal DU...
            Moin

            Meine Erfahrungen sind etwas ander gelagert.
            Die Standarts beherrschen die Herrschaften auf der Behörde aus dem FF, wird es etwas "exotischer", kann man ihnen helfen die Spur zu finden.

            In erster Linie machen die ihre Arbeit, wurden in der Vergangenheit auch schon hereingelegt, und sind meiner Erfahrung nach eher (über)vorsichtig als fies.

            stefan
            Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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              #7
              aber jetzt mal so gesehen-ein Typ der eine Illegale Waffe besizt und diese dann abgeben will, hat doch im Leben keine ahnung davon das man eine "Schusswaffe" in einem verschlossenen Behältnis transportieren muss Woher sollte er das auch wissen? Er hat ja nie eine Sachkunde abgelegt oder sich als Sportschütze betätigt. Andererseits muss ich ehrlich gestehen, dass ich es irgendwo auch gut finde wenn man ihm am ende noch eine draufgibt wegen "Führen". Sogesehen kann der Typ auch auf Legalem Weg niemals eine Schusswaffe erwerben Denn man muss sich doch auch mal die Frage stellen warum jemand ohne Bedürfnis eine Schusswaffe braucht? Sicherlich nicht aus sammelleidenschaft Die frage sezt doch vorraus das man sich irgendwann vor der abgabe der Waffe darum bemüht hat in den Besitz der Waffe zu kommen

              Gruß David

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                #8
                Die meisten Waffen, die bisher abgegeben wurden,stammen aus Nachlässen oder Schenkungen!Die Zahl der abgebenen Waffen beläuft sich hier in NRW auf ca.39000!Mir ist kein einziger Fall bekannt, das die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wg.illegalem Waff.Transport eröffnet hat!
                Ganz entspannte Grüsse vom Grauwolf
                No place for second best!
                (Accuracy international)

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                  #9
                  Zitat von David Beitrag anzeigen
                  Denn man muss sich doch auch mal die Frage stellen warum jemand ohne Bedürfnis eine Schusswaffe braucht? Sicherlich nicht aus sammelleidenschaft
                  Sammelleidenschaft ist aber mitunter einer der Hauptgründe für illegalen Waffenbesitz. Viele Leute möchten doch viel lieber illegal scharfe Kriegswaffen besitzen als kastrierte Dekowaffen.
                  "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                  Peter Ustinov

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                    #10
                    Wenn ich eine bestimmte Waffe aus Sammelleidenschaft haben will, ohne das ich selbst ein Bedürfnis oder eine Berechtigung zum erwerbe habe, so habe ich doch die legale Möglichkeit mir die entsprechende Waffe in Deko zu beschaffen! So sehe ich die sache eben. Wer es anders macht, dem gehört es am ende auch nicht anders Ich rede hier auch nicht vom erbfall oder sonstigem zufälligem "besitzwechsel", sondern von Leuten die geziehlt irgendwann mal in den besitz gelangt sind und die heute dank der Amnestie aus welchen gründen auch immer die Waffe wieder loswerden wollen.

                    Gruß David

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                      #11
                      Sammelleidenschaft hin, oder her, aber vor etwas über 20 Jahren wurde ich von einen Bekannten gefragt, ob ich Interesse an einem AK-47 inklusive 3 Magazine hätte. Für uns beide war klar, dass die Magazine NICHT leer sein werden. Das nötige Kleingeld hatte ich... Ich weist es heute noch, wie ich mit mir kämpfen musste. Ich habe mich letztendlich dagegen entschieden, aber einfach war es nicht. Es juckte mich als einen jungen Kerl sehr, eine scharfe Waffe zu haben. Sammelleidenschaft hatte damit nichts zu tun, eher das, dass es verboten war solche Waffe zu besitzen... Ich kann mir vorstellen, dass es nicht nur mir so gegangen ist und dass der einer, oder andere dem nicht widerstehen konnte.

                      Eine Frage habe ich aber. Wann wurde zuletzt so eine Amnestie erlassen? Doch nicht 1946, oder?

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                        #12
                        Die letzte Amnestie war 2003, wenn ich nicht irre.

                        In § 57 VII WaffG heißt es nämlich:

                        Hat jemand am 1. April 2003 eine bislang nicht einem Verbot nach § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) unterliegende Waffe im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 dieses Gesetzes besessen, so wird das Verbot nicht wirksam, wenn er bis zum 31. August 2003 diese Waffe unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes stellt. § 46 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 findet entsprechend Anwendung.
                        Grüße

                        Thomas
                        Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                          #13
                          Also bei uns in Brandenburg sind es in der Masse alte Jagdschinken und Kurz und Langwaffen der letzten Weltkriege die gemeldet und durch uns abgeholt oder durch den Besitzer abgeben werden. Jemand der sich bewußt eine Waffe zulegte um damit einen auf dicke Hose zu machen wird sicher das Teil gut verstecken und sich hüten es abzugeben denn er brauch sie ja und sie war bestimmt sehr teuer ! Auch mir wurde mal eine TT 33 im Kal. 7,62 x 25 incl. 200 Patronen angeboten ! Der damals aufgerufene Schwarzmarktpreis lag bei schlappen : 900,- Euro Zum Vergleich, liegt der Legalpreis dieser Waffe incl. Zubehörpaket unter 200,- Euro


                          MIKE
                          Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                            #14
                            Zitat von diesel Beitrag anzeigen
                            Moin

                            Meine Erfahrungen sind etwas ander gelagert.
                            Die Standarts beherrschen die Herrschaften auf der Behörde aus dem FF, wird es etwas "exotischer", kann man ihnen helfen die Spur zu finden.

                            In erster Linie machen die ihre Arbeit, wurden in der Vergangenheit auch schon hereingelegt, und sind meiner Erfahrung nach eher (über)vorsichtig als fies.

                            stefan
                            Als Mitglied des "Amtsschimmels" kann ich das so nur bestätigen. Stichwort: Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes. Kein Beamter will euch absichtlich das Leben schwer machen, glaubt's mir...

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Clausewitz Beitrag anzeigen
                              Als Mitglied des "Amtsschimmels" kann ich das so nur bestätigen. Stichwort: Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes. Kein Beamter will euch absichtlich das Leben schwer machen, glaubt's mir...
                              Meine Erfahrungen als Kreisbeauftragter Schiesssport hier in Münster mit dem Polizeipräsidium und den Sachbearbeitern in punkto Waffenrecht und deren Auslegungen sind ganz hervorragend!Wir arbeiten zusammen, fast schon kollegial!Besser geht es nicht!Das soll hier auch mal erwähnt werden!!
                              No place for second best!
                              (Accuracy international)

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